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Gelöscht, aber nicht aus der Welt geschafft

AKW_Leibstadt Unstatthafte Löschungspraxis: Bei der Nuklearaufsicht automatisch liquidierte Abluftdaten des AKW Leibstadt müssen wieder beschafft werden. (Foto: RDB/Christian Lanz)

Von Martin Stoll. Die Verwaltung kann nicht einfach Daten und Dokumente löschen und sich so aus der Transparenzpflicht stehlen. Das hält der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in einem Fall von gelöschten Abluftdaten des AKW Leibstadt fest.

Die Umweltorganisation Greenpeace wollte von der Nuklearaufsicht Ensi ganz genau wissen, was aus dem Kamin des AKW Leibstadt zwischen Januar 2013 und November 2014 entwichen ist. Sie verlangte Angaben zu Abluftvolumen und den gemessenen Stoffen in einem Messinterval von zehn Minuten. Auf das Zugangsgesuch zu amtlichen Daten antwortete das Ensi kurz und bündig: Es habe die Daten, welche vom AKW kontinuierlich angeliefert werden, bereits gelöscht.

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Gesuchsrekord und Absetzbewegungen

Bildlegende (Foto: Keystone) Hofft, dass das Öffentlichkeitsgesetz noch besser genutzt wird und sich die Verwaltung zur Transparenz bekennt: Der im Herbst abtretende Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Noch nie verlangten Medienschaffende und Bürger so oft Zugang zu amtlichen Dokumenten wie letztes Jahr. Auf das anhaltende Interesse an ihren Akten regiert die Verwaltung teils ängstlich und mutlos.

 

Die vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) publizierte Statistik zu den Zugangsgesuchen zeigt für 2014 einen Rekordwert: 582 Zugangsgesuche reichten Medienschaffende und Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr bei der Bundesverwaltung ein. Das sind über 100 Gesuche mehr als im Vorjahr, eine satte Zunahme um 20 Prozent.

 

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Nuklearaufsicht: Transparenz mit Schutzhülle

(Foto: RDB/Ex-Press/Nadja Frey) Jahrzentelang war Sicherheit ist eine Sache zwischen Aufsicht und AKW-Betreibern. Inzwischen hat sich Rechtslage geändert: Atomkraftwerk in Mühleberg BE. (Foto: RDB/Ex-Press/Nadja Frey)

Von Florian Kasser. Mit 10 000 Franken hat das Bundesverwaltungsgericht den Strahlenschutzexperten Marco Bähler für seine Hartnäckigkeit belohnt. Er hatte bei der Atomaufsichtsbehörde Ensi Einsicht in Strahlendaten des AKW Mühleberg verlangt, nachdem er selber hohe Werte in der Umgebung der Anlage gemessen hatte. Die Aufsichtsbehörde sperrte sich jahrelang und mit wechselnden Ausreden dagegen. 

Eigentlich mussten sich die Richter nicht materiell mit dem BGÖ-Gesuch auseinandersetzen. Die Beschwerde von Bähler beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) reichte, dass das Ensi kalte Füsse bekam und die Radioaktivitätsdaten – entgegen seiner anders lautenden Verfügung – rausrückte. Mit der Zustellung wendete die Behörde eine Klärung der Rechtsprechung ab. Sie wäre wohl ungünstig für sie ausgefallen, wie das BVGer durchblicken lässt: Das Ensi sei «offensichtlich aus besserer eigener Erkenntnis» von seiner eigenen Verfügung abgewichen, heisst es im Abschreibungsentscheid. Deshalb muss es Bähler 10 000 Franken Parteientschädigung zahlen. Das BVGer hat den Entscheid entgegen den eigenen Usanzen publiziert: Die Öffentlichkeit solle erfahren, dass das Ensi das Zugangsgesuch letztlich de facto gutgeheissen habe.

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Schlichtungsstelle: Wer bellt, kommt zu seinem Recht

 

Von Martin Stoll. 2014 empfahl der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in 80 Prozent der strittigen Fälle – gegen den Willen der Verwaltung – eine vollständige oder teilweise Einsicht in amtliche Dokumente. Dies ergibt eine Auswertung von Öffentlichkeitsgesetz.ch.

Korrigierend eingreiffen: Akteneinsichtsgesuche sind oft Politgeschäfte, Ämter entscheiden willkürlich. (Foto: RDB/Daniel Ammann)

44 Empfehlungen sprach der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) dieses Jahr in Streitfällen aus – so viele wie noch nie. Ein Stammkunde bei der Transparenz-Schlichtungsstelle war das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. Fünf Mal hatte sich der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür mit Klagen über die Behörde beschäftigen müssen. Fünf Mal wies er die in Brugg stationierte Nuklearaufsicht zu einer transparenteren Haltung an und ermahnte sie zur Einhaltung des Öffentlichkeitsgesetzes.

Mal waren es zu hohe Gebühren, welche die Nuklearinspektoren einem Medienschaffenden in Rechnung stellen wollten, mal hat es sich die Behörde bei der Ablehnung der Dokumenteneinsicht zu einfach gemacht und ohne eine Güterabwägung vorzunehmen, pauschal geurteilt.

 

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Die Finanzkontrolle will öffentlich sein

Von Martin Stoll. Der neue Direktor der Finanzkontrolle des Bundes stellt sich hinter das Öffentlichkeitsgesetz. Mit einer überraschenden Kehrtwende sendet er wichtige Signale an Verwaltungseinheiten, die sich vom Transparenzgesetz verabschieden möchten.

Wird in Zukunft systematisch alle Berichte publizieren, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind: EFK-Direktor Michel Huissoud.

Die Wogen gingen hoch, nachdem im vergangenen Herbst ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) publik geworden war. Die Finanzprüfer des Bundes hatten festgestellt, dass das Bundesamt für Strassen mit der Entwicklung des Informatiksystem MISTRA Millionen Steuergelder in den Sand gesetzt hatte. Öffentlich kritisierte Nationalrat und IT-Unternehmer Ruedi Noser das Debakel: «Wer in der Privatwirtschaft solche Fehler macht, geht in Konkurs».

Kurios mutete danach an, dass sich die Finanzdelegation des Parlaments, welche für die Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes verantwortlich ist, einzig daran störte, dass der Befund der EFK öffentlich diskutiert wurde. «Dem offenen, vertrauensvollen Verhältnis zwischen Prüfer und Geprüftem kommt im Interesse einer wirkungsvollen Finanzaufsicht grosse Bedeutung zu», lamentierten die Parlamentarier im April in ihrem Jahresbericht. Ausdrücklich begrüssten sie, dass das Öffentlichkeitsgesetz einer Überprüfung unterzogen wird und plädierten für eine Kontrolle unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch inzwischen hat ein grundlegender Meinungsumschwung stattgefunden. Mehr…