Tag:Ensi

Was, wenn sich Behörden nichtwissend stellen?

Von Marcel Hänggi. Das Bundesamt für Sozialversicherungen behauptet, ein Dokument existiere nicht. Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat behauptet, nicht in Besitz eines Dokuments zu sein. Entweder lügen die Behörden, um sich dem Öffentlichkeitsprinzip zu entziehen. Oder man muss sich fragen, wie sie ihrer Aufsichtstätigkeit nachkommen können.

«Wahrheitsgehalt nicht feststellbar»: BSV-Direktor Brechbühl (Foto: RDB/Peter Gerber)

Das Öffentlichkeitsprinzip gibt Medien sowie Bürgerinnen und Bürgern ein wirkungsvolles Instrument in die Hand, um die Arbeit der Behörden zu überprüfen: Unwillige Behörden können zur Herausgabe von amtlichen Dokumente gezwungen werden. Doch was ist, wenn eine Behörde behauptet, ein Dokument existiere gar nicht oder es befinde sich nicht in ihrem Besitz? Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat im Februar und März 2014 zwei Empfehlungen zu Einsichtsgesuchen des  Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und des Nuklearaufsicht (Ensi) erlassen, in denen es um diese Frage ging.

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Datenformat-Schlaumeierei der Nuklearaufsicht

Kryptische Datenformate schützen nicht vor Akteneinsichtsrecht.

Kryptische Datenformate schützen nicht vor Akteneinsichtsrecht.

Von Marcel Hänggi. Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat mit seiner Schlaumeier-Argumentation beim Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) keine Gnade gefunden. Das Akteneinsichtsgesuch wurde gleichwohl abgelehnt – aus einem anderen Grund.

Zu berichten ist von einer Empfehlung des EDÖB, der die Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs durch das Ensi gutheisst – aus einleuchtendem Grund: Es gibt die strittigen Informationen gar nicht. Gleichwohl wirft die Argumentation, mit der das Ensi das Gesuch abwehrte, ein schlechtes Licht auf die Behörde.

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Dokument belegt Probleme mit AKW-Notkühlung

Notfallvorsorge bei Erdbeben mangelhaft: Steuerraum in Mühleberg. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) publiziert einen Entscheid zur Notkühlung des AKW-Mühleberg, nachdem ein Journalist auf Transparenz gepocht hat.


Simon Thönen, Journalist beim «Bund, verlangte bei der Schweizer Atomaufsicht Einsicht in einen Behörden-Entscheid vom 19. August 2011. Darin erteilte das Ensi die Baufreigabe für eine neue Einspeiseleitung. Das Dokument belegt: Die Apparturen für das Notstandssystem Susan, welche die BKW im Sommer als Wasseranschluss für Feuerwehrpumpen und -schläuche erstellte, sind nicht erdbebenfest gebaut. Werden nach einem schweren Erdbeben in Mühleberg Feuerwehrleute zur Notkühlung des Reaktors eingesetzt, dann wäre ihr gefährlicher Einsatz möglicherweise vergebens. Konkret heisst es im Dokument: «Zusätzlich ist die neue Einspeisung nicht auf Erdbeben ausgelegt und darf folglich bei Erdbebenereignissen nicht kreditiert werden.»

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Seitenweise schwarze Balken

Von Thomas Angeli. Beim Bund erstellte Dokumente sind grundsätzlich öffentlich, sagt das Gesetz. Wenn es aber um Fukushima geht, sehen das findige Juristen beim Bundesamt für Energie anders.

Von 98 Seiten 33 vollständig geschwärzt: BFE-Direktor Walter Steinmann. (Foto: Keystone)

Jedermann hat das Recht, «amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten» – so sagt es das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ). Wenn es um ein heikles Thema wie Fukushima und die Schweizer Atomsicherheit geht, sieht die Sache jedoch plötzlich anders aus: Entsprechende Dokumente, die der Beobachter einforderte und die -notabene für eine Bearbeitungsgebühr von 400 Franken – nach zwei Wochen eintrafen, sind eine Orgie in Schwarz. 33 von 98 Seiten sind vollständig geschwärzt, weitere 52 teilweise. Lediglich auf 13 Seiten griffen die federführenden Juristen des Bundesamts für Energie nicht zum digitalen Zensurstift.

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Innert Stunden Zugang zu brisanten Informationen

Von Martin Stoll. Wegen Zweifel an seiner Unabhängigkeit trat der Chefprüfer der Schweizer AKW’s, der Bauingenieur Peter Hufschmied, Anfang Mai 2011 in den Ausstand. Der Präsident des Ensi-Rates hatte seinem eigenen Gremium verheimlicht, dass er sich von einem AKW-Konzern zahlen lässt.

Ensi-Rat-Präsident Hufschmied. Foto: Keystone

Belegen liess sich der brisante Fakt dank Auszügen aus Sitzungsprotokollen, welche die SonntagsZeitung gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vom Rat des Eidgenössischen Nuklear­sicherheits­inspektorats heraus verlangt hatte. Innerhalb eines Tages kamen wir in den Besitz der Protokollauszüge.

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