Dienstag, 10. Dezember 2024 |
06:44 Uhr

«Nicht in ihrer vollen Tragweite aufgezeigt»: Öffentlichkeitsbeauftragter Lobsiger. (Foto: Peter Schneider/Keystone)
Von Thomas Schwendener. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt will sich von Transparenzpflichten dispensieren. Dafür findet der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes deutliche Worte: Das BAZL wolle im Geheimen über die Einhaltung seiner Aufsicht entscheiden und informiere nicht transparent.
Im verwaltungsinternen Dialog kritisiert der Öffentlichkeitsbeauftragte scharf, dass Behörden mit Kontrollaufgaben im Geheimen über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben entscheiden dürften. Damit wendet er sich gegen die Pläne des BAZL, Audit- und Inspektionsberichte per Gesetz von der Transparenzpflicht auszunehmen.
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Mittwoch, 20. November 2024 |
06:16 Uhr

Berichte unter Verschluss? BAZL-Inspektor prüft Flugzeug in Kloten. (Foto: Martin Rüetschi/Keystone)
Von Martin Stoll. Die Luftfahrtbehörden des Bundes wollen sich teilweise vom Öffentlichkeitsprinzip verabschieden. Die geplante Einschränkung des Informationszugangs im neuen Luftfahrtgesetz gefährdet die unabhängige Kontrolle. Öffentlichkeitsgesetz.ch kritisiert den Transparenzabbau.
Immer wieder versuchen Behörden, den Zugang zu amtlichen Informationen einzuschränken. Jüngstes Beispiel ist die geplante Revision des Luftfahrtgesetzes, gegen die sich der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch in der Vernehmlassung klar positioniert hat.
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Dienstag, 2. Januar 2018 |
07:30 Uhr

Durchgefallen: Rüstungschef Martin Sonderegger steht dem Bundesamt mit der schlechtesten Transparenz-Praxis vor. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. In den letzten zwölf Jahren hat die Rüstungsbehörde Armasuisse, das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes am schlechtesten umgesetzt. Das zeigt eine Auswertung aller Entscheide der Bundesgerichte und der Schlichtungsbehörde seit 2006.
Öffentlichkeitsgesetz.ch hat 279 Empfehlungen des Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes, 58 Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und 15 Urteilen des Bundesgerichts ausgewertet. Die Aufbereitung der Daten zu Streitereien um Zugang zu Behördenakten gibt ein klares Bild über den Umgang der einzelnen Verwaltungseinheiten mit dem geltenden Transparenzgesetz.
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Mittwoch, 16. März 2016 |
07:20 Uhr

Welche Bahnen überfahren Signale, verursacht schlecht gewartetes Rollmaterial Betriebsstörungen? Die Aufsichtsbehörde will Zwischenfälle im öffentlichen Verkehr geheim halten. (Foto: RDB/Ammann)
Von Martin Stoll. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Gesetzesänderung vorbereitet, die den Zugang zu Dokumenten massiv einschränken würde. Hintergrund ist eine noch nicht abgeschlossene gerichtliche Auseinandersetzung um Transparenz bei Bahn- und Busbetrieben.
Zum neuen «Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur» holte das BAV Ende Jahr bei den interessierten Kreisen Stellungnahmen ein. Im Gesetz geht es hauptsächlich um die Schaffung einer Bundesanstalt zur Verwaltung der Bahntrassen. Kaum Thema in der Vernehmlassung war Artikel 14: Mit einem Sechszeiler will das Amt Dokumente vom Öffentlichkeitsgesetz ausnehmen, welche Betriebssicherheit von konzessionierten Transportunternehmen betreffen. Audits, Berichte über Betriebskontrollen und Inspektionen sollen Verschlusssache werden.
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Donnerstag, 18. Februar 2016 |
19:57 Uhr

Hochalpine Demonstration von Mountain Wilderness gegen Heliskiing: Die Umweltorganisation bekam vor Gericht Recht – auch wegen der Aarhus-Konvention, (Foto: RDB/Marco Volken)
Von Marcel Hänggi. Erstmals begründet das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid mit der Aarhus-Konvention. Das Uno-Abkommen hilft, eine unklare Bestimmung im schweizerischen Öffentlichkeitsrecht zu klären.
Wegen illegaler Helikopterlandungen erstattete die Umweltorganisation Mountain Wilderness 2011 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) Anzeige gegen Air Zermatt. Das Bazl teilte Mountain Wilderness mit, es werde kein Strafverfahren gegen die Helifirma eröffnen. Mit einem Zugangsgesuch zu amtlichen Dokumenten wollte die Umweltorganisation ergründen, wieso das Bazl so entschieden hatte. Das Luftfahrtsamt lehnte das Gesuch ab, auch Air Zermatt wehrte sich gegen den Zugang. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) der Umweltorganisation Recht gegeben. Interessant am Urteil: Das Gericht argumentierte auch mit der Aarhus-Konvention (UNECE Convention on Access to Information, Public Participation in Decisionmaking and Access to Justice in Environmental Matters). Mehr…