Kategorie:Bundesverwaltung

Graubünden wird transparent (ein bisschen)

graubuenden So klarsichtig ist Graubünden nach wie vor nur in der Tourismuswerbung. (Foto: Graubünden Tourismus)

Von Marcel Hänggi. Der Bündner Grosse Rat hat am 19. April die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips für den Kanton beschlossen. Damit verbleiben nur noch sechs Kantone ohne Transparenzgesetz. Das Bündner Gesetz gehört freilich zu den schwächsten der Schweiz.

Nachdem vergangenen November das Luzerner Parlament die Transparenzvorlage der Regierung versenkte und der Thurgauer Kantonsrat nicht einmal einen Entwurf ausarbeiten lassen wollte (siehe hier in unserem Blog), ist es ein Erfolg, dass der Grosse Rat Graubündens dem Gesetz – mit 98:14 Stimmen deutlich – zustimmte. Denn auch hier war der Widerstand gross – namentlich seitens der Gemeinden.

Mehr…


Bauern wehren sich gegen die Offenlegung der Vergütungen

(Foto:  RDB/Olivier Evard) Spricht nur ungern übers Geld, das er vom Staat bezieht: SVP-Nationalrat Toni Brunner. (Foto: RDB/Olivier Evard)

Von Martin Stoll. Die Verwaltung hat eine geplante Revision der Direktzahlungsverordnung abgeblasen. Sie sollte eine Publikation von Agrarzahlungen ermöglichen.

Unbemerkt von der Öffentlichkeit machte sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Ende Jahr daran, ein oft kritisiertes Tabu zu fällen: Juristen bereiteten die Revision der Direktzahlungsverordnung vor. Darin wollte die Agrarbehörde des Bundes verankern, dass Direktzahlungen und Ökobeiträge jedes Landwirts übers Internet der Bevölkerung zugänglich gemacht werden können. Wie die jährlich 2.8 Milliarden Franken Agrarsubventionen an die fast 50 000 Landwirte verteilt werden, darf bis heute niemand wissen. Vorerst wird das Staatsgeheimnis auch nicht gelüftet. Denn die Arbeit der BLW-Juristen wurde über Nacht gestoppt.

Mehr…


Droht Transparenz, wird einfach das Gesetz geändert

Zwischenfälle von Lokführern will die Ausichtsbehörde geheim halten. (Foto: RDB/Cash/Daniel Ammann) Welche Bahnen überfahren Signale, verursacht schlecht gewartetes Rollmaterial Betriebsstörungen? Die Aufsichtsbehörde will Zwischenfälle im öffentlichen Verkehr geheim halten. (Foto: RDB/Ammann)

Von Martin Stoll. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Gesetzesänderung vorbereitet, die den Zugang zu Dokumenten massiv einschränken würde. Hintergrund ist eine noch nicht abgeschlossene gerichtliche Auseinandersetzung um Transparenz bei Bahn- und Busbetrieben.

Zum neuen «Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur» holte das BAV Ende Jahr bei den interessierten Kreisen Stellungnahmen ein. Im Gesetz geht es hauptsächlich um die Schaffung einer Bundesanstalt zur Verwaltung der Bahntrassen. Kaum Thema in der Vernehmlassung war Artikel 14: Mit einem Sechszeiler will das Amt Dokumente vom Öffentlichkeitsgesetz ausnehmen, welche Betriebssicherheit von konzessionierten Transportunternehmen betreffen. Audits, Berichte über Betriebskontrollen und Inspektionen sollen Verschlusssache werden.

Mehr…


So verteidigt sich Armasuisse gegen Kritiker

Von Martin Stoll. Die Rüstungsbeschaffungsstelle des Bundes versucht Transparenz über ein Rüstungsgeschäft mit hohen Gebührenforderungen zu verhindern – und missachtet dabei die Rechtsprechung des Bundesgerichts.

(Foto:  RDB/Blick/Stefan Lüscher) Dokumente zur Sanierung sind Verschlusssache: Lastwagen Duro der Schweizer Armee. (Foto: RDB/Blick/Stefan Lüscher)

Eine halbe Milliarde Franken soll die Sanierung von 2200 Armee-Kleinlaster Duro kosten. Das Rüstungsgeschäft steht in heftiger öffentlicher Kritik – auch weil die Rüstungsbeschaffer des Bundes die Herausgabe einer Werterhaltungsstudie sabotieren, welche die hohen Kosten begründen.

Mischa Aebi, Journalist der Berner Zeitung, versucht seit Ende Dezember letzten Jahres an die geheim gehaltene Studie heranzukommen. Das Zugangsgesuch schmetterte Armasuisse mit dem Argument ab, zwischen der Studie und dem politischen Entscheid des Parlaments über die Duro-Sanierung bestehe «ein unmittelbarer Zusammenhang». Das Dokument sei für den anstehenden Entscheid «von beträchtlichem materiellem Interesse.»

Mehr…


Mehr Klarheit für das Kommissionsgeheimnis

(Foto: RDB/Ex-Press/Ruben Wyttenbach) Verwaltungsdokumente auf Parlamentariertischen sollen dem Zugang nicht entzogen werden können. (Foto: RDB/Ex-Press/Ruben Wyttenbach)

Von Marcel Hänggi. Was parlamentarische Kommissionen beraten, ist vertraulich. Eine Gesetzesanpassung soll nun klarer definieren, was unter das Kommissionsgeheimnis fällt.

Das Öffentlichkeitsprinzip gilt auf Bundesebene für die Bundesverwaltung und die Parlamentsdienste, nicht aber für das Parlament. Inwieweit die Beratungen des Parlaments und seiner Kommissionen öffentlich oder vertraulich sind, regelt das Parlamentsgesetz: Die Verhandlungen des Parlaments sind öffentlich (Art. 4 ParlG), die seiner Kommissionen vertraulich (Art. 47 ParlG). Das Kommissionsgeheimnis ist grundsätzlich sinnvoll, denn es schützt den Prozess der Meinungsbildung. Was aber ist mit den vielen Dokumenten der Verwaltung, die auf den Tischen der Parlaments-Kommissionen landen?

Mehr…