Kategorie:Bundesverwaltung

Der Geheimdienst plante einen Angriff auf die Transparenz

Gerne ein Platz am Schatten: Sitz des Schweizer Geheimdienstes in Bern. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone)

Von Martin Stoll. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wollte sich von Transparenzpflichten dispensieren lassen. Nach der Intervention des Öffentlichkeitsbeauftragten krebste der Dienst zurück.

Mit einer Revision des Nachrichtendienst-Gesetzes verlangt der Schweizer Geheimdienst mehr Kompetenzen, um gewalttätig-extremistische Aktivitäten auskundschaften zu können. Bis jetzt nicht bekannt war: Der Dienst plante auch, weitgehend vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen zu werden. 

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Das gesammelte Know-how zum Öffentlichkeitsgesetz

Von Martin Stoll. Eine von Öffentlichkeitsgesetz.ch aufgebaute Datenbank gibt jetzt – anhand von über hundert Praxisfragen – eine kompakte Übersicht zum Öffentlichkeitsgesetz des Bundes. 

Wer mit einem Öffentlichkeitsgesetz ans Ziel kommen will, braucht gute Ideen (für Zugangsgesuche). Oft braucht’s auch Beharrlichkeit. Hilfreich zudem: Wissen über die Rechte, auf die man pochen kann. Dieses Wissen vermittelt unsere FAQ-Sammlung. Sie orientiert sich am journalistischen Alltag und stützt sich auf Expertenwissen ab.

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Luzerner Parlament will ein «Öffentlichkeitsprinzip light»

Stimmt der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu: Luzerner Parlament. (Foto: Alexandra Wey/Keystone)

Von Martin Stoll. In Luzern fehlt ein Gesetz, das Zugang zu Verwaltungsdokumenten ermöglicht. Jetzt hat das Parlament einer Motion zugestimmt, die das ändern könnte – wenigstens auf Kantonsebene.

Zwar wurde die Motion der Staatspolitischen Kommission (SPK) mit einer grossen Mehrheit verabschiedet (81 zu 21 Stimmen). Weil ein neues Luzerner Gesetz Gemeinden ausnimmt und der Zugang zu Verwaltungsdokumenten an Gebühren gekoppelt sein soll, lehnten Linke die Vorlage ab. Auch eine Schlichtungsstelle soll nicht möglich sein. 

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Transparenz-Verbote sind nicht sakrosankt

Transparenzrechte der Öffentlichkeit gestärkt: Bundesgericht in Lausanne. (Foto: Cyril Zingaro/Keystone)

Die Pensionskasse des Kantons Genf soll keine Blackbox sein. Dies hat das Bundesgericht in einem Verfahren gegen die Genfer Justiz entschieden. Ein Journalist wollte das Protokoll einer Vorstandssitzung einsehen, was ihm die Pensionskasse verweigerte.

Die Genfer Pensionskasse unterliegt dem Öffentlichkeitsprinzip und dieses hat Vorrang gegenüber dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) in dem eine Schweigepflicht verankert ist. Das geht aus einem kürzlich publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

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Ständerat für gebührenfreien Zugang mit Hintertüre

Vertrat den Kompromiss der vorberatenden Kommission: Grünen-Ständerat Mathias Zopfi. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone)

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