Der Zugang zu Dokumenten des Bundes ist bald kostenlos

Engagierte sich für eine bessere Umsetzung der Verwaltungstransparenz: SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher (in der Mitte).

 

Von Martin Stoll. Die Bundesverwaltung wird künftig für Daten und Dokumente nur noch in Ausnahmefällen Geld verlangen können. Die letzte Differenz der Gesetzesrevision wurden im Nationalrat ausgeräumt.

Verbliebener Streitpunkt in der Vorlage für einen gebührenfreien Zugang zu Verwaltungsdokumenten war die Frage, ob Gebühren bei besonders aufwendigen Zugangsgesuchen gedeckelt werden sollen.

Jetzt lenkte der Nationalrat im hartnäckigen Hin und Her zwischen den Kammern ein und gab sich mit einer Gebührenbefreiung ohne Obergrenze zufrieden. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Öffentlichkeitsgesetz.ch setzte sich dafür ein, dass die Maximalhöhe für Gebühren in Ausnahmefällen im Gesetz verankert wird. Diese Regelung hätte verunmöglicht, dass Bundesrat und Verwaltung in der Verordnung überhöhte Gebühren hätten einführen und so Recherchen von Medienschaffenden verhindern können.

Das Einschwenken bedeute keine inhaltliche Zustimmung, sagte Kommissionssprecherin Céline Widmer (SP/ZH) im Rat. Man habe unnötigen Aufwand vermeiden wollen. Sie sei überzeugt, dass mit der Gesetzesrevision viel erreicht worden sei. In der Tat wird mit dem grundsätzlich gebührenfreien Zugang zu Verwaltungsdokumenten das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung nachhaltig gestärkt.

Medien pochten auf ihre Rechte

Im Rahmen der Gebührendebatte pochten Me­di­en­schaf­fen­de auf ihr Recht auf einen unbehinderten Zugang zu Verwaltungsdo­ku­men­ten. In einem offenen Brief verlangen im Juni 2021 rund 650 engagierte Jour­na­lis­tin­nen und Journalisten einen gebührenfreien Zugang – darunter auch zwei Dutzend Chef­re­dak­to­rin­nen und Chefredaktoren. Den von Öffentlichkeitsgesetz.ch und dem Recherchenetzwerk investigativ.ch lancierten Aufruf an die Politik haben unter anderem NZZ-Chefredaktor Eric Gujer, Tamedia-Chefredaktor Arthur Rutishauser, Patrik Müller, Chefredaktor der Zentralredaktion CH Media, oder Christian Dorer, Chefredaktor der Blick-Gruppe unterzeichnet.

Gerichte verlangen eine massvolle Gebührenpraxis

Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes und Gerichte werden sich künftig mit der Frage beschäftigen müssen, wann eine kostenpflichtige «besonders aufwendige Bearbeitung» durch eine Behörde vorliegt und wie hoch die Gebühren dafür sein darf. Das Bundesgericht hat in der Vergangenheit argumentiert, überhöhte Kosten dürften Transparenz nicht verhindern.

Für die Neuregelung der Kostenfrage im Öffentlichkeitsgesetz engagiert hat sich die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher. «Der hartnäckige Einsatz für mehr Transparenz hat sich gelohnt!», twitterte sie nach der Behandlung im Rat.


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