Tag:EDÖB

Spezialbestimmungen stehen nur selten über dem BGÖ

Statistikgeheimnis hat Grenzen: Auswertung der Arealstatistik im Bundesamt für Statistik in Neuenburg. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone)

Von Eva Hirschi. Spezialbestimmungen anderer Bundesgesetze sind häufig nur ein Vorwand, um das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene zu umgehen – das bestätigt die Rechtsprechung der Gerichte von vergangenem Jahr, wie die Jahresübersicht von Medialex zeigt.

Das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene hat aufgrund der Rechtsprechung der eidgenössischen Gerichte weiter an Relevanz und Schärfe gewonnen. Zu diesem Schluss kommt Daniel Ladanie-Kämpfer, Rechtsberater im eidgenössischen Aussendepartement, in seiner Jahresübersicht über das Öffentlichkeitsgesetz für Medialex. Das Portal für Medien- und Kommunikationsrecht publiziert regelmässig Jahresübersichten zu medienrelevanter Rechtsprechung.

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EDÖB rügt BAZL: «Einladung zum Rechtsmissbrauch»

«Nicht in ihrer vollen Tragweite aufgezeigt»: Öffentlichkeitsbeauftragter Lobsiger. (Foto: Peter Schneider/Keystone)

Von Thomas Schwendener. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt will sich von Trans­pa­renz­pflich­ten dispensieren. Dafür findet der Öf­fent­lich­keits­be­auf­trag­te des Bundes deutliche Worte: Das BAZL wolle im Geheimen über die Einhaltung seiner Aufsicht entscheiden und informiere nicht transparent. 

Im verwaltungsinternen Dialog kritisiert der Öffentlichkeitsbeauftragte scharf, dass Behörden mit Kontrollaufgaben im Geheimen über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben entscheiden dürften. Damit wendet er sich gegen die Pläne des BAZL, Audit- und Inspektionsberichte per Gesetz von der Transparenzpflicht auszunehmen.

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Zugang zu archivierten Akten – eine Frage der Gesetze

Laut Gesetz kein Aktenbuker: Bundesarchiv in Bern. (Foto: Yoshiko Kusano/Keystone)

Von Hansjürg Zumstein. Dokumente, die gestern noch öffentlich zugänglich waren, können nach der Archivierung plötzlich unerreichbar scheinen. Doch es gibt Wege, auch nach der Übergabe ins Archiv Einsicht zu erhalten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Gestern noch lagen die Akten in der Verwaltung und waren unter dem Öffentlichkeitsgesetz einsehbar. Heute übergibt sie die Behörde ans staatliche Archiv. Ab sofort unterstehen sie dem Archivgesetz und den darin festgelegten Schutzfristen von bis zu 50 Jahren. Paradox: Einsicht ist nicht mehr möglich. Wirklich?

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EDÖB will Transparenzschub mit digitaler Verwaltung

 

«Rasch und ohne zusätzlichen Aufwand rausgeben»: Öffentlichkeitsbeauftragter Lobsiger. (Foto: Alessandro della Valle/Keystone)

Von Eva Hirschi. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes kritisiert die mangelnde Digitalisierung in der Verwaltung. Es brauche einfache elektronische Prozesse, um Zugangsgesuche effizienter zu bearbeiten.

Die Anzahl an Zugangsgesuchen zu amtlichen Dokumenten gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz nimmt seit Jahren zu. 2023 waren es mit 1701 Gesuchen fast 50 Prozent mehr als im Vorjahr – ein neuer Rekord. Dies sei eine Herausforderung für die Behörden, sagt der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsiger.

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Bundesrat prüft EDÖB-Rechte im Kontext der Berset-Affäre

Anlass, Grundsatzfragen um Dokumentenbewirtschaftung zu klären: Ex-Bundesrat Alain Berset mit seinem Mediensprecher Peter Lauener. (Foto: Peter Schneider/Keystone)

Von Eva Hirschi. Im Zuge der Berset-Affäre, in der wichtige E-Mails verschwunden sind, hat der Bundesrat eine Überprüfung der Aufbewahrungsfristen amtlicher Dokumente und der Rolle des Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) angekündigt.

 

Will eine Behörde Dokumente nicht herausgeben, kann die gesuchstellende Person eine Schlichtung beantragen. In diesem Fall muss der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zur Vorbereitung des Schlichtungsverfahrens Zugang zu den amtlichen Dokumenten erhalten – auch, wenn diese der Geheimhaltung unterliegen (Artikel 20 Absatz 1 BGÖ).

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