Kategorie:Bundesverwaltung

Bundesgericht fällt wichtigen Gebühren-Entscheid

Medienschaffenden sind auf regelmässigen Zugang zu Dokumenten angewiesen. (Foto: Keystone)

Von Marco Diener.  250 Franken verlangte das Bundesamt für Energie (BFE) vom K-Tipp für die Herausgabe eines Dokuments. Das sei zu viel, entschied das Bundesgericht. Und fand, dass das BFE sogar auf jegliche Gebühr hätte verzichten können. Das Urteil ist für Medienschaffende wichtig.

Die Sache begann mit einer harmlosen Anfrage bei der Medienstelle des BFE: Dem K-Tipp war zugetragen worden, dass das BFE im Jahr 2010 die Energieetiketten von mehreren hundert Elektrogeräten hatte prüfen lassen. Deshalb wollte die Redaktion wissen, wo es Informationen darüber gebe. Das BFE blockte gleich ab: «Wir informieren aus Gründen des Datenschutzes höchstens summarisch.»

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Die SonntagsZeitung gewinnt Transparenz-Streit

Von Martin Stoll. Das Bundesverwaltungsgericht stützt eine Beschwerde der SonntagsZeitung, welche die Herausgabe von Kommissionsprotokollen verlangt hat. Mit dem Urteil bleiben Verwaltungskommissionen dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt.

Wollten lieber unter sich bleiben: Jürg Brechbühl, Direktor Bundesamt für Sozialversicherungen (rechts), beobachtet mit Chefbeamten die Rede von Bundesrat Alain Berset zur 6. IV-Revision. (Foto Keystone)

Die SonntagsZeitung hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Herausgabe von Protokollen der AHV-IV-Kommission verlangt. In der Kommission sitzen Vertreter von Wirtschaftsverbänden und Versicherungen und Abgesandte von Kantonen und des Bundes. Das 20-köpfige Gremium diskutiert Grundsatzfragen der Invalidenversicherung und berät darüber, wie es mit der AHV weiter gehen soll.

Doch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schmetterte das Einsichtsgesuch mit wenig plausiblen Begründungen ab. «Die ausserparlamentarischen Kommissionen sind vom Geltungsbereich des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen», behauptete das Amt. Da die Protokolle der AHV-IV-Kommission Personendaten enthalten würden, könnten sie «aus Gründen des Datenschutzes» in ihrer aktuellen Form nicht veröffentlicht werden.

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Weniger Freiheit für US-Daten

Urteil des US-Supreme-Court löchert eines der stärksten Öffentlichkeitsgesetze weltweit. (Foto: Keystone)

Von Florian Imbach. Ein aktuelles Urteil des höchsten Gerichts der USA lässt Einschränkungen des Öffentlichkeitsrechts zu und taxiert diese als verfassungsmässig. Oeffentlichkeitsgesetz.ch hat die Argumente der Richter analysiert.

Mark J. McBurney lebte laut Medienberichten in Virginia und bekam dort nach der Scheidung Alimente von seiner Ex-Frau zugesprochen. Nach seinem Umzug nach Rhode Island gab’s  plötzlich kein Geld mehr. Um der Sache nachzugehen, stellte er in seinem früheren Bundesstaat ein Gesuch um Akteneinsicht. Eine ziemlich alltägliche Sache in den USA. Das Land kennt mit dem Freedom of Information Act eines der stärksten Öffentlichkeitsgesetze weltweit.

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Datenformat-Schlaumeierei der Nuklearaufsicht

Kryptische Datenformate schützen nicht vor Akteneinsichtsrecht.

Kryptische Datenformate schützen nicht vor Akteneinsichtsrecht.

Von Marcel Hänggi. Das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat mit seiner Schlaumeier-Argumentation beim Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) keine Gnade gefunden. Das Akteneinsichtsgesuch wurde gleichwohl abgelehnt – aus einem anderen Grund.

Zu berichten ist von einer Empfehlung des EDÖB, der die Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs durch das Ensi gutheisst – aus einleuchtendem Grund: Es gibt die strittigen Informationen gar nicht. Gleichwohl wirft die Argumentation, mit der das Ensi das Gesuch abwehrte, ein schlechtes Licht auf die Behörde.

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Das Seco und die diskret verwalteten GAV-Millionen

Von Florian Schwab, Weltwoche. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) verweigerte der Weltwoche Einsicht in Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen.  Absurdes Argument: Geschäftsgeheimnis. 

Auch sie liefen Sturm gegen Transparenzersuchen: Paritätische Kommissionen des Reinigungsgewerbes. (Foto: Keystone)

Die Schweiz ist ein Land mit einer starken Verbandskultur und -tradition. Oft wird, gerade in der Wirtschaftspolitik, die Lösung bestimmter Aufgaben an die Sozialpartner delegiert: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände. Ein Beispiel für eine auf diese Weise dem Privatsektor übertragene hoheitliche Aufgabe ist die Durchsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Ein Instrument hierfür ist die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV): Der Bundesrat kann Gesamtarbeitsverträge, welche die Verbände für bestimmte Branchen abschliessen, für den gesamten Wirtschaftszweig für bindend erklären. Mittlerweile sind die meisten Tieflohn-Sektoren von solchen Regelungen erfasst. Gesamthaft sind mehr als 620 000 Arbeitsverhältnisse einem allgemeinverbindlichen GAV unterstellt (Juli 2012).

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