Das Seco und die diskret verwalteten GAV-Millionen

Von Florian Schwab, Weltwoche. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) verweigerte der Weltwoche Einsicht in Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen.  Absurdes Argument: Geschäftsgeheimnis. 

Auch sie liefen Sturm gegen Transparenzersuchen: Paritätische Kommissionen des Reinigungsgewerbes. (Foto: Keystone)

Die Schweiz ist ein Land mit einer starken Verbandskultur und -tradition. Oft wird, gerade in der Wirtschaftspolitik, die Lösung bestimmter Aufgaben an die Sozialpartner delegiert: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände. Ein Beispiel für eine auf diese Weise dem Privatsektor übertragene hoheitliche Aufgabe ist die Durchsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Ein Instrument hierfür ist die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV): Der Bundesrat kann Gesamtarbeitsverträge, welche die Verbände für bestimmte Branchen abschliessen, für den gesamten Wirtschaftszweig für bindend erklären. Mittlerweile sind die meisten Tieflohn-Sektoren von solchen Regelungen erfasst. Gesamthaft sind mehr als 620 000 Arbeitsverhältnisse einem allgemeinverbindlichen GAV unterstellt (Juli 2012).

Der öffentlich am meisten beachtete Aspekt sind die in den allgemeinverbindlich erklärten GAV definierten Mindestlöhne und deren gelegentliche widerrechtliche Unterbietung. Bislang weitgehend unter dem Radar durchgeschlüpft ist hingegen der in fast allen allgemeinverbindlichen GAVs vorgesehene Durchsetzungsmechanismus: Die vertragsschliessenden Parteien (Gewerkschaft und Branchenverband) bestellen eine paritätische Kommission, welche das Recht hat, zur Durchsetzung des GAVs Lohnbuchkontrollen in allen Unternehmen der Branche durchzuführen. Diese Tätigkeit wird, ähnlich wie bei den Banken, welche die Finanzmarktaufsicht Finma finanzieren, von der gesamten Branche bezahlt, und zwar über sogenannte Vollzugskostenbeiträge: Unternehmen sind verpflichtet, pro Angestellten einen bestimmten Betrag an die paritätische Kommission abzuliefern. Meist erfolgt dies in Form eines Lohnabzugs.

Heimlichtuerei und minimale Aufsicht

Auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht in einem Verband organisiert sind, müssen diese Beiträge abliefern. Weil sie einer Zwangsabgabe gleichkommen, hat der Gesetzgeber dem Seco die Aufgabe zugedacht, die paritätischen Kommissionen zu beaufsichtigen. Hierfür müssen diese jedes Jahr einen Jahresbericht und eine Jahresrechnung einreichen – der Ansatzpunkt für das Öffentlichkeitsgesetz.

Aufgrund verschiedener Beobachtungen kann man davon ausgehen, dass die Vollzugskostenbeiträge nicht vollständig im Sinne des Zwecks verwendet werden. Namentlich:

1. Höhe der Einnahmen: Einfache Überschlagsrechnungen zeigen, dass in manchen Branchen zweistellige Millionenbeträge an Vollzugskostenbeiträge zusammenkommen. Insgesamt dürften die im Rahmen des GAV-Vollzugs erhobenen Beiträge rund 200 Millionen Franken betragen (ohne die bekannten 300 Millionen aus der Baubranche, die in Form des Flexiblen Altersrücktritts (FAR) eine Art Altersabsicherung beinhalten).

2. Heimlichtuerei: die paritätischen Kommissionen sind privatrechtliche Vereine. Auf Anfrage erteilen sie keine Auskunft über ihre Jahresrechnungen.

3. Mangelnde Aufsicht: Seco-Vertreter gestehen im privaten Gespräch ein, dass eine wirksame Aufsicht mehr Personal erfordern würde. Ein Team von drei Personen ist beim Seco zuständig für die Begutachtung von neuen Anträgen auf Allgemeinverbindlichkeit, Einsprachen gegen dieselben und auch die Aufsichtstätigkeit. Wie diese teilweise widersprüchlichen Aufgaben unter einen Hut gebracht werden können, ist ein (interessantes) separates Thema.

4. Drangsalierung von Nicht-Mitgliedern: Verschiedentlich entsteht der Eindruck, dass die paritätischen Kommissionen ihre Macht gezielt gegen Unternehmen einsetzen, die nicht Mitglied des entsprechenden Branchenverbands sind.

Weil  die Konkurrenz fehlt, gibt’s auch kein Geschäftsgeheimnis

Aufgrund dieser teils beobachteten, teils vermuteten Missstände, forderte die «Weltwoche» am 25. Oktober 2011 Einsicht in die vom Seco in seiner Aufsichtstätigkeit erhobenen Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen. Das Seco lehnte am 11. November 2011 den Zugang ab. Die Interessen der Beitragszahler seien schon dadurch gewahrt, dass das Seco die paritätischen Kommissionen beaufsichtige. Rudolf Kindler, Leiter des Bereichs Gesamtarbeitsverträge, äusserte in seiner ablehnenden Antwort die Begründung, dass die Jahresberichte Namen und Geschäftsgeheimnisse enthalten könnten. Am 15. November 2011 reichte die Weltwoche einen Schlichtungsantrag beim EDÖB ein. Im Rahmen der dann folgenden Abklärungen des EDÖB wurden auch die paritätischen Kommissionen um Stellungnahme gebeten. Besonders interessant in diesem Zusammenhang:

1. Der EDÖB setzte sofort seine Abklärungen in Gang. Entgegen der telefonischen Aussage einer EDÖB-Mitarbeiterin zog sich das Verfahren nicht nur aufgrund der Überlastung des EDÖB in die Länge, sondern aufgrund der Trödelei beim Seco: Der EDÖB setzte dem Seco eine Frist bis zum 29. Februar 2011 für die Einreichung sämtlicher von der Anfrage betroffenen Dokumente sowie der Stellungnahmen der paritätischen Kommissionen. Das Seco reichte die Unterlagen erst am 4. Juni 2012 ein.

2. Die Gelegenheit zur Stellungnahme in der Anhörung ergriffen 22 von 27 paritätischen Kommissionen. Alle lehnten die Herausgabe ihrer Jahresberichte durch das Seco ab!

3. Sowohl das Seco als auch die paritätischen Kommissionen argumentierten, durch die Herausgabe könnten Geschäftsgeheimnisse offenbart werden. Das ist eine eigentümliche Argumentation, denn per Definition sind die paritätischen Kommissionen keine Unternehmen, die in einem Wettbewerb stehen, sondern handeln vielmehr als staatliche Beauftragte und Beaufsichtigte.

Der EDÖB hielt in seiner Empfehlung fest, dass für das Vorliegen von schützenswürdigen Geschäftsgeheimnissen namentlich die «Konkurrenzsituation» fehle. Ferner hätten das Seco und die paritätischen Kommissionen die Offenlegung hinzunehmen, da aufgrund der Unterlagen auch die Aufsichtstätigkeit des Seco beurteilt werden könne.

Diese Empfehlung wurde am 20. Februar versandt. Fristgerecht innert zehn Tagen verlangten 24 paritätische Kommissionen vom Seco den Erlass einer Verfügung. Das Seco verfügte in fast wortgleichen Verfügungen am 15. März 2013, dass es beabsichtige, die Dokumente herauszugeben. Der Ball liegt nun bei den paritätischen Kommissionen: Bis Mitte April können sie die Verfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen anfechten.

Hört man sich in der Verbandslandschaft um, dann sind die Sozialpartner hellhörig geworden und beginnen das Problem zu erkennen. Nachdem vor einem Jahr ein Informationsanspruch der Öffentlichkeit noch samt und sonders verneint wurde, bestätigen nun sowohl die Unia als grösste Gewerkschaft als auch der Arbeitgeberverband, dass in den paritätischen Kommissionen Gespräche liefen, ob man mehr Transparenz herstellen möchte. Liest man die Statements genau, dann wird klar, worauf sie sich verständigt haben: Der Informationsanspruch wird wohl bejaht werden für die Verwendung der Vollzugskostenbeiträge, welche von sogenannten Outsidern (Nicht-Mitgliedern) einbezahlt werden – nicht aber für die Jahresrechnungen insgesamt. Rein buchhalterisch dürfte die Unterscheidung äusserst schwierig sein.


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