Kategorie:Bundesverwaltung

Auch Nachrichtendienst-Akten können öffentlich sein

Von Martin Stoll. Das Bundesverwaltungsgericht zwingt Bundesrat Ueli Maurer zur Transparenz: Er muss Auszüge aus klassifizierten Berichten zum Nachrichtendienst offenlegen. Das Urteil ist ein klares Signal ans Parlament. Im kommenden Jahr entscheidet dieses, ob der Nachrichtendienst vom Öffentlichkeitsgesetz dispensiert wird.

VBS-Vorsteher Maurer: Verwaltungsgericht akzeptiert das trotzige Nein seiner Juristen nicht. (Foto: RDB/Ex-Press)

Daniel Glaus, Journalist beim RechercheDesk von SonntagsZeitung und Le Matin Dimanche, verlangte nicht alles: Nur Titelseite, Inhaltsverzeichnis und die Zusammenfassung der vertraulich oder geheim klassifizierten Berichte wollte er einsehen. In den Reports der im Generalsekretariat von VBS-Vorsteher Ueli Maurer angesiedelten Nachrichtendienst-Aufsicht ging es um Brisantes: um interne Abläufen im «Schweizer Pentagon», um Vereinbarungen des NDB mit dem Zentrum für elektronische Operationen oder die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung.

Reflexartig lehnten Maurers Juristen ab und tischten eine ganze Serie mit gesetzlichen Ausnahmebestimmungen auf: Die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz sei gefährdet, behördliche Massnahmen könnten nicht zielkonform durchgeführt werden oder die internationalen Beziehungen seien beeinträchtigt.

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Presseförderung: Keine Zahlen von Post, Bakom & Co.

An wen die Millionen für die Verbilligung der Presse-Zustellung geht, ist geheim. (Foto: RDB/Geisser)

Von Nick Lüthi. Jährlich zahlt der Bund 50 Millionen Franken für die Presseförderung. Mit dem Geld gewährt die Post zahlreichen Verlagen und Vereinen Vergünstigungen auf den Versand ihrer Zeitungen und Zeitschriften. Wie Medienunternehmen profitieren, bleibt geheim. Die Medienwoche verlangt nun Einsicht in die amtlichen Dokumente.

 

Darauf gründen Selbstverständnis und Stolz einer ganzen Branche: Die Unabhängigkeit der Medien ist ihr höchstes Gut, der Staat soll sich darum möglichst fernhalten. Das liberale Credo taugt indes oft nur als Sonntagspredigt. Geht es ums profane Geschäft nimmt man gerne, was der Staat bereithält. So erhalten Lokal- und Regionalzeitungen pro Jahr 30 Millionen Franken Ermässigung auf dem regulären Zustelltarif. Mit weiteren 20 Millionen werden in gleicher Weise Vereinspublikationen unterstützt.

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Wenn ein Bundesrat eine Reise tut

Von Thomas Angeli. Wer mit einem Bundesrat auf Reisen geht, tut dies nicht als Privatperson. Die Öffentlichkeit hat deshalb ein Recht, die Teilnehmerliste zu erhalten.

In seinem Schlepptau lässt sich nicht mehr anonym mitreisen: Bundesrat Johann Schneider-Ammann. (Foto: RDB/Ex-Press/Lucian Hunziker)

Wirtschaftsmissionen von Bundesräten waren bisher eine geradezu absurd geheimnisvolle Angelegenheit. Selbst Journalisten, die solche Trips begleiteten, durften manchmal nicht erfahren, wer denn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der so genannten «Swiss Business Delegation» sind, die im Windschatten des Wirtschaftsministers durch die Welt flogen.

Als nun Bundesrat Johann Schneider-Ammann im April 2013 nach Kasachstan und Aserbeidschan reiste, fragte der «Beobachter» bei der Medienstelle des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) nach der Liste. Der Bescheid war – wenig überraschend – negativ. Auch das in der Folge eingereichte Einsichtsgesuch lehnte das WBF ab. Die Begründung: Die Reiseteilnehmer hätten durch die Reise «keine bedeutenden wirtschaftlichen Vorteile» erzielt, weshalb ihre Privatsphäre höher zu gewichten sei als das öffentliche Interesse. Zwar hätten die Wirtschaftsvertreter durchaus Kontakte geknüpft, «aber dieses ‹Sondieren› ist weit entfernt von eigentlichen Vertragsverhandlungen und erst recht von Vertragsabschlüssen und führt auch eher selten dazu». Mehr…


Für weniger Transparenz beim Nachrichtendienst

Von Martin Stoll.  Eine Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK) spricht sich für weniger Transparenz beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aus. Die Agenten der Schweiz sollen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden.  

 

Versucht mit fadenscheinigen Argumenten Transparenz zu verhindern: NDB-Chef Markus Seiler (RDB/Remo Nägel)

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll dem Schweizer Geheimdienst in Zukunft das Anzapfen von Telefonen und Computern erlaubt werden. In der vorberatenden SIK des Nationalrates setzte das heftige Diskussionen ab. In der Kommission umstritten war auch der vom Bundesrat beantragte Ausschluss des NDB vom Öffentlichkeitsprinzip. Überraschend billigt die Kommission dem NDB jetzt ein Agieren im Dunkeln zu. Trotz einem Antrag der Rechtskommission strich die SIK den Anti-Transparenz-Artikel nicht aus dem Gesetz.

Offenbar liessen sich die Sicherheitspolitiker vom Bericht des Bundesrats beeindrucken. Darin trägt die Regierung dick auf: Gesuchsteller hätten in der Vergangenheit Dossiers über Nachrichtendienstoperationen ausländischer Partnerdienste verlangt. «Mit Rücksicht auf die beteiligten Personen oder Partnerdienste musste der NDB die Einsicht in Beschaffungs- und Partnerdienstdossiers jeweils ablehnen», heisst es im Bericht. So wollte die Regierung dem Parlament weis machen, «dass der besondere Schutzbedarf der nachrichtendienstlichen Informationen nur ungenügend mit dem Transparenzgedanken des BGÖ vereinbar ist.» Mehr…


Das versammelte Wissen zu Transparenz in der Schweiz

Über 50 Experten und ihre Studien: Mit der neuen Experten- und Studiendatenbank entsteht das erste Fachregister zu Transparenz in der Schweiz.

Von Martin Stoll. Öffentlichkeitsgesetz.ch betreibt neu eine Experten- und Studiendatenbank. Wer in der Schweiz zum Öffentlichkeitsprinzip geforscht hat, ist darin verzeichnet.

 

Juristen, Politologen und Kommunikationsforscher waren und sind in der Schweiz Geburtshelfer des Öffentlichkeitsprinzips. Sie zeigen den Verwaltungen die Folgen einer transparenten Verwaltung auf. Experten beschäftigen sich mit der Frage, wie viel Transparenz nötig und wie viel Transparenz möglich ist. Sie erörtern, ob es legitim ist, Geld für Transparenz zu verlangen oder eruieren, wo die Schweiz bei diesem Thema im internationalen Vergleich steht.

Öffentlichkeitsgesetz.ch, allen voran unser Kollege Dimitri Zufferey, hat zur Lancierung der Datenbank mehr als 120 Studien und wissenschaftliche Aufsätze rund ums Öffentlichkeitsprinzip in den Verwaltungen von Bund, Kantonen und anderen Ländern zusammengetragen. Sie stammen von über 50 Expertinnen und Experten, die mit ihren Werken und den Koordinaten abrufbar sind. Dieser Grundstock soll – auch mit Hilfe der interessierten Community – ständig ergänzt werden. Ziel ist es, ein umfassendes virtuelles Fachregister auf die Beine zu stellen. In das Verzeichnis nehmen wir auch Publikationen auf, die sich mit dem Freedom of Information Act in Europa befassen oder die Schweizer Praxis in einen weltweiten Vergleich stellen. Mehr…