Kategorie:Aus den Kantonen

Schlaglicht auf die Berner Justiz

Jon Mettler, Rahel Guggisberg. Die Berner Zeitung wertete die Urteile des Berner Obergerichts von 2010 bis 2013 aus. Die Richtersprüche beschaffte sie sich mit dem Hinweis auf das im Kanton geltende Öffentlichkeitsprinzip und wertete die Angaben mit datenjournalistischen Methoden aus.

Harte Fakten belegen ein Gefühl: Das Berner Obergericht schöpft den Strafrahmen selten zu mehr als 40 Prozent aus. (Foto: RDB)

Am Anfang stand eine redaktionsinterne Diskussion darüber, inwiefern die Medien ihre Kontrolle gegenüber der Justiz überhaupt ausüben. Bald mischte sich in die Debatte ein gewisser Unmut gegen die Berner Justiz, die unter Journalisten vor Ort als wenig transparent gilt. Das hat unter anderem damit zu tun, dass das Obergericht das Informationsreglement der Zivil-, Straf- und Jugendgerichtsbehörden (IR ZSJ) selbst bestimmt. Und dann ist natürlich noch das Schlagwort der «Kuscheljustiz» gefallen.

Wir wollten es deshalb für einmal ganz genau wissen, zumindest für den Kanton Bern. Stimmt der Vorwurf der kuscheligen Justiz? Oder ist es einzig ein Gefühl, das durch Fakten nicht belegt werden kann? Der objektivste Weg, die Arbeit der Richter zu bewerten, wäre eine datenjournalistische Auswertung von Urteilen über einen gewissen Zeitraum hinweg. Unsere Idee war herauszufinden, wie sehr die Gerichte den vom Gesetz vorgegeben Strafrahmen prozentual überhaupt ausschöpfen – oder eben nicht.

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Lichtschimmer in der Dunkelkammer

Sollte geheim bleiben: Beiträge für Messeteilnahmen von Berner Firmen - wie hier an der Baselworld. (Foto: RDB/Geisser)

Von Christoph LenzWirtschaftsförder-
ung ist eine diskrete Angelegenheit. Nach langem Hin und Her muss der Kanton Bern erstmals Daten zu Empfängern von Steuergeldern offenlegen. Ein Durchbruch.

Am Schluss geht es im Recherchejournalismus wohl immer um das eine: Namen und Zahlen. Entsprechend eifersüchtig werden diese Daten gehütet, auch von Ämtern, die dem Öffentlichkeitsprinzip verpflichtet wären, etwa der Wirtschaftsförderung. Viele Kantone leiten jedes Jahr Millionen von Steuerfranken in die Privatwirtschaft, um Unternehmen anzusiedeln oder innovative Projekte anzuschieben. Trotzdem liess sich bislang kein Kanton in die Bücher schauen.

Eklatant ist die Verdunkelungstaktik bei der bernischen Wirtschaftsförderung: Pro Jahr werden zwar rund 4 Millionen Franken an Unternehmen überwiesen, die Öffentlichkeit wird jedoch mit einer zweiseitigen Medienmitteilung und einem rätselhaften Anhang abgespiesen. Wer warum und wozu Steuermittel erhält, ist geheim.

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Uni Zürich muss Vertrag mit UBS offen legen

Umstrittene Finanzierung von Lehrstühlen: Auch für die Universität Zürich gilt das Transparenzgebot. (Foto: Keystone)

Von Marcel Hänggi. Erstmals wurde in der Schweiz ein Vertrag eines Hochschulsponsorings nach dem Öffentlichkeitsprinzip beurteilt. Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen hat entschieden: Die Uni Zürich (UZH) muss zumindest eine eingeschwärzte Version ihres Vertrags mit der UBS offen legen. Der Fall könnte Signalwirkung haben.

Am 19. April 2012 gaben UBS und UZH ihren Deal bekannt: Die UBS zahlt über eine Stiftung 100 Millionen Franken, mit der an der UZH das UBS International Center of Economics in Society mit fünf Lehrstühlen entsteht. Die akademische Freiheit, hieß es an der Medienkonferenz, sei vertraglich garantiert. 

Indes: Herausrücken wollte die Uni den Vertrag nicht. Marcel Hänggi, freier Mitarbeiter der WOZ, und Matthias Daum, Schweiz-Redaktor der Zeit, stellten unabhängig voneinander ein Akteneinsichtsgesuch unter dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) und rekurrierten gegen die Ablehnung des Gesuchs durch die UZH. Das Verfahren führte die Rekursstelle der Zürcher Hochschulen schriftlich. Ende April fällte sie einen Zwischenentscheid.

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Zuger Kantonsverwaltung auf dem Prüfstand

Von Martin Stoll. Zug ist einer der wenigen Schweizer Kantone, in denen das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung noch nicht existiert. Jetzt will die Zuger Regierung ein Transparenzgesetz schaffen, glaubt aber, dass ein solches im Grunde nicht nötig sei. Schon heute würde in Zug transparent informiert. Tatsächlich?

Freier Zugang zu Verwaltungsinformationen: Auch im Kanton Zug ist ein Kulturwandel nötig. (Foto: Keystone)

«Im Kanton Zug wird die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips kaum grössere Auswirkungen haben, zumal die Behörden bereits heute eine offene Informationspolitik kennen», schreibt die Zuger Regierung zu seinem Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz. Um diese selbstbewusste Aussage zu überprüfen, machte die Zentralschweiz am Sonntag einen Transparenztest –  und kam zu einem ganz anderen Ergebnis: In fünf von sieben Fällen wurde den Journalisten die Einsicht in Dokumente verwehrt, welche nach Einführung des Öffentlichkeitsprinzips wohl zugänglich wären. Keine Einsicht bekamen die Medienschaffenden beispielsweise in ein Sitzungsprotokoll der Verkehrskommission, in die Rechnung des Energieförderungsfonds der Gemeinde Hünenberg oder in ein Gutachten der Denkmalpflege.

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Genf hat kein Geld fürs Öffentlichkeitsprinzip

Das Genfer Parlament streicht der Öffentlichkeitsbeauftragten das Budget zusammen. (Foto: Keystone)

Von Isabelle Ducret. Genf schien in Sachen Öffentlichkeitsprinzip der Musterkanton zu sein. Doch dann beschloss das Parlament im Mai, dem zuständigen Büro einen Viertel seines Budgets zu streichen. Dessen Funktionsfähigkeit ist infrage gestellt. 

Es war der Anfang einer schönen Geschichte: Bereits 2002 führte der Kanton Genf mit dem Informations- und Datenschutzgesetz (Loi sur l’information du public, l’accès aux documents et la protection des données personnelles, kurz LIPAD) das Öffentlichkeitsprinzip ein. Noch fehlten die Mittel, um das Gesetz wirkungsvoll umzusetzen, doch 2010 wurde Genf mit der Schaffung eines Büros mit ausreichend Personal, einem Budget von 1,2 Millionen Franken und einer gewählten Öffentlichkeitsbeauftragten (Isabelle Dubois) zum Musterschüler.

Zwei Jahre später bleibt ein Scherbenhaufen. Das Parlament hat beschlossen, das Budget um 700’000 Franken zu kürzen! Weil das Gesetz aber Strukturen zu seiner Umsetzung vorschreibt, war dieser Beschluss möglicherweise gesetzeswidrig, weshalb die Finanzkommission im Mai beschloss, dem Büro «nur» um 300’000 Franken zu streichen. Eine Petition gegen die Kürzung ist lanciert, doch um ehrlich zu sein: Der Widerstand ist sehr schwach. Das Schweigen vieler in der Politik ist schwer verständlich. Mehr…