Kategorie:Aus den Kantonen

Uni Basel will mehr private Gelder aber keine Transparenz

«Besondere Form der Zuneigung»:Novartis gehört zu den grössten privaten Geldgebern der Uni Basel. (Bild: RDB/Anton J. Geisser)

Von Simon Jäggi. Androhung von Kosten und Verzögerungstaktik – um gegenüber der TagesWoche die zwölf grössten privaten Geldgeber zu nennen, brauchte die Universität Basel vier Monate. Zum Durchbruch half letztendlich erst die Drohung mit einem Anwalt.

Es war Sommer und die nationale Debatte rund um die private Hochschulfinanzierung hatte ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Die Rekurskommission der Zücher Hochschulen verlangte eine Offenlegung des Vertrags zwischen der Universität und der UBS und die Initianten des Zürcher Appells sorgten sich öffentlichkeitswirksam um die Unabhängigkeit der Universität. Doch in Basel wehte ein milderer Wind.

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Öffentliche Dienstanweisung: Vorbildliche Zürcher Polizei

Was steht in der Dienstanweisung zum Drohnen-Einsatz? Mulitkopter, wie er von der Zürcher Stadtpolizei in Zukunft eingesetzt wird.

Von Florian Imbach. Am 22. Januar berichtete der Tages-Anzeiger über die neuste Beschaffung der Stadtpolizei Zürich. Das drittgrösste Polizeikorps der Schweiz leistet sich neu zwei Drohnen, auch Multikopter genannt. Die Kosten von 50’000 Franken teilt sich die «Stapo» mit dem städtischen Vermessungs-Amt.

Wer im links-grünen Zürich «Drohne» sagt, muss mit Aufschrei rechnen. Das war wohl auch der Polizeiführung klar. Die News zum Drohnenkauf wurde denn auch mit beschwichtigenden Worten sowohl der Stadtpolizei als auch des Polizeidepartements begleitet. Der Einsatz sei klar begrenzt, es gehe nicht um ein Überwachungsgerät, sondern vor allem darum, aus der Luft Fotos von Bränden und komplizierten Verkehrsunfällen zu machen. Der Einsatz bei Demonstrationen oder Fussballspielen sei ausgeschlossen.

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Wie viel Transparenz soll es in Zug künftig geben?

Von Samantha Taylor. Der Kanton Zug will die Aktenschränke der Verwaltung öffnen und das Öffentlichkeitsgesetz einführen. Die Vorlage wurde jüngst im Kantonsrat beraten und kontrovers diskutiert. Während den einen das Gesetz zu wenig weit geht, wollen es andere massiv einschränken.

Vielleicht auch bald dem Öffenlichkeitsprinzip verpflichtet: Das kantonale Parlament in Zug.

Als einer der wenigen Kantone in der Schweiz kennt Zug noch die geschlossene Verwaltung. Mit anderen Worten, der Kanton verfügt noch nicht über das Öffentlichkeitsgesetz. Das soll sich ändern. Die Regierung hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der Mitte Dezember vom Kantonsrat in erster Lesung beraten wurde. 

Grundsätzlich strebt die Zuger Regierung damit das an, was in anderen Kantonen und beim Bund schon seit geraumer Zeit gang und gebe ist: Jeder Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, soll das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährt werden. Dies, sofern kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse besteht. Vom Zuger Gesetz betroffen sind die kantonale Verwaltung, die Regierung, die Organe des Parlaments, die Justizbehörden und die Gemeinden.

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Anatomie eines gescheiterten Öffentlichkeits-Verhinderungs-Versuchs

Von Marcel Hänggi. Erstmals in der Schweiz hat eine Rechtsinstanz darüber befunden, inwieweit ein Vertrag einer öffentlichen Uni mit einem privaten Lehrstuhlsponsor geheim sein darf. Der fragliche Vertrag der Uni Zürich mit der UBS liegt nun fast vollständig offen – und enthält Skandalöses. Aber auch das ganze Verfahren erlaubt interessante Einsichten in Entscheidprozesse.

Der Geheimvertrag über 100 Millionen, den die Uni Zürich (UZH) am 22. Mai 2013 mit der UBS Foundation abgeschlossen hat, ritzt stark an der gesetzlich garantierten akademischen Unabhängigkeit der Uni. So erhält die UBS, die hinter dem Vertragspartner, der UBS Foundation, steht, weit gehende «Branding»-Rechte am Institut für Volkswirtschaft, einen garantierten Sitz im Instituts-Beirat, und das Abkommen genießt Exklusivität. Ich habe darüber in der WOZ vom 28. November geschrieben.

An dieser Stelle interessiert vor allem, wie der Kampf um die Offenlegung des Vertrags gelaufen ist – und was er über die Entscheidprozesse offenbart. Ganz abgeschlossen ist der Kampf übrigens nicht: Die UZH darf noch einige wenige Passagen des Vertrags geheim halten. Dagegen haben wir – ich und mein Kollege Matthias Daum von der Zeit – vor dem kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

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Neunzig Prozent* Transparenz im Uni Zürich-UBS-Deal

Signal für Transparenz in der Forschung: Genforschung an der Uni Zürich. (Foto: Balz M. Murer/RDB)

Von Marcel Hänggi. Erstmals liegt in der Schweiz ein erstinstanzlicher juristischer Entscheid zur Frage vor, ob Hochschulen Geheimverträge mit Privaten abschliessen dürfen.

Im April 2012 gibt die Uni Zürich (UZH) bekannt, von der UBS 100 Millionen Franken entgegenzunehmen, um das UBS International Center of Economics in Society aufzubauen. Die akademische Freiheit bleibe gewahrt und sei vertraglich festgeschrieben, hiess es. Ein Akteneinsichtsgesuch unter dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz (IDG), um diese Aussage zu überprüfen, lehnte die UZH indes vollumfänglich ab. Dagegen haben ich sowie mein Kollege Matthias Daum (Die Zeit Schweiz) bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen (Reko) rekurriert.

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