Kategorie:Aus den Kantonen

Luzern auf dem Weg zum Öffentlichkeitsprinzip

Luzern

Der Nebel um den Pilatus soll weichen: Luzern will das Öffentlichkeitsprinzip einführen. (Foto: Wikimedia)

Von Marcel Hänggi. Der Kanton Luzern hat eine Vernehmlassung zur Einführung des Öffentlichkitsgesetzes durchgeführt. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende September 2014 aus. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch hat sich daran beteiligt.

 

Und es werden immer weniger, die noch am alten Geheimhaltungsprinzip festhalten: Am 10. Mai ist das Zuger Öffentlichkeitsgesetz in Kraft getreten, am 15. September hat der St. Galler Kantonsrat das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bald in Kraft treten soll. Somit halten lediglich noch sechs Kantone am Geheimnisprinzip fest: Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Ob- und Nidwalden.* Der nächste Kanton, der zum Öffentlichkeitsprinzip wechselt, dürfte Luzern sein: Hier läuft noch bis Ende September die Vernehmlassung zu einem Gesetzesvorschlag. Und in Graubünden laufen die Vorbereitungsarbeiten, nachdem Regierung und Parlament ihren Widerstand vergangenen Juni überraschend aufgegeben haben

Mehr…


Das versammelte Wissen zu Transparenz in der Schweiz

Über 50 Experten und ihre Studien: Mit der neuen Experten- und Studiendatenbank entsteht das erste Fachregister zu Transparenz in der Schweiz.

Von Martin Stoll. Öffentlichkeitsgesetz.ch betreibt neu eine Experten- und Studiendatenbank. Wer in der Schweiz zum Öffentlichkeitsprinzip geforscht hat, ist darin verzeichnet.

 

Juristen, Politologen und Kommunikationsforscher waren und sind in der Schweiz Geburtshelfer des Öffentlichkeitsprinzips. Sie zeigen den Verwaltungen die Folgen einer transparenten Verwaltung auf. Experten beschäftigen sich mit der Frage, wie viel Transparenz nötig und wie viel Transparenz möglich ist. Sie erörtern, ob es legitim ist, Geld für Transparenz zu verlangen oder eruieren, wo die Schweiz bei diesem Thema im internationalen Vergleich steht.

Öffentlichkeitsgesetz.ch, allen voran unser Kollege Dimitri Zufferey, hat zur Lancierung der Datenbank mehr als 120 Studien und wissenschaftliche Aufsätze rund ums Öffentlichkeitsprinzip in den Verwaltungen von Bund, Kantonen und anderen Ländern zusammengetragen. Sie stammen von über 50 Expertinnen und Experten, die mit ihren Werken und den Koordinaten abrufbar sind. Dieser Grundstock soll – auch mit Hilfe der interessierten Community – ständig ergänzt werden. Ziel ist es, ein umfassendes virtuelles Fachregister auf die Beine zu stellen. In das Verzeichnis nehmen wir auch Publikationen auf, die sich mit dem Freedom of Information Act in Europa befassen oder die Schweizer Praxis in einen weltweiten Vergleich stellen. Mehr…


Transparenz jetzt auch in St.Gallen per Gesetz

Von Jörg Krummenacher. Als einer der letzten Kantone hat sich auch St. Gallen ein Informationsgesetz zugelegt. Der Kantonsrat hat es in zweiter Lesung diskussionslos verabschiedet. Änderungsbedarf bestand nicht mehr, obwohl das Gesetz teilweise schwammig und nur beschränkt publikumsfreundlich daherkommt.

Angst vor Informationsüberflutung: Trotz Skepsis entschied sich das St. Galler Parlament für ein Öffentlichkeitsgesetz. (Foto: RDB/Daniel Ammann)

St. Gallen verzichtet im Gegensatz zu anderen Kantonen auf einen Öffentlichkeitsbeauftragten oder ein Schlichtungsverfahren. Wird ein Gesuch auf Einsichtnahme abgelehnt, muss die gesuchstellende Person aktiv werden und ausdrücklich eine Verfügung verlangen, um den Rechtsmittelweg beschreiten zu können. Dieser wiederum ist kostenpflichtig.

Der Zugang zu Dokumenten kann beispielsweise verweigert werden, wenn öffentliche Interessen verletzt werden «könnten». Das lässt viel Spielraum, Gesuche abzulehnen. Grund für eine Ablehnung kann auch sein, wenn der Zugang «unverhältnismässigen Aufwand verursachen würde». Auch hier bleibt grosser Interpretationsspielraum. Mehr…


Universitäts-Gutachten sind keine Geheimpapiere

Von Iwan Städler. Die Uni Zürich hat viel Steuergeld investiert, um im Fall Mörgeli den Bericht zu den Dissertationen nicht herausgeben zu müssen. Sie spannte selbst Staatsrechtler Rainer Schweizer ein. Doch die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen liess sich nicht beirren.

Im April 2013 verteidigt sich Christoph Mörgeli öffentlich in der Kontroverse um Dissertationen. (Foto: RDB/Sobli/Toni Lindroos)

Es war grobes Geschütz, das die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens im März 2013 gegen Christoph Mörgeli auffuhr. Der einstige Konservator des medizinhistorischen Museums soll diverse Doktorarbeiten einfach durchgewinkt haben. Darauf liess die Uni Zürich den Vorwurf durch eine internationale Expertenkommission prüfen. Diese lieferte ihren Bericht am 5. Juli 2013 ab. Drei Monate lang hielt die Uni das Papier ganz unter dem Deckel. Dann veröffentlichte sie eine anderthalbseitige Medienmitteilung, in der sie ihre Interpretation des Berichts wiedergab. Das Papier selbst sowie die Namen der Gutachter hielt die Uni dagegen unter Verschluss.

Dagegen haben Marc Meschenmoser von der «Rundschau» und ich Beschwerde erhoben. Wir beriefen uns dabei aufs Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG), das kantonalzürcherische Pendant zum nationalen Öffentlichkeitsgesetz. Zu Recht, wie die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen nun entschieden hat. Es lägen «keine derart gewichtigen Interessen vor, welche die Herausgabe des Berichts Dissertationen verhindern könnten».  Mehr…


Graubünden findet seinen Willen zur Transparenz

Von Stefanie Hablützel. Seit über zehn Jahren diskutiert das Bündner Parlament über das Öffentlichkeitsprinzip mit dem immer gleichen Ergebnis: Das brauchen wir nicht. Neue Fakten gibt es nicht. Trotzdem stellt sich nun still und leise auch die bürgerliche Mehrheit hinter das Anliegen.

Schlusslicht der Nation will man nicht sein: Kanton Graubünden (Foto: RDB/Stephan Engler)

Der Entscheid dürfte als kürzeste Revolution der Bündner Politik in die Geschichtsbücher eingehen: «Diskussion wird nicht gewünscht, somit können wir abstimmen». Mit 69:7 Stimmen sagte der Bündner Grosse Rat Ja der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. «Endlich!» jubilierte SP-Grossrat Sascha Müller auf Twitter. Im Ratssaal hatten die Genossen geschwiegen. Zu gross die Gefahr, Widerspruch zu provozieren. Die Preisfrage lautet jetzt: Was war diesmal anders als bei den Abstimmungen 2002, 2007 und 2011? Besonders vor drei Jahren war der Widerstand heftig. Da war die Rede von Bürokratiemonster, der Angst vor Geheimniskrämerei. Diesmal: Stille. Keiner der bürgerlichen Politiker wollte darüber reden, wieso er seine Meinung geändert hat.

Mehr…