Kategorie:Bundesverwaltung

Was die Bundesrätin sagte, bleibt geheim

Verriet die ehemaligen Bundesrätin Calmy-Rey im Journalistengespräch die umstrittenen Befreiungspläne in Libyen? (Foto: Keystone)

Von Hansjürg Zumstein. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil, publiziert am 3. Januar 2012,  entschieden: Die Öffentlichkeit darf nicht wissen, was die damalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey dem Tages-Anzeiger im Juni vorletzten Jahres wirklich sagte. Es hat mein Einsichtsgesuch gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz abgelehnt.

Ein Fehlurteil aus meiner Sicht, und zwar eines mit Folgen. Denn mit diesem Urteil wird der Geist des Gesetzes in sein Gegenteil verkehrt: Der kleine Spalt, den das Öffentlichkeitsgesetz geöffnet hatte, wird wieder kleiner.

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BLW muss Kommissions-Dokument herausgeben

«Gar kein amtliches Dokument»: Der ehemalige BLW-Direktor Manfred Bötsch mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann. (Foto:Keystone)

Von Claudia Schreiber. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) muss ein Dokument einer Ad-hoc-Kommission mit Vorschlägen für Begleitmassnahmen zum EU- Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich zugänglich machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beharrlich hat sich das BLW dagegen gewehrt.

Ich schlage die Ausschreibung eines Preises für die originellste Begründung für ein Nicht-Herausgeben eines Behörden-Dokumentes vor. Während längerer Zeit war mein Favorit ein Satz aus dem Bundesamt für Statistik: «Leider können wir Ihnen dieses Dokument nicht zur Verfügung stellen. Die Gründe dafür sind: (1) Es geht um eine interne Aktennotiz, die nicht für eine Veröffentlichung gedacht war und die schon veraltet ist. […]»

Dann freute ich mich eine Zeitlang über die mündliche Begründung aus einer kantonalen Verwaltung, wonach die von mir gewünschte Liste von Wasserbauvorhaben nicht herausgegeben werden könne, weil sonst eine Partei, die bis vor nicht allzu langer Zeit in eben dieser Verwaltung das Sagen hatte, sonst «alles blockieren würde». Dann kam das Dokument «Synopsis» (siehe Urteil A-1135/2011 des Bundesverwaltungsgerichtes).

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Bundesrat Maurers Offenheit hat Grenzen

Heikle Hausinternas legt er nicht offen: Verteidigungsminister Ueli Maurer (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Der Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat seine eigenen Transparenzregeln: In Berichten, die er veröffentlicht, lässt er heikle Stellen ohne Rücksicht aufs Öffentlichkeitsgesetz schwärzen.

Samuel Schmid, der glücklose Verteidigungsminister, der über die Affäre Nef gestrauchelt ist, wollte nichts wissen: Sein internes Inspektorat, das ihm immer wieder über Missstände im Departement berichtete, schaffte er kurzerhand ab. Sein Nachfolger Ueli Maurer setzte die Inspektoren wieder ein – und versprach der Öffentlichkeit Transparenz über die Misèren bei der Landesverteidigung.

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Heikel: Die Verwaltung spricht sich bei BGÖ-Anfragen ab

Von Catherine Boss. Immer öfter kommt es vor, dass sich Verwaltungsstellen untereinander absprechen, wenn sie Akteneinsichtsgesuche zu ähnlichen Fragestelllungen erhalten. Unter Juristen ist umstritten, ob dies rechtens ist.

Rechtsprofessor Schweizer: Anfragen «nicht Drittstellen bekannt machen». (Foto: Keystone)

Die Sonntagszeitung wollte vor einem Jahr Einsicht in Protokolle der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS). Sie erhielt die Protokolle, doch die Seiten waren praktisch vollständig eingeschwärzt. Auch der Beobachter hat vollständig abgedeckte Protokolle der KNS erhalten. Zurzeit laufen diesbezüglich Schlichtungsverfahren beim Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB).

Später verlangte ein Journalist der Sonntagszeitung Einsicht in die Protokolle der Eidgenössischen Energieforschungskommission (CORE). Der Jurist der Sektion Kernenergie und Rohrleitungsrecht im Bundesamt für Energie (BFE) lehnte das Gesuch ab. Er argumentierte, die Sonntagszeitung hätte vor einem Jahr bereits ein Einsichtsgesuch in die Protokolle der KNS verlangt.

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Schweiz fällt in weltweitem Transparenztest durch

Von Martin Stoll. Ein Team der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) testete elf Monate lang die Informationsfreiheitsgesetze von 105 Ländern. Die Schweiz landete gemeinsam mit Russland, Kolumbien und Jamaica auf den hinteren Rängen.

Verschwiegen: Prozess gegen den Tunesier Garsallaoui und seine Frau Malika El Aroud 2007 in Bellinzona. (Foto: Keystone)

 

«Das Versprechen ist wunderbar: 5,3 Milliarden Menschen haben – auf dem Papier – das Recht zu erfahren, was ihre Regierungen hinter geschlossenen Türen so machen», schreibt AP. Um zu testen, wie das Grundrecht auf Information weltweit umgesetzt wird, begannen im Januar mehr als 100 Reporter damit, auf allen Kontinenten Anträge um Akteneinsicht zu stellen.

«In Liberia überbrachten wir unseren Antrag persönlich, in Mexiko loggten wir uns in eine Webseite ein, in Portugal griffen wir zum Telefonhörer und in Japan schickten wir einen eingeschriebenen Brief», schreiben die AP-Reporter. Die Journalisten verlangten unter anderem nach Dokumenten, internen Notizen und Berichten, welche zeigen, wie viele Personen in den vergangenen zehn Jahren im Zusammenhang mit Terrorismus festgenommen worden sind. Die Antwort, welche die AP aus der Schweiz erhielt, taxierten die Journalisten als «nicht nützliche Teilantwort».

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