Bundesrat Maurers Offenheit hat Grenzen

Heikle Hausinternas legt er nicht offen: Verteidigungsminister Ueli Maurer (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. Der Chef des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat seine eigenen Transparenzregeln: In Berichten, die er veröffentlicht, lässt er heikle Stellen ohne Rücksicht aufs Öffentlichkeitsgesetz schwärzen.
Samuel Schmid, der glücklose Verteidigungsminister, der über die Affäre Nef gestrauchelt ist, wollte nichts wissen: Sein internes Inspektorat, das ihm immer wieder über Missstände im Departement berichtete, schaffte er kurzerhand ab. Sein Nachfolger Ueli Maurer setzte die Inspektoren wieder ein – und versprach der Öffentlichkeit Transparenz über die Misèren bei der Landesverteidigung.
Maurer entschied: Die Berichte seiner Inspektoren sind ins Internet zu stellen. Das Verdikt war intern umstritten, doch der Chef wollte es so, nachdem Medienschaffende gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) Einblick in die Dokumente verlangt hatten.
Kürzlich publizierte das Verteidigungsdepartement wieder. Berichte der Inspektoren zur Informations- und Objektsicherheit, zur Organisation von Militärflugplätzen und zu den vielen Dienstleistungsverträgen, welche das Verteidigungsdepartement an externe Firmen vergibt.
Das Transparenzversprechen, das Mauer gegeben hatte, löst er aber nicht ein. Die Berichte sind voller schwarzer Balken.
Mehrere Wochen liessen sich VBS-Mitarbeitende Zeit, um die Papiere für die Öffentlichkeit aufzuarbeiten. Verwaltungsintern war ein aufwändiger Schwärzungsprozess gestartet worden. Geheimschutzverantwortliche und Spezialisten machten Zensurvorschläge. Den Schwarzstift setzten das VBS dann aber nicht nur an, um militärische Geheimnisse zu bewahren. Mit Schwärzungen wollten die Inspektoren ganz offensichtlich auch verhindern, dass heikle Hausinternas ans Licht kommen.
Vor allem bei der Überprüfung der 2600 Dienstleistungsverträge, die das VBS zwischen Anfang 2009 bis Ende August 2010 abgeschlossen hat, kneiffen Maurers Leute. Zwar hält der Bericht fest, dass beim Abschluss der Verträge Rechtsgrundlagen nicht eingehalten» wurden. Welche Bereiche innerhalb des VBS die Vorschriften verletzt haben, legt das VBS indessen nicht offen:

Das ist gegen die geltenden gesetzlichen Regeln: BGÖ-Artikel 7, in dem die Ausnahmen aufgelistet werden, in denen die Akteneinsicht verweigert werden kann, kennt keinen Schutz von delikaten internen Angelegenheiten. Abgedeckt werden kann, wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet ist, aussenpolitische Interessen oder internationale Beziehungen beeinträchtigt oder Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden. Solche Geheimnisse stecken kaum hinter den schwarzen Flächen.
Dass unbegründet schwarz machen nicht geht, hielt auch der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB im September in einer Empfehlung fest: Eine Behörde muss jede Zugangsbeschränkung schriftlich begründen und darlegen, ob eine Ausnahmebestimmung gegeben ist.
Silvia Steidle, die Sprecherin von VBS-Chef Maurer, sagt, man werde die Frage jetzt von der Rechtsabteilung prüfen lassen.




















