Freitag, 25. Mai 2012 |
12:58 Uhr

Die Open-Data-Bewegung setzt sich für den freien Zugang zu Behördendaten ein. Illustration: Bilan
Von Fabrice Delaye. Der Nationalrat entscheidet im Herbst, ob wir Teil von Open Data werden sollen. Die Bewegung aus den Vereinigten Staaten und Frankreich predigt den Zugang zu allen Behördendaten.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Mietpreise im Quartier, in das man gerne ziehen möchte? Wie steht es mit den Erfolgsquoten der Mittelschule, in welche das Kind eingeschult werden soll? In welchem Spital der Region ist das Risiko hoch, sich mit einer Krankenhausinfektion anzustecken? Welche Buslinie der Stadt ist die unsicherste? … Die Antworten auf diese Fragen kennen wir nicht. Aber sie existieren. Wie Millionen anderer Daten, die für unsren Alltag wichtig sind, schlummern sie in Datenbanken unserer Verwaltung. Weil diese Daten öffentlich sind, müssten sie eigentlich zugänglich sein – auch weil das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (RVOG) den Schweizern Zugang zu praktisch jeder öffentlichen Information garantiert. Mehr auf französisch
Mittwoch, 25. April 2012 |
19:01 Uhr
Von Marcel Hänggi. «Transparenz» ist in den Wissenschaften ein Zauberwort. Aber wie halten es die Forschungsbetriebe selber damit? Für die WOZ habe ich bei den beiden ETH die Probe auf’s Exempel gemacht.

Keine Transparenz über Lehrstuhl-Sponsoring: Forschungslabor der ETH Lausanne (Foto: Keystone)
In Lausanne verlangte ich mit Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) Einsicht in Verträge mit Nestlé betreffend zwei «Nestlé Chairs». Der Antrag wurde abgelehnt: die Verträge enthielten Geheimhaltungsklauseln. Diese Begründung ist brisant: Ein Lehrstuhl-Sponsoringvertrag mit Geheimhaltungsklausel ist mit «guter wissenschaftlicher Praxis» nicht vereinbar.
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Samstag, 21. April 2012 |
16:53 Uhr

Gesundheitsexperten des Bundes deklarieren ihre Intressenbindungen nur sumarisch.
Von Isabelle Ducret. Interssenskonflikte überprüfen ist in der Schweiz knochenharte Arbeit: Erst nach Wochen konnten die Verflechtungen von 40 Experten von Swissmedic überprüft werden.
Bei den Vorarbeiten zu einem Beitrag der Westschweizer Sendung Temps Présent zur Sicherheit von Medikamenten stellte sich die Frage nach der Unabhängigflkeit der behördlichen Gesundheitsexperten gegenüber den grossen Pharmafirmen immer wieder. In der Schweiz hat sich hier offensichtlich eine gefestigte Lobby installiert. Mehr Informationen auf französisch…
Sonntag, 15. April 2012 |
08:38 Uhr

Hinter verschlossenen Türen: Die Öffentlichkeit darf nicht erfahren, welche Firmen auf Staatskosten forschen. (Foto: Keystone)
Von Otto Hostettler. Im Kampf gegen den harten Franken steckte der Bundesrat 100 Millionen in die Forschung. Welche Firmen profitieren, bleibt geheim.
Alles musste schnell gehen: Innerhalb weniger Wochen verteilte letzten Herbst die staatliche Kommission für Technologie und Innovation 100 Millionen Franken. Mit dem Geld wollte der Bundesrat innovative Produkte fördern und damit die heimische Wirtschaft stärken.
Welche Firmen letztlich von den Bundesmillionen profitieren, ist unbekannt. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, wonach grundsätzlich jeder Zugang zu jeder Information und jedem Dokument der Bundesverwaltung hat, wollte der Beobachter die Firmennamen wissen. Doch die Kommission für Technologie und Innovation verweigerte die Einsicht.
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Mittwoch, 21. März 2012 |
18:37 Uhr

Wenn's um Informationen zur Verteilung von dreihundert Millionen Franken Verkäsungszulagen geht, wird das Bundesamt für Landwirtschaft knausrig. (Foto: Keystone)
Von Eveline Dudda. Akteneinsicht kann ins Geld gehen: Das Bundesamt für Landwirtschaft verlangt für Controllingberichte und Statistiken zuweilen bis zu 300 Franken. Für Serienbriefe darf man auch das Dreifache hinblättern. Sofern man’s. hat.
Geld spielt beim Bundesamt für Landwirtschaft, BLW, eine grosse Rolle. Zum Beispiel kontrolliert es die Verwendung von rund dreihundert Millionen Steuergeldern als Verkäsungszulage. Wenn es jedoch um eben diese Kontrollberichte geht, wird das BLW knauserig: «Für die Bearbeitung Ihres Gesuchs um Zugang zum Controllingbericht ‹Zulagen Milchpreisstützung. Monatliche Berichte mit Gesamtübersicht aus dem Jahr 2011› und zu den ‹Statistischen Unterlagen zur Milchpreisstützung 2000 bis 2010, Jahreszusammenfassung› benötigen wir rund drei Stunden.» Beim veranschlagten Stundenansatz von 100 Franken macht das 300 Franken aus. Am Kopierer liegt es nicht: Die Berichte umfassen gesamthaft weniger als 40 Dokumentseiten. Zudem muss kein einziges Wort abgedeckt werden.
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