«In direktdemokratischem System zwar wünschenswert»

Regierung TG Realitätsfremde Szenarien: Die Thurgauer Regierung mit ihrem Präsidenten Jakob Stark (in der Mitte).

Von Martin Stoll. Die Regierung des Kantons Thurgau sperrt sich mit aller Macht gegen die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips – und bedient sich zweifelhafter Argumente.

In einer Motion forderte der grünliberale Thurgauer Kantonsrat Ueli Fisch im September 2014 seinen Regierungsrat auf, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu unterbreiten. Jetzt retourniert die Kantonsspitze eine Antwort: für ein solches Gesetz gebe es kein «hinreichendes Bedürfnis».

 

Mehr…


Öffentlichkeitsprinzip nur halbherzig

Lohn_GR In kleinen Gemeinden – im Bild Lohn GR, 40 Einwohner – lässt man sich nicht gern auf die Finger schauen. (Foto: Adrian Michael, Wikimedia)

Von Marcel Hänggi. Luzern und Graubünden machen vorwärts: In beiden Kantonen haben Vernehmlassungen die Regierungen darin bekräftigt, das Öffentlichkeitsprinzip einführen zu wollen. Allerdings nur ein bisschen.

Das Gute vorweg: Die Zahl der Kantone, die kein Öffentlichkeitsprinzip kennen, schrumpft weiter. Mit Luzern und Graubünden wollen jetzt die letzten grösseren Kantone, die noch nach dem Geheimhaltungsprinzip verwaltet werden, zur Transparenz wechseln. Doch in die gute Nachricht mischt sich ein Wermutstropfen: Falls die Parlamente nicht noch in zentralen Punkten nachbessern, werden das Bündner und das Luzerner Öffentlichkeitsprinzip zu den schwächsten der Schweiz gehören.

Mehr…


Schluss mit der diskreten Buchhaltung der Landwirte

Landwirte Was ihnen der Bund dafür zahlt, ist noch ein Geheimnis: Chabis-Ernte im Guerbental. (Foto: RDB/Hiltpold)

Von Martin Stoll. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie viel Agrarsubventionen jeder Bauer erhält. Direktzahlungen und Ökobeiträge könnten ohne Gesetzesanpassungen offen gelegt werden, sagt der Öffentlichkeitsbeauftragte.

Bauernverbandspräsident Markus Ritter ging kürzlich mit guten Beispiel voran. 85 018 Franken und fünf Rappen habe der Bund letztes Jahr für seinen Landwirtschafts-Betrieb bezahlt, verriet er dem Sonntagsblick. Dass sich Bauern in die Bücher schauen lassen, ist eine Ausnahme. Wie die jährlich 2.8 Milliarden Franken Agrarsubventionen verteilt werden, ist nach wie vor ein gut gehütetes Staatsgeheimnis. Mit der Heimlichtuerei könnte in absehbarer Zeit Schluss sein.

Mehr…


Gesuchsrekord und Absetzbewegungen

Bildlegende (Foto: Keystone) Hofft, dass das Öffentlichkeitsgesetz noch besser genutzt wird und sich die Verwaltung zur Transparenz bekennt: Der im Herbst abtretende Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Noch nie verlangten Medienschaffende und Bürger so oft Zugang zu amtlichen Dokumenten wie letztes Jahr. Auf das anhaltende Interesse an ihren Akten regiert die Verwaltung teils ängstlich und mutlos.

 

Die vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) publizierte Statistik zu den Zugangsgesuchen zeigt für 2014 einen Rekordwert: 582 Zugangsgesuche reichten Medienschaffende und Bürgerinnen und Bürger im vergangenen Jahr bei der Bundesverwaltung ein. Das sind über 100 Gesuche mehr als im Vorjahr, eine satte Zunahme um 20 Prozent.

 

Mehr…


Nuklearaufsicht: Transparenz mit Schutzhülle

(Foto: RDB/Ex-Press/Nadja Frey) Jahrzentelang war Sicherheit ist eine Sache zwischen Aufsicht und AKW-Betreibern. Inzwischen hat sich Rechtslage geändert: Atomkraftwerk in Mühleberg BE. (Foto: RDB/Ex-Press/Nadja Frey)

Von Florian Kasser. Mit 10 000 Franken hat das Bundesverwaltungsgericht den Strahlenschutzexperten Marco Bähler für seine Hartnäckigkeit belohnt. Er hatte bei der Atomaufsichtsbehörde Ensi Einsicht in Strahlendaten des AKW Mühleberg verlangt, nachdem er selber hohe Werte in der Umgebung der Anlage gemessen hatte. Die Aufsichtsbehörde sperrte sich jahrelang und mit wechselnden Ausreden dagegen. 

Eigentlich mussten sich die Richter nicht materiell mit dem BGÖ-Gesuch auseinandersetzen. Die Beschwerde von Bähler beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) reichte, dass das Ensi kalte Füsse bekam und die Radioaktivitätsdaten – entgegen seiner anders lautenden Verfügung – rausrückte. Mit der Zustellung wendete die Behörde eine Klärung der Rechtsprechung ab. Sie wäre wohl ungünstig für sie ausgefallen, wie das BVGer durchblicken lässt: Das Ensi sei «offensichtlich aus besserer eigener Erkenntnis» von seiner eigenen Verfügung abgewichen, heisst es im Abschreibungsentscheid. Deshalb muss es Bähler 10 000 Franken Parteientschädigung zahlen. Das BVGer hat den Entscheid entgegen den eigenen Usanzen publiziert: Die Öffentlichkeit solle erfahren, dass das Ensi das Zugangsgesuch letztlich de facto gutgeheissen habe.

Mehr…