Seco kann sich nicht hinter den Kantonen verstecken

 

Wie kam es zur Sonntagsarbeits-Bewilligung für das Shoppingdorf in Landquart? Der Bund verweigerte aus Rücksicht auf die Bündner Amtskollegen die Herausgabe der Akten. (Foto: Designer Outlet Landquart)

Von Stefanie Hablützel. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) soll seine Korrespondenz mit dem Bündner Arbeitsamt offenlegen, auch wenn in Graubünden noch das Geheimhaltungsprinzip gilt. Das verlangt der Öffentlichkeitsbeauftragte im Fall des Sonntagsverkaufs des Designer Outlets in Landquart.

Sieben Tage die Woche geöffnet, mit diesem Versprechen wirbt das Shoppingdorf in Landquart seit seiner Eröffnung 2009. Den Sonntagsverkauf ermöglichte damals die Bündner Regierung – trotz schweizweit geltendem Sonntagsarbeitverbot. Für sie war das Outlet – eingeklemmt zwischen Bahnlinie und Autobahn – touristisches Gebiet und deshalb nicht bewilligungspflichtig. Erst 2014, auf Intervention der Gewerkschaft Unia, pfiff das Bundesgericht den Kanton zurück und erklärte den Sonntagsverkauf im Designer Outlet mit deutlichen Worten für rechtswidrig. Dieser Entscheid ist seit Frühling 2015 Makulatur, weil der Bundesrat mit einer «Lex Outlet» den Sonntagsverkauf in Landquart sowie im «Foxtown» in Mendrisio legalisiert hat.

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Kommunen, Kirchen, Ämter: Akteneinsicht in den Kantonen

Das ist eine Bildlegende. In 18 Kantonen existiert heute ein Öffentlichkeitsgesetz – jedes ist etwas anders.

Von Marcel Hänggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wofür Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt müssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches Öffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich der kantonalen Öffentlichkeitsgesetze.

 

18 Kantone sowie der Bund kennen heute das Öffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graubünden läuft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton überhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abhängig, während ein echtes Öffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Behörde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen «besonderen» respektive «ausserordentlichen Aufwand» verursacht. Was das genau bedeutet, präzisiert nur Schwyz: «Ausserordentlich» ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. Öffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen Öffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet. Die Zusammenfassung macht klar: Nicht alle Kantone sind der Öffentlichkeit gegenüber gleich offen. 

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Ran an die Dokumente in den Kantonen

Kantonale Gesetze gelten auch für Regierung und Parlament: Grosser Rat im Kanton Basel-Stadt. (Foto: Roland Schmid)

Von Martin Stoll. Öffentlichkeitgesetz.ch weitet seine Aktivitäten aus und unterstützt die Medien künftig auch bei regionalen Einsichtsgesuchen. Mit der Transparenz-Offensive in den Kantonen soll ein engagierter Journalismus gefördert werden.

Bei Medienschaffenden gilt unser Transparenzprojekt heute als Kompetenzzentrum für das nationale Öffentlichkeitsgesetz. Immer häufiger setzen heute Journalistinnen und Journalisten das Transparenzgesetz des Bundes als Werkzeug ein und realisieren damit relevante Recherchen, wie etwa die letzte Woche ausgezeichnete Artikelserie von «Bund»-Journalist Christain Brönnimann zur Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft. Den erfolgreich lancierten nationalen Prozess wollen wir jetzt in den Kantonen wiederholen.

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Beharrlich auf das Einsichtsrecht gepocht

Christian Brönnimann (ganz rechts) mit den weiteren Preisträgern Manuel Bühlmann , Oliver Wietlisbach, Andrea Jeska und Arnold Hottinger, (Foto: Urs Jaudas)

Von Martin Stoll. Der Berner Journalist Christian Brönnimann hat mit Hilfe des Öffentlichkeitsgesetzes die Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft  aufgedeckt. Für seine Enthüllungen erhielt er den Zürcher Journalistenpreis.

«Ein Departementssprecher fragte in einem Telefongespräch in ziemlich rüdem Ton, ob ich eigentlich nichts Besseres zu tun hätte, als die Verwaltung mit solch unnützen Fragen zu beschäftigen», erinnert sich Christian Brönnimann an den Anfang seiner Recherche. Der Journalist liess sich nicht einschüchtern und verlangte hartnäckig nach dem, was ihm zustand: Der Offenlegung von freihändigen Auftragsvergaben der Bundesverwaltung.

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Wir bauen unser Transparenzprojekt aus

Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch professionalisiert seine Strukturen und richtet eine Geschäftsstelle ein. Mit einer Anschubfinanzierung unterstützt der ehemalige «Landbote»-Aktionär Beat Weber den Ausbau des Schweizer Transparenzprojekts.

 

Beat Weber (links) ermöglicht den Ausbau der Vereinsstrukturen, Martin Stoll (Mitte) wird Geschäftsführer und Hansjürg Zumstein (rechts) übernimmt das Amt des Präsidenten.

Seit 2011 setzt sich Öffentlichkeitsgesetz.ch für den ungehinderten Zugang zu amtlichen Informationen ein und lancierte bei Medienschaffenden und in der Verwaltung eine Diskussion über die Umsetzung der Schweizer Öffentlichkeitsgesetze. Eine Spende des ehemaligen «Landbote»-Aktionärs Beat Weber ermöglicht es dem Verein jetzt, das Transparenzprojekt auszubauen und seine Strukturen zu professionalisieren.

Ab 1. Juni betreibt der Verein in Bern eine Geschäftsstelle. Diese ist ein Dienstleistungszentrum für national und regional arbeitende Medienschaffende und weitere Interessierte. Sie organisiert Schulungen zum Öffentlichkeitsgesetz und führt Pilotfälle durch alle Instanzen. Auch mit den Verwaltungsstellen, die mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips beauftragten sind, steht die Geschäftsstelle in Kontakt.

 

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