Sonntag, 16. Oktober 2016 |
08:57 Uhr

Haben eingelenkt: Die Gemeindepräsidenten im Linthgebiet legen nach öffentlichem Druck ihre Löhne offen. (Foto: Reto Schneider)
Von Conradin Knabenhans. Die Gemeindepräsidenten im St. Galler Linthgebiet haben den Schritt gewagt und ihre Löhne offengelegt. Der Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung blieb aus, die blutrünstigen Schlagzeilen ebenfalls. Es zeigt, dass Bürger und Medien durchaus in der Lage sind zu differenzieren, einzuordnen und einem Thema vertiefte Aufmerksamkeit zu schenken.
Wie viel verdienen Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte im Kanton St. Gallen? Bisher war dies in den meisten Gemeinden ein gut gehütetes Geheimnis. Das dürfte sich nun ändern. Die Gemeinde Gommiswald muss der «Zürichsee-Zeitung» Lohndaten des Gemeindepräsidenten und der Gemeinderäte offenlegen. Dies geht aus einem Entscheid des St. Galler Innendepartements hervor. Die ZSZ hatte im vergangenen Jahr einen Entscheid der Gemeinde angefochten, weil der Gommiswalder Gemeinderat trotz geltendem Öffentlichkeitsgesetz, eine Auskunft über die Löhne verweigerte.
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Mittwoch, 5. Oktober 2016 |
08:21 Uhr

Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes begegnet den zunehmenden Fallzahlen mit strukturellen Anpassungen: Das neue Verfahren hat für Anwender Vor- und Nachteile. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. Statt wie vorgeschrieben in 30 Tagen benötigte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in der Vergangenheit oft 100 Tage und mehr, um ein Schlichtungsbegehren zu erledigen. Jetzt will er diesen Missstand beheben: Versuchsweise führt der EDÖB im nächsten Jahr ein Schnellverfahren ein.
Der Fall des Journalisten Marcel Hänggi ist keine Ausnahme: Im März 2012 hatte er sich um einen Vertrag der ETH Lausanne mit Nestlé bemüht. Nachdem sich die Hochschule geweigert hatte, das Dokument herauszugeben, reichte er beim Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (EDÖB) einen Schlichtungsantrag ein. Erst nach zwei Jahren war das Mediationsverfahren mit einer schriftlichen Empfehlung abgeschlossen worden. Laut Gesetz hätte dies innert Monatsfrist der Fall sein müssen.
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Freitag, 26. August 2016 |
19:19 Uhr

Welche Bahnunternehmen überfahren Signale, wer wartet das Rollmaterial schlecht? Zugverkehr im Hauptbahnhof Zürich. (Foto: RDB/Ex-Press/RDB/Markus Forte)
Von Martin Stoll. Satte 38 233 Franken haben SBB, BLS und der Verband öffentlicher Verkehr für den Kampf gegen die Transparenz einem Anwalt bezahlt. Die Bahnen und ihr Verband wehrten sich zusammen mit ihrer Aufsichtsbehörde gegen die Einsicht in nicht anonymisierte Ereignismeldungen.
In seinem kürzlich gefällten Urteil hat sich das Bundesverwaltungsgericht deutlich für den Zugang zu den Daten der nationalen Ereignisdatenbank (NEDB) ausgesprochen.
Öffentlichkeitsgesetz.ch hat das Verfahren finanziell unterstützt und den Weiterzug ermöglicht. So konnte die Rechtspraxis beim Zugang zu Verwaltungsdaten gefestigt werden.
Laut den Richtern müssen die Verursacher von Zwischenfällen im öffentlichen Verkehr jetzt offengelegt werden. Das Bundesamts für Verkehr (BAV), welches für die Einhaltung der Sicherheitsregeln im ÖV sorgen muss, wollte sie geheim halten.
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Donnerstag, 28. Juli 2016 |
10:17 Uhr

Der Terminkalender des ex-Rüstungschefs Ulrich Appenzeller ist ein amtliches Dokument. (Bild:VBS)
Von Martin Stoll. Hartnäckig versuchte das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse), die Agenda ihres ehemaligen Chefs geheim zu halten. Jetzt wurde es vom Bundesgericht zur Transparenz verpflichtet.
Das Bundesamt für Justiz, der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes und das Bundesverwaltungsgericht hatten für die Herausgabe des Outlook-Kalenders plädiert. Nun stellt auch das Bundesgericht in seinem Urteil fest, dass es sich bei der Agenda des Rüstungschefs um ein amtliches Dokument handelt.
Öffentlichkeitsgesetz.ch hat das Verfahren finanziell unterstützt und den Weiterzug ermöglicht. So konnte die Rechtspraxis beim Zugang zu Dokumenten gefestigt werden.
Das Rüstungsamt hatte sich unter anderem von Titularprofessor Hans Rudolf Trüeb, einem Wirtschafts- und Verwaltungsrechtler der Kanzlei WalderWyss, vertreten lassen. In ausgefeilten Rechtsschriften argumentierten die Armasuisse-Anwälte etwa mit dem Bundesgesetz über die Archivierung. Kalender, Agenden und Wochenprogramme müssten dem Bundesarchiv nicht abgeliefert werden. Also würden diese Informationen auch nicht unter den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) fallen.
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Dienstag, 26. Juli 2016 |
11:54 Uhr
Von Pascal Tischhauser. Die Sonntagszeitung hat vor Bundesverwaltungs-
gericht recht erhalten. Es lehnt die Beschwerde gegen die Veröffentlichung des Schlussberichts der Administrativuntersuchung zum einstigen BFS-Chef ab. Die Öffentlichkeit soll sich von den Vorgängen im Bundesamt selbst ein Bild machen können.

«Geschichtsschreibung ist nicht Aufgabe der Medien»: Nach drei Jahren ein Gerichtsentscheid zu Transparenz im Statistikamt. (Foto: BFS)
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte ans Bundesgericht weitergezogen werden. So oder so: Die Transparenz kommt viel zu spät. Wenn dereinst der Schlussbericht vorliegt, wird das Medieninteresse an den Vorgängen gering sein, denn der BFS-Chef hat sein Amt vor drei Jahren zur Verfügung gestellt. Und weil sie so lang her sind, werden die Medien auch derart zurückhaltend darüber berichten müssen, um die Persönlichkeitsrechte des einstigen Amtschefs nicht zu verletzen, dass die Mediennutzer kaum mehr nachvollziehen können, welche Verfehlungen sich im Statistikamt erhärten liessen und welche nicht. So hebelt sich das Öffentlichkeitsgesetz selbst aus.
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