Nationalrats-Kommission ist für eine Gebührenbefreiung

Von Martin Stoll. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats spricht sich mit einer grossen Mehrheit für eine neue Gebührenregelung im Öffentlichkeitsgesetz aus. Künftig soll für den Zugang zu Dokumenten kein Geld mehr gefordert werden.

Heinz Brand Mit 17 zu 4 Stimmen sprach die die Staatspolitische Kommission des Nationalrats für eine Gebührenbefreiung aus: SVP-Nationalrat und Kommissionspräsident Heinz Brand (in der Mitte).

«Die Kommission stört sich daran, dass einzelne Verwaltungseinheiten abschreckend hohe Gebühren verlangen, wenn Personen aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in Dokumente verlangen», schreibt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats in einer Medienmitteilung. Mit 17 zu 4 Stimmen hat sie sich deshalb für eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher ausgesprochen.

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Kein Grund zur Angst vor der Öffentlichkeit

Gemeindepras_St_Gallen Haben eingelenkt: Die Gemeindepräsidenten im Linthgebiet legen nach öffentlichem Druck ihre Löhne offen. (Foto: Reto Schneider)

Von Conradin Knabenhans. Die Gemeindepräsidenten im St. Galler Linthgebiet haben den Schritt gewagt und ihre Löhne offengelegt. Der Sturm der Entrüstung in der Bevölkerung blieb aus, die blutrünstigen Schlagzeilen ebenfalls. Es zeigt, dass Bürger und Medien durchaus in der Lage sind zu differenzieren, einzuordnen und einem Thema vertiefte Aufmerksamkeit zu schenken.

 

Wie viel verdienen Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte im Kanton St. Gallen? Bisher war dies in den meisten Gemeinden ein gut gehütetes Geheimnis. Das dürfte sich nun ändern. Die Gemeinde Gommiswald muss der «Zürichsee-Zeitung» Lohndaten des Gemeindepräsidenten und der Gemeinderäte offenlegen. Dies geht aus einem Entscheid des St. Galler Innendepartements hervor. Die ZSZ hatte im vergangenen Jahr einen Entscheid der Gemeinde angefochten, weil der Gommiswalder Gemeinderat trotz geltendem Öffentlichkeitsgesetz, eine Auskunft über die Löhne verweigerte.

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EDÖB führt Schnellverfahren für Schlichtungen ein

Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes begegnet der zunehmenden Fallzahlen mit strukturellen Anpassungen: Das neue Verfahren hat für Anwender Vor- und Nachteile. (Foto: Keystone) Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes begegnet den zunehmenden Fallzahlen mit strukturellen Anpassungen: Das neue Verfahren hat für Anwender Vor- und Nachteile. (Foto: Keystone)

Von Martin Stoll. Statt wie vorgeschrieben in 30 Tagen benötigte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in der Vergangenheit oft 100 Tage und mehr, um ein Schlichtungsbegehren zu erledigen. Jetzt will er diesen Missstand beheben: Versuchsweise führt der EDÖB im nächsten Jahr ein Schnellverfahren ein.

Der Fall des Journalisten Marcel Hänggi ist keine Ausnahme: Im März 2012 hatte er sich um einen Vertrag der ETH Lausanne mit Nestlé bemüht. Nachdem sich die Hochschule geweigert hatte, das Dokument herauszugeben, reichte er beim Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (EDÖB) einen Schlichtungsantrag ein. Erst nach zwei Jahren war das Mediationsverfahren mit einer schriftlichen Empfehlung abgeschlossen worden. Laut Gesetz hätte dies innert Monatsfrist der Fall sein müssen.

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SBB & Co. verlieren vor Bundesverwaltungsgericht

Hauptbahnhof Zürich. (Foto: RDB/Ex-Press/RDB/Markus Forte) Welche Bahnunternehmen überfahren Signale, wer wartet das Rollmaterial schlecht? Zugverkehr im Hauptbahnhof Zürich. (Foto: RDB/Ex-Press/RDB/Markus Forte)

Von Martin Stoll. Satte 38 233 Franken haben SBB, BLS und der Verband öffentlicher Verkehr  für den Kampf gegen die Transparenz einem Anwalt bezahlt. Die Bahnen und ihr Verband wehrten sich zusammen mit ihrer Aufsichtsbehörde gegen die Einsicht in nicht anonymisierte Ereignismeldungen.

In seinem kürzlich gefällten Urteil hat sich das Bundesverwaltungsgericht deutlich für den Zugang zu den Daten der nationalen Ereignisdatenbank (NEDB) ausgesprochen. 

Öffentlichkeitsgesetz.ch hat das Verfahren finanziell unterstützt und den Weiterzug ermöglicht. So konnte die Rechtspraxis beim Zugang zu Verwaltungsdaten gefestigt werden.

Laut den Richtern müssen die Verursacher von Zwischenfällen im öffentlichen Verkehr jetzt offengelegt werden. Das Bundesamts für Verkehr (BAV), welches für die Einhaltung der Sicherheitsregeln im ÖV sorgen muss, wollte sie geheim halten.

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Das Bundesgericht erteilt Armasuisse eine Abfuhr

Die Agenda des ehemaligen Rüstungschef Ulrich Appenzeller ist ein amtliches Dokument. (Bild:VBS) Der Terminkalender des ex-Rüstungschefs Ulrich Appenzeller ist ein amtliches Dokument. (Bild:VBS)

Von Martin Stoll. Hartnäckig versuchte das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse), die Agenda ihres ehemaligen Chefs geheim zu halten. Jetzt wurde es vom Bundesgericht zur Transparenz verpflichtet. 

Das Bundesamt für Justiz, der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes und das Bundesverwaltungsgericht hatten für die Herausgabe des Outlook-Kalenders plädiert. Nun stellt auch das Bundesgericht in seinem Urteil fest, dass es sich bei der Agenda des Rüstungschefs um ein amtliches Dokument handelt.

Öffentlichkeitsgesetz.ch hat das Verfahren finanziell unterstützt und den Weiterzug ermöglicht. So konnte die Rechtspraxis beim Zugang zu Dokumenten gefestigt werden.

Das Rüstungsamt hatte sich unter anderem von Titularprofessor Hans Rudolf Trüeb, einem Wirtschafts- und Verwaltungsrechtler der Kanzlei WalderWyss, vertreten lassen. In ausgefeilten Rechtsschriften argumentierten die Armasuisse-Anwälte etwa mit dem Bundesgesetz über die Archivierung. Kalender, Agenden und Wochenprogramme müssten dem Bundesarchiv nicht abgeliefert werden. Also würden diese Informationen auch nicht unter den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) fallen.

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