Dienstag, 26. Juli 2016 |
11:54 Uhr
Von Pascal Tischhauser. Die Sonntagszeitung hat vor Bundesverwaltungs-
gericht recht erhalten. Es lehnt die Beschwerde gegen die Veröffentlichung des Schlussberichts der Administrativuntersuchung zum einstigen BFS-Chef ab. Die Öffentlichkeit soll sich von den Vorgängen im Bundesamt selbst ein Bild machen können.

«Geschichtsschreibung ist nicht Aufgabe der Medien»: Nach drei Jahren ein Gerichtsentscheid zu Transparenz im Statistikamt. (Foto: BFS)
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte ans Bundesgericht weitergezogen werden. So oder so: Die Transparenz kommt viel zu spät. Wenn dereinst der Schlussbericht vorliegt, wird das Medieninteresse an den Vorgängen gering sein, denn der BFS-Chef hat sein Amt vor drei Jahren zur Verfügung gestellt. Und weil sie so lang her sind, werden die Medien auch derart zurückhaltend darüber berichten müssen, um die Persönlichkeitsrechte des einstigen Amtschefs nicht zu verletzen, dass die Mediennutzer kaum mehr nachvollziehen können, welche Verfehlungen sich im Statistikamt erhärten liessen und welche nicht. So hebelt sich das Öffentlichkeitsgesetz selbst aus.
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Montag, 18. Juli 2016 |
07:05 Uhr

Trotz klaren Signalen aus der Politik sträubt sich die ETH-Bibliothek gegen Transparenz. (Foto: ETHZ)
Von Christian Gutknecht. Obwohl Bildungs-Staatssekretär Mauro Dell’Ambrogio Kostentransparenz bei Wissenschaftspublikationen verlangt, behindert die ETH-Bibliothek die angestrebte Transparenz mit hohen Gebührenforderungen. Für den Zugang zu den Rechnungen von Grossverlagen verlangt sie 4000 Franken.
Nach fünf gewonnen Rekursen (ETH-Bereich, Uni Bern, Uni Genf, ZHAW, ZB Zürich) ist klar: Vertraulichkeitsklauseln zwischen Behörden und Wissenschaftsverlagen können das Öffentlichkeitsprinzip nicht absolut aushebeln. Zudem gelten Ausgaben einer Behörde nicht als Geschäftsgeheimnisse der Anbieter.
Trotzdem dauert mein vor zwei Jahren gestarteter Versuch noch immer an. Es ist nicht einfach, die Zahlungen von Schweizer Hochschulbibliotheken an die grössten Wissenschaftsverlage in Erfahrung zu bringen.
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Freitag, 1. Juli 2016 |
00:05 Uhr
Vor zehn Jahren wurde das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) in Kraft gesetzt. Es hat die Bundesverwaltung etwas transparenter gemacht. Ohne Druck von Medien und Richtern hätte sich die Administration nicht bewegt. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Ein Rückblick auf zehn Jahre Tauziehen in 55 Klicks.
Montag, 27. Juni 2016 |
14:28 Uhr
Von Martin Stoll. Der neue Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger gab an seiner ersten Jahreskonferenz Rekordzahlen bekannt. Im vergangenen Jahr sind bei der Bundesverwaltung 600 Zugangsgesuche eingereicht worden – so viele wie noch nie.

Will sich für Transparenzrechte einsetzen: Adrian Lobsiger an seiner ersten Jahrespressekonferenz.
In 225 Fällen verweigerten die Bundesbehörden den Zugang zu einem Dokument teilweise oder ganz. Doch die Hälfte der Abgewiesenen wehrte sich laut der Jahresbilanz des Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und strengte ein Schlichtungsverfahren an. Am häufigsten konterten Medienschaffende. Die höchsten Verweigerungsquoten hatten das Justiz-, das Militär- und das Innendepartement. Sie lehnten die Hälfte der Zugangsgesuche ab (siehe Grafik).
«Besonders transparenzfreundlich», schreibt der EDÖB, «fallen die Quoten beim EDA aus, welches von insgesamt 134 Gesuchen 110 vollständig positiv beantwortete.»
Bei 17 Behörden ging kein einziges Zugangsgesuch ein, so bei der Bundespensions-
kasse Publica, beim Bundesamt für wirt-
schaftliche Landesversorgung oder bei der Zivildienst-Vollzugsstellke Zivi.
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Dienstag, 21. Juni 2016 |
17:41 Uhr

Wie halten es Autohändler mit dem Klimaschutz? Die TV-Promis Irina und Walter Beller kaufen sich in Schlieren einen neuen S-Klasse-Wagen. (Foto: RDB/Blick/Joseph Khakshouri)
Von Eric Breitinger. Autoimporteure und das Bundesamt für Energie verheimlichen, welche Importeure gegen das CO2-Gesetz verstossen. Damit wird wohl bald Schluss sein.
Das CO2-Gesetz soll unter anderem dafür sorgen, dass der Ausstoss an Kohlendioxid (CO2) der in der Schweiz verkauften Neuwagen laufend sinkt. Das Bundesamt für Energie büsst die Importeure, die im Vorjahr zu viele klimaschädliche Autos verkauften. Letztes Jahr mussten diese 1,7 Millionen Franken zahlen, ein Jahr vorher gar 5,1 Millionen Franken.
Die Behörde weigerte sich, die Namen der Gebüssten und die konkreten CO2-Vorgaben zu nennen. saldo verlangte deshalb gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Auskunft. Begründung: Wer ein Auto kaufen möchte, könnte sich dann mit Hilfe der Informationen vorab ein Bild machen, wie die Hersteller es mit dem Klimaschutz halten. In der EU sind diese Angaben längst öffentlich.
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