Kategorie:Bundesverwaltung

Zugang zu archivierten Akten – eine Frage der Gesetze

Laut Gesetz kein Aktenbuker: Bundesarchiv in Bern. (Foto: Yoshiko Kusano/Keystone)

Von Hansjürg Zumstein. Dokumente, die gestern noch öffentlich zugänglich waren, können nach der Archivierung plötzlich unerreichbar scheinen. Doch es gibt Wege, auch nach der Übergabe ins Archiv Einsicht zu erhalten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Gestern noch lagen die Akten in der Verwaltung und waren unter dem Öffentlichkeitsgesetz einsehbar. Heute übergibt sie die Behörde ans staatliche Archiv. Ab sofort unterstehen sie dem Archivgesetz und den darin festgelegten Schutzfristen von bis zu 50 Jahren. Paradox: Einsicht ist nicht mehr möglich. Wirklich?

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Blindes Vertrauen: Bund gibt seine Informatik auswärts

Tempi passati: In einem Armee-Rechenzentrum wurden Daten 1995 inhouse abgespeichert. (Foto: Keystone)

Von Eva Hirschi. Recherchen der «Republik» zeigen: Der Bund setzt bei seiner neuen Cloud-Lösung auf chinesische und amerikanische Grosskonzerne. Doch diese verweigern Einsicht in die Rahmenverträge – obwohl die Bundeskanzlei diese publizieren wollte.

Der Bund braucht eine neue Cloud-Lösung für seine Daten, Dokumente und Anwendungen. Doch trotz ihres Namens wird die geplante «Swiss Government Cloud» nicht aus einer Schweizer Cloud bestehen, sondern aus mehreren Cloud-Optionen von privaten und staatlichen Anbietern – darunter auch aus China und den USA.

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Einblick in die E-Mails der Behörden: Tipps und Tricks

Umfangreich, stellenweise erhellend: Der Mailverkehr der Verwaltung.(Foto: Christian Beutler/Keystone)

Von Stefanie Hablützel. E-Mails von Verwaltungsangestellten können für Journalistinnen und Journalisten eine wichtige Informationsquelle sein. Auch sie fallen unter das Öffentlichkeitsgesetz. Doch was braucht es für ein erfolgreiches Gesuch?

Konflikte hinter den Kulissen, politische Druckversuche oder brisante Informationen, welche die Behörden lieber verschweigen: E-Mails können Medienschaffenden einen erhellenden Blick hinter den Vorhang der Verwaltung geben und im Idealfall entscheidende Fakten für eine Recherche liefern.

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Dos and Don’ts beim Umgang mit den Behörden-GEVER

Schrittweise und überlegt: Zugang zu Verwaltungsdaten erfordert Wissen. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)

Von Leo Eiholzer und Martin Stoll. Die elektronischen Geschäftsverwaltungen (GEVER) bieten spannende Möglichkeiten, Informationen aus den Verwaltungen zu erhalten. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.

Ein geplanter zentraler Aktennachweis des Bundes wurde nie umgesetzt. Mit von Öffentlichkeitsgesetz.ch entwickelten Ressourcen und Strategien lassen sich dennoch relevante Dokumente recherchieren. Präzise Anfragen und die Beachtung wichtiger Dos and Don’ts sind entscheidend, um effizient und erfolgreich vorzugehen. 

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Die Kantone kochen ihr eigenes GEVER-Süppchen

Auch Kantone arbeiten digital: Verwaltungsangestellter an der Arbeit. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)

Von Eva Hirschi. Die meisten Kantone verwenden professionelle Software zur elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER). Diese können ähnlich wie beim Bund für die Arbeit mit Öffentlichkeitsgesetzen genutzt werden.

Öffentliche Verwaltungen brauchen GEVER-Systeme, um Geschäfte, Dokumente, Adressen und E-Mails systematisch zu verwalten. Solche Systeme sind nicht nur beim Bund, sondern auch in Kantonen und Gemeinden im Einsatz. Doch die Digitalisierung verläuft hier sehr unterschiedlich, teilweise steckt sie noch in den Kinderschuhen.

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