Dienstag, 2. Januar 2018 |
07:30 Uhr

Durchgefallen: Rüstungschef Martin Sonderegger steht dem Bundesamt mit der schlechtesten Transparenz-Praxis vor. (Foto: Keystone)
Von Martin Stoll. In den letzten zwölf Jahren hat die Rüstungsbehörde Armasuisse, das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes am schlechtesten umgesetzt. Das zeigt eine Auswertung aller Entscheide der Bundesgerichte und der Schlichtungsbehörde seit 2006.
Öffentlichkeitsgesetz.ch hat 279 Empfehlungen des Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes, 58 Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und 15 Urteilen des Bundesgerichts ausgewertet. Die Aufbereitung der Daten zu Streitereien um Zugang zu Behördenakten gibt ein klares Bild über den Umgang der einzelnen Verwaltungseinheiten mit dem geltenden Transparenzgesetz.
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Freitag, 1. Juli 2016 |
00:05 Uhr
Vor zehn Jahren wurde das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) in Kraft gesetzt. Es hat die Bundesverwaltung etwas transparenter gemacht. Ohne Druck von Medien und Richtern hätte sich die Administration nicht bewegt. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Ein Rückblick auf zehn Jahre Tauziehen in 55 Klicks.
Dienstag, 2. Februar 2016 |
14:40 Uhr

Grosses Interesse an den Kursen zu den Schweizer Transparenzgesetzten, wie hier in Winterhur, Zürich und Lausanne.
Von Martin Stoll. Mehr als 200 Medienschaffende aus der ganzen Schweiz liessen sich von Öffentlichkeitsgesetz.ch in den vergangenen Wochen schulen. Aus den Diskussionen am Rande der Veranstaltungen wurde klar: Vor allem in den Kantonen ist das Bewusstsein mancher Verwaltungen noch unterentwickelt.
Das Publikum an den Abendveranstaltungen war gemischt: Medienschaffende von Lokalzeitungen und den grossen Printtiteln der Schweiz, Journalistinnen und Journalisten von Fernseh- und Radiostationen oder der Schweizerischen Depeschenagentur interessierten sich für den Einführung in die Öffentlichkeitsgesetze. Insgesamt meldeten sich 215 in die Kurse an, die in Zürich, Aarau, Basel, Bern, Lausanne und Zug stattfanden.
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Mittwoch, 27. Mai 2015 |
00:53 Uhr

Kantonale Gesetze gelten auch für Regierung und Parlament: Grosser Rat im Kanton Basel-Stadt. (Foto: Roland Schmid)
Von Martin Stoll. Öffentlichkeitgesetz.ch weitet seine Aktivitäten aus und unterstützt die Medien künftig auch bei regionalen Einsichtsgesuchen. Mit der Transparenz-Offensive in den Kantonen soll ein engagierter Journalismus gefördert werden.
Bei Medienschaffenden gilt unser Transparenzprojekt heute als Kompetenzzentrum für das nationale Öffentlichkeitsgesetz. Immer häufiger setzen heute Journalistinnen und Journalisten das Transparenzgesetz des Bundes als Werkzeug ein und realisieren damit relevante Recherchen, wie etwa die letzte Woche ausgezeichnete Artikelserie von «Bund»-Journalist Christain Brönnimann zur Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft. Den erfolgreich lancierten nationalen Prozess wollen wir jetzt in den Kantonen wiederholen.
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Donnerstag, 7. Mai 2015 |
08:45 Uhr
Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch professionalisiert seine Strukturen und richtet eine Geschäftsstelle ein. Mit einer Anschubfinanzierung unterstützt der ehemalige «Landbote»-Aktionär Beat Weber den Ausbau des Schweizer Transparenzprojekts.

Beat Weber (links) ermöglicht den Ausbau der Vereinsstrukturen, Martin Stoll (Mitte) wird Geschäftsführer und Hansjürg Zumstein (rechts) übernimmt das Amt des Präsidenten.
Seit 2011 setzt sich Öffentlichkeitsgesetz.ch für den ungehinderten Zugang zu amtlichen Informationen ein und lancierte bei Medienschaffenden und in der Verwaltung eine Diskussion über die Umsetzung der Schweizer Öffentlichkeitsgesetze. Eine Spende des ehemaligen «Landbote»-Aktionärs Beat Weber ermöglicht es dem Verein jetzt, das Transparenzprojekt auszubauen und seine Strukturen zu professionalisieren.
Ab 1. Juni betreibt der Verein in Bern eine Geschäftsstelle. Diese ist ein Dienstleistungszentrum für national und regional arbeitende Medienschaffende und weitere Interessierte. Sie organisiert Schulungen zum Öffentlichkeitsgesetz und führt Pilotfälle durch alle Instanzen. Auch mit den Verwaltungsstellen, die mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips beauftragten sind, steht die Geschäftsstelle in Kontakt.
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