Tag:Gebühren

Der Ständerat ebnet den Weg für Transparenz ohne Geld

Bei den Transparenzgebühren einer Meinung: SVP-Ständerat Hannes Germann und Grünen-Ständerätin Lisa Mazzone. (Foto: Lukas Lehmann/Keystone)

Von Martin Stoll. Der Ständerat hat beschlossen, auf die Vorlage zur Gebührenbefreiung im Öffentlichkeitsgesetz einzutreten. Mehr als 600 Medienschaffende, darunter 50 Chefredakteurinnen und Chefredakteure haben sich dafür eingesetzt. 

Die Kehrtwende im Ständerat kommt überraschend: Zwei Mal hatte die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates empfohlen, auf die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Edith Graf-Litscher nicht einzutreten. Im zweiten Anlauf ist der Rat jetzt mit 25 gegen 18 Stimmen eingeschwenkt. 

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Der Ständerat will keine Gebührenbefreiung

«Wer Leistung des Staates beansprucht, soll eine Gebühr bezahlen»: Ständerat Daniel Fässler (in der Mitte). (Foto: Keystone/Peter Klaunzer)

Von Eva Hirschi. Der Ständerat tritt auf das Geschäft zur Gebührenbefreiung für Verwaltungsdokumente nicht ein. Öffentlichkeitsgesetz.ch ist über diesen Entscheid enttäuscht.

 

Die Hoffnungen auf bessere Recherchebedingungen von Medienschaffenden schwinden: Die bürgerliche Mehrheit des Ständerats ist auf die Vorlage zur Gebührenaufhebung bei Zugangsgesuchen zu Verwaltungsdokumenten nicht eingetreten. 21 Stimmen haben sich gegen die Vorlage ausgesprochen, die vom linken Block sowie Johanna Gapany (FDP, FR) und Werner Salzmann (SVP, BE) unterstützt wurde. 

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Geld für Transparenz? Lasst uns unsere Arbeit machen!

In der Praxis bedeuten Gebühren von wenigen Hundert Franken oft das vorzeitige Ende einer Recherche.

Das Parlament entscheidet in der Sommeresession über den kostenlosen Zugang zu Verwaltungsdokumenten. Doch die Vorlage ist gefährdet. Setzt deshalb euren Namen unter einen Aufruf ans Parlament: Es ist wichtig, dass die Arbeit von Medienschaffenden nicht mit Gebühren behindert wird. 

  • Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) verweigert das Eintreten auf eine Vorlage, welche im Öffentlichkeitsgesetz eine weitgehende Kostenbefreiung bei Zugangsgesuchen vorsieht.
  • Nachdem das Geschäft im Nationalrat eine klare Mehrheit fand, weil gute Gründe für einen kostenlosen Zugang zu Verwaltungsdokumenten sprechen, droht der Vorschlag jetzt zu scheitern.
  • Unterstützt von den führenden Schweizer Medienorganisationen lancieren Öffentlichkeitsgesetz.ch und investigativ.ch einen Aufruf für die Rettung der Vorlage. Helft mit, steht hinter uns – mit eurem Namen!

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Liebe Parlamentarierinnen,
liebe Parlamentarier

Müssen wir den Zugang zu Dokumenten der Verwaltung mit Geld bezahlen, behindert dies unsere Arbeit erheblich. Heute ist in den meisten Redaktionskassen kein Geld vorhanden für die Beschaffung von Behördeninformationen. Wenige Hundert Franken für ein Dokument (von dem unklar ist, ob Relevantes drinsteht) bedeutet oft das Ende einer Recherche.

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Endlich: Dokumentenzugang soll kostenlos werden

Bundesrätin Karin Keller-Sutter wehrte sich in der Debatte gegen eine umfassende Gebührenbefreiung. (Foto: Keystone/Peter Schneider)

Der Zugang zu Verwaltungsdokumenten soll grundsätzlich kostenlos sein, hat der Nationalrat entschieden. Im Rat war unbestritten: Ein gutes Funktionieren des Öffentlichkeitsprinzips ist wichtig für die Demokratie. 

In Zukunft sollen Zugangsgesuche nur dann gebührenpflichtig sein, wenn der Verwaltung ein besonders hoher Aufwand entsteht. Der Gesetzesänderung hat der Nationalrat mit 136 zu 54 Stimmen zugestimmt.

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Amtliche Dokumente müssen grundsätzlich kostenlos sein

Zugang ohne Kostenhindernis: Akten der Bundesverwaltung im Bundeshaus-West in Bern. (Foto: Keystone/Monika Flückiger)

Von Marcel Hänggi.  Neu soll der Zugang zu amtlichen Dokumenten beim Bund grundsätzlich kostenfrei werden. Öffentlichkeitsgesetz.ch begrüsst diese Neuerung. Heikel ist aber die vorgeschlagene Ausnahmeregelung. 

«Für den Zugang zu amtlichen Dokumenten wird in der Regel eine Gebühr erhoben»: So steht es heute im Öffentlichkeitsgesetz. Keine Gebühren werden erhoben, wenn der Bearbeitungsaufwand «gering» ist oder die Behörde von sich aus darauf verzichtet.

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