Diskussionen der Kantone werden zur Verschlusssache

Gespräche hinter verschlossenen Türen: KdK-Präsident Benedikt Würth. (Foto: Keystone/Gian Ehrenzeller)

Von Martin Stoll. Die Konferenz der Kantone (KdK) zementiert in neuen Informationsrichtlinien das Geheimhaltungsprinzip. Interessierte müssen Vertraulichkeitsvereinbarungen unterschreiben, Rechtsmittel fehlen.

Die von der KdK am 28. Juni verabschiedeten Grundsätze stehen unter einem irreführenden Titel: «Öffentlichkeitsprinzip: Umsetzung durch die Konferenz der Kantonsregierungen». Tatsächlich sind darin Richtlinien skizziert, die der Öffentlichkeit kaum Rechte zugestehen.

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Laut dem EDÖB schlägt das Öffentlichkeitsprinzip Wurzeln

Kulturwechsel «allmählich konsolidiert»: Öffentlichkeitsbeauftragter Adrian Lobsiger (rechts) mit seinem Stellvertreter Jean-Philippe Walter. (Foto: Keystone/Peter Schneider)

Von Martin Stoll. Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes zieht eine positive Jahresbilanz und stellt einen «Kulturwechsel hin zu einer offenen Verwaltungstätigkeit» fest.

590 Gesuche sind laut dem Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) letztes Jahr beim Bund eingereicht worden, dreissig Gesuche mehr als im Jahr 2016. Leicht gestiegen ist allerdings auch die Ablehnungsquote: Wurden letztes Jahr 16 Prozent der Zugangsgesuche ganz abgelehnt, waren es 2017 durchschnittlich 21 Prozent.

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Jetzt wird die Gebührenpraxis der Verwaltung untersucht

Gebühren-Missbrauch der Verwaltung im Blick: GPK-Präsidentin Seydoux-Christe.  (Foto: Keystone/Anex)

Von Julia Rippstein. Mit teils exzessiv hohen Gebühren hat die Verwaltung in der Vergangenheit den Zugang zu amtlichen Dokumenten behindert. Jetzt hat das Parlament eine Überprüfung eingeleitet.

Unter dem Titel «Einschränkungen des Öffentlichkeitsprinzips» steht die Untersuchung auf dem Jahresprogramm 2018 der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates. Laut GPK-Präsidentin Anne Seydoux-Christe (CVP/JU) wird untersucht, ob die verlangten Gebühren den Zugang zu amtlichen Dokumenten einschränken. 

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Der Nationalrat will kein Gesetz für Geheimniskrämer

Parlamentarier schickten Maurers Wegsperrklausel bachab. (Foto: Keystone/Anex)

Von Julia Rippstein. Für den Nationalrat kommt eine Geheimhaltung von Ausschreibungsunterlagen nicht infrage. Zwei vom Bundesrat gewünschte Wegsperrklauseln hat er am Mittwoch oppositionslos abgelehnt.

Transparenz sei wichtig, weil es im Beschaffungswesen um Milliarden gehe, erklärte im Namen der vorberatenden Wirtschaftskommission Olivier Feller (FDP/Waadt) zu Beginn der achtstündigen Debatte. Das jährliche Zahlungsvolumen beträgt rund 41 Milliarden Franken.

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Der Nationalrat entscheidet über geheime Beschaffungen

Politthema Transparenz: Nationalräte diskutieren an der Sommersession. (Foto: Keystone/Anthony Anex)

Von Julia Rippstein. Am Mittwoch debattiert der Nationalrat über eine vom Bundesrat gewünschte Wegsperrklausel im Beschaffungswesens. Die vorberatende Kommission ist dagegen. 

Nachdem der Bundesrat die Vorlage im Februar 2017 verabschiedet hatte, protestierte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes mit harten Worten: «Das ist ein Rückschritt in die Steinzeit. Es wäre ehrlicher, wenn der Bundesrat gleich auf das Öffentlichkeitsgesetz verzichten würde», sagte Adrian Lobsiger dem Tages-Anzeiger.

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