Schlechte Transparenz-Arbeit bleibt ohne Konsequenzen

Pauschal wirtschaftliche Interessen vermutet: Das BAG schwärzte Impfverträge grossflächig. (Foto: Keystone/Laurent Gillieron)

KOMMENTAR Der Streit über den Zugang zu den Impfstoffverträgen zeigt, dass die Bundesbehörden das Öffentlichkeitsprinzip noch nicht verinnerlicht haben. Der Fall offenbart Schwächen des Gesetzes.

Die kritische Zivilgesellschaft muss dem Solothurner SVP-Kantonsrat Rémy Wyssmann oder Hernâni Marques, Aktivist beim Chaos Computer Club, dankbar sein: Sie haben während der Pandemie bewiesen, dass das Transparenz-Gebot der Behörden nicht nur für Rechercheurinnen und Journalisten gilt, sondern auch für die Bevölkerung. Mehr…


Der Geheimdienst plante einen Angriff auf die Transparenz

Gerne ein Platz am Schatten: Sitz des Schweizer Geheimdienstes in Bern. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone)

Von Martin Stoll. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wollte sich von Transparenzpflichten dispensieren lassen. Nach der Intervention des Öffentlichkeitsbeauftragten krebste der Dienst zurück.

Mit einer Revision des Nachrichtendienst-Gesetzes verlangt der Schweizer Geheimdienst mehr Kompetenzen, um gewalttätig-extremistische Aktivitäten auskundschaften zu können. Bis jetzt nicht bekannt war: Der Dienst plante auch, weitgehend vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen zu werden. 

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Das gesammelte Know-how zum Öffentlichkeitsgesetz

Von Martin Stoll. Eine von Öffentlichkeitsgesetz.ch aufgebaute Datenbank gibt jetzt – anhand von über hundert Praxisfragen – eine kompakte Übersicht zum Öffentlichkeitsgesetz des Bundes. 

Wer mit einem Öffentlichkeitsgesetz ans Ziel kommen will, braucht gute Ideen (für Zugangsgesuche). Oft braucht’s auch Beharrlichkeit. Hilfreich zudem: Wissen über die Rechte, auf die man pochen kann. Dieses Wissen vermittelt unsere FAQ-Sammlung. Sie orientiert sich am journalistischen Alltag und stützt sich auf Expertenwissen ab.

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Eishalle-Betreiber musste Prüfbericht offenlegen

Bau der Vaudoise Aréna, die von der Firma CMS SA betrieben wird: Da die Aktiengesellschaft eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, muss sie transparent sein. (Foto: L. Gilliéron/Keystone)

Von Camille Krafft. Die Betreiberfirma der Lausanner «Vaudoise Aréna» musste auf richterliche Anweisung einen Prüfbericht herausgeben, der jetzt zahlreiche Unzulänglichkeiten offenlegt.

«24heures» und «Le Temps» hatten den Fall bis vor Kantonsgericht gebracht und nach einem zweijährigen Rechtsstreit auch Recht bekommen. Die Betreiberfirma hatte behauptet, sie sei nicht mit einer öffentlichen Aufgabe betraut und unterstehe deshalb dem Öffentlichkeitsprinzip nicht. Dieser Argumentation widersprach das Waadtländer Kantonsgericht. 

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Luzerner Parlament will ein «Öffentlichkeitsprinzip light»

Stimmt der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu: Luzerner Parlament. (Foto: Alexandra Wey/Keystone)

Von Martin Stoll. In Luzern fehlt ein Gesetz, das Zugang zu Verwaltungsdokumenten ermöglicht. Jetzt hat das Parlament einer Motion zugestimmt, die das ändern könnte – wenigstens auf Kantonsebene.

Zwar wurde die Motion der Staatspolitischen Kommission (SPK) mit einer grossen Mehrheit verabschiedet (81 zu 21 Stimmen). Weil ein neues Luzerner Gesetz Gemeinden ausnimmt und der Zugang zu Verwaltungsdokumenten an Gebühren gekoppelt sein soll, lehnten Linke die Vorlage ab. Auch eine Schlichtungsstelle soll nicht möglich sein. 

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