Tag:Kommentar

Transparenz ja – aber bitte ohne Einsichtsrechte

Schleier der Geheimhaltung: Verpackungsanlage bei Swiss Nutrition in Hochdorf (LU).
(Foto: Gaetan Bally/Keystone)

KOMMENTAR Das Bundesamt für Umwelt will mit der Publikation von Verpackungsmengen für mehr Transparenz sorgen. Doch gleichzeitig nimmt es das Öffentlichkeitsprinzip präventiv aus dem Spiel. 

Es ist nur ein einziger Satz in einem fast 50 Seiten langen Dokument, doch er sagt viel über den Stellenwert des Öffentlichkeitsprinzips beim Bund: «Das BAFU darf diese Daten auch nicht im Rahmen eines Gesuchs unter dem Öffentlichkeitsprinzip publizieren.»

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Die Ver­wal­tung ver­steckt ih­re Mit­ar­bei­ten­den

«Für Medienschaffende im Laufe der Jahre unnahbar geworden»: Aktenablage der Steuerverwaltung. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)

KOMMENTAR Die Bundesverwaltung zieht sich zunehmend hinter anonyme Strukturen zurück – zum Nachteil von Öffentlichkeit und Medien.

Am 4. Ja­nuar 2022 er­schien der letz­te «Staats­ka­len­der» – ein 1199 Sei­ten star­kes Buch, in dem seitenweise Angestellte der Bundesverwaltung mitsamt Funktionen und Tätigkeitsgebieten aufgeführt waren, inklusive Telefonnummer. Seither muss eine stark abgespeckte Onlineversion als Ersatz dienen.

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Staatspolitisch fragwürdiges Transparenzverbot

Notverordnung im Gepäck: Bundespräsident Berset, Finanzministerin Keller-Sutter und Nationalbank-Chef Jordan am 19. März auf dem Weg zur Credit-Suisse-Medienkonferenz. (Foto: Peter Klaunzer/Keystone)

KOMMENTAR Zwar bürgt die Öf­fent­lich­keit mit un­fass­ba­ren 209 Mil­li­ar­den Fran­ken. Was im Vor­feld der Ban­ken-Zwangs­fu­si­on ge­schah, darf sie aber nicht wis­sen. Das ist staatspolitisch bedenklich.
 
Die Öf­fent­lich­keit soll nicht erfahren, wie Finanzplatz-Überwacher, Verwaltung und Regierung mit der CS-Krise umgegangen sind. Deshalb hat die Regierung das Öffentlichkeitsgesetz kurzerhand per Notrecht ausgehebelt. Informationen und Daten, die zwischen den staatlichen Akteuren ausgetauscht wurden, sind laut Artikel 6 der erlassenen Notverordnung vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen.

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Besser würde sich die Politik um «Legal Leaks» kümmern

Anlass hitziger Diskussionen: Ex-Kommunikationschef Peter Lauener mit Bundesrat Alain Berset. (Foto: Alessandro della Valle/Keystone)

 

KOMMENTAR Werden vertrauliche Informationen unkontrolliert und auf verschlungenen Wegen öffentlich, ruft die Politik gerne nach dem Staatsanwalt. Nachhaltiger wäre, die Verwaltungstransparenz zu stärken.

Die Berichterstattung über Verwaltungsdossiers ist in den letzten Jahren schwieriger geworden. Ein wachsender Trupp Informationsbeauftragter wacht über das Geschehen. Er sorgt dafür, dass Informationen kanalisiert und sorgsam aufbereitet zugänglich gemacht werden. Was nicht an die Öffentlichkeit soll, wird weggesperrt. 

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Schlechte Transparenz-Arbeit bleibt ohne Konsequenzen

Pauschal wirtschaftliche Interessen vermutet: Das BAG schwärzte Impfverträge grossflächig. (Foto: Keystone/Laurent Gillieron)

KOMMENTAR Der Streit über den Zugang zu den Impfstoffverträgen zeigt, dass die Bundesbehörden das Öffentlichkeitsprinzip noch nicht verinnerlicht haben. Der Fall offenbart Schwächen des Gesetzes.

Die kritische Zivilgesellschaft muss dem Solothurner SVP-Kantonsrat Rémy Wyssmann oder Hernâni Marques, Aktivist beim Chaos Computer Club, dankbar sein: Sie haben während der Pandemie bewiesen, dass das Transparenz-Gebot der Behörden nicht nur für Rechercheurinnen und Journalisten gilt, sondern auch für die Bevölkerung. Mehr…