Freitag, 18. Oktober 2019 | 10:49 Uhr
Kommunikationsgau in der Verwaltung des Bundes

KOMMENTAR Unter welchen Bedingungen darf der Philip Morris mit dem Gütesiegel der Eidgenossenschaft für Tabakprodukte werben? Wie viele Millionen wurden für Bürgschaften von Hochseeschiffen versenkt?
Antworten darauf kennt die Bundesverwaltung. Und sie ist gemäss Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip dazu verpflichtet, jeder Person Einsicht über amtliche Dokumente zu gewähren. Eigentlich.