Wird bei der Transparenz mit ungleichen Ellen gemessen?

KOMMENTAR Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat seit 2014 über 300 Prüfberichte veröffentlicht. EFK-Direktor Michel Huissoud plädiert für eine proaktive Transparenz aller Rechnungsprüfbehörden.
Die Internationale Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) – zu denen auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gehört – vertritt den Grundsatz der Transparenz.
Sie hält in ihren internationalen Normen fest, dass «die obersten Rechnungskontrollbehörden öffentlich über allgemeine Prüfungserkenntnisse zum staatlichen Verwaltungshandeln berichten». Verantwortung und Transparenz sind zwei unverzichtbare Komponenten einer guten Regierungsführung. Die systematische Anwendung des Transparenzgrundsatzes trägt zur Korruptionsbekämpfung, zur besseren Governance und zu mehr Verantwortung bei.
Städte und Kantone halten Prüfberichte geheim
In der Schweiz zeigt sich in dieser Hinsicht ein sehr durchzogenes Bild. Traditionellerweise publizieren die kantonalen Finanzkontrollen einen mehr oder weniger detaillierten Jahresbericht. Nun tun es ihr manche Städte, etwa Winterthur, gleich. Sowohl die Kantone wie die Städte behalten dagegen ihre einzelnen Prüfberichte unter Verschluss. Weshalb? Weil die Rechtsgrundlagen deren Publikation verbieten. In vielen Fällen schliessen die kantonalen Gesetze über den Zugang zu amtlichen Dokumenten die Arbeiten der Prüfinstanzen ausdrücklich aus ihrem Geltungsbereich aus. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Seit seiner Gründung im Jahr 2007 veröffentlicht der Genfer Rechnungshof alle seine Prüfberichte. Dies gilt seit 2008 ebenfalls für die Waadtländer Rechnungskontrollbehörde. Die EFK nahm dieses Thema ab 2014 ernsthaft in Angriff und hat seither über 300 Berichte veröffentlicht. Im Kanton Aargau wurde das Gesetz geändert: Seit 2019 darf auch die aargauische Finanzkontrolle ihre Prüfberichte publizieren.
Der politische Druck nimmt zu
Es ist Bewegung in die Sache gekommen, verschiedene Initiativen sind im Gang, sowohl in der französischen wie in der Deutschschweiz.
Im Februar 2019 intervenierten Thurgauer Parlamentarier bei ihrer Regierung, um die Veröffentlichung der Berichte der kantonalen Finanzkontrolle zu erreichen. Erfolglos. Einzig die beiden Präsidenten der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen erhalten ein Exemplar dieser als vertraulich eingestuften Berichte. Die kantonalen Volksvertreter versprachen, es nicht dabei bewenden zu lassen.
In Neuenburg wurde 2017 eine Verfassungsinitiative mit dem Titel «Für die Schaffung eines Rechnungshofes» eingereicht. Eines der Ziele, die das Initiativkomitee verfolgt, ist die Gewährleistung einer transparenten Verwendung der öffentlichen Gelder. Der Initiativtext sieht vor, dass über die Kontrollen des Rechnungshofes öffentlich Bericht erstattet werden soll. Was aus diesem Vorhaben wird, kann heute noch niemand sagen.
Transparenz ist besser als Indiskretionen
Strohfeuer oder realer Trend? Schwer zu sagen. Die kantonalen Parlamentarier und die Öffentlichkeit wollen wissen, ob die Steuergelder korrekt ausgegeben werden, doch einige Kantonsregierungen sträuben sich beharrlich dagegen. Sicher ist nur, dass es besser ist, einen Prüfbericht in aller Transparenz zu veröffentlichen und seine Herausgabe in der Öffentlichkeit zu begleiten, als dass er aufgrund einer Indiskretion ohne Genehmigung publiziert wird. Unsere St. Galler Kollegen mussten diese leidvolle Erfahrung Anfang 2019 mit ihrem Bericht über die Professorenhonorare an der HSG machen.
Ähnlich erging es der EFK mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ). Es ist besser, ein Dokument unaufgefordert zu veröffentlichen als einem Journalisten, einer Partei oder einer Lobby die Gelegenheit zu geben, mit Berufung auf das BGÖ einen Bericht exklusiv zu erhalten, um dann zu behaupten, das Dokument sei von einer undurchsichtigen und geheimnisumwitterten Verwaltung bewusst zurückgehalten worden.
Eine automatisierte Publikation minimiert das Medieninteresse, schont die Geprüften und verhindert vor allem, dass sie an den Pranger gestellt werden. Seit 2019 bietet die EFK dem geprüften Amt die Möglichkeit, zusammen mit dem Bericht eine Informationsnotiz zu veröffentlichen. In dieser Notiz wird erklärt, was in den Monaten nach dem Abschluss der EFK-Arbeiten und der Umsetzung der ersten Massnahmen unternommen wurde. Das ist eine Gelegenheit zu zeigen, dass die Verwaltung Fortschritte macht und dass unsere Arbeit Mehrwert schafft.
Prüfer suchen selbstbewusst nach der Wahrheit
Manchmal will man uns warnen: «Wenn die Geprüften wissen, dass der Bericht veröffentlicht wird, werden sie euch nichts mehr sagen und ihr werdet eure Arbeit nicht mehr machen können». Es ist höchste Zeit, diese überkommene Vorstellung über Bord zu werfen. Prüfer suchen selber nach der Wahrheit, sie verlassen sich nicht auf Aussagen. Sie durchsuchen Daten, Dokumente und Systeme, stellen Aussagen einander gegenüber, und wenn jemand allzu bereitwillig ist, alles Mögliche preiszugeben, sollten die Prüfer vor allem darauf achten, nicht instrumentalisiert zu werden. Unsere tägliche Praxis zeigt, dass die Veröffentlichung unserer Berichte uns nicht daran hindert, unsere Prüfungen korrekt durchzuführen.
Dieser Beitrag von Michel Huissoud ist erstmals als Vorwort zum Jahresprogramm 2020 der EFK erschienen.