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Transparenz: Jetzt stockt die Bundesverwaltung endlich auf

Kriegt zwei neue Juristen: Öffentlichkeitsbeauftragter Hanspeter Thür. (Foto:Keystone)

Von Martin Stoll. Die Verwaltung will die Mängel bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes beheben und stellt zwei zusätzliche Juristen ein. 

Praktisch nie konnte der Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür in der Vergangenheit die im Öffentlichkeitsgesetz vorgeschriebenen Fristen für die Behandlung von Schlichtungsgesuchen einhalten. Zwischen April 2009 und Mai 2010 wurde er deshalb drei Mal vom Bundesverwaltungsgericht wegen Rechtsverweigerung gerügt.

Der offensichtliche Vollzugsnotstand rief im vergangenen September sogar die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK) auf den Plan. Sie forderte vom Bundesrat, dass den gesetzlichen Vorgaben und «damit den Beschlüssen des Parlaments in Bezug auf die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips die nötige Nachachtung verschafft wird.»

Noch vor wenigen Wochen zeigte sich der Bundesrat davon unbeeindruckt. Er wies einen Antrag um Erhöhung des Stellenetats des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ab. Nicht zum ersten Mal.

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Die Verwaltung zieht Bilanz

Verwaltung, Politik und Medien treffen sich auf dem Berner Gurten zum Transparenz-Gipfel.

«Transparente Bundesverwaltung?»: Die Frage steht als Leitmotto über der ersten schweizerischen Tagung zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetztes bittet der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) die Verwaltung, Vertreterinnen und Vertreter aus den Kantonen, Medienschaffende, NGOs, Wissenschaftler und Politiker auf den Berner Gurten.

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