Dienstag, 29. Juli 2014 |
19:23 Uhr

Fehler in der Subventions-Datenbank des Bundes wurden durch ein Einsichtsgesuch entdeckt: Staatlich unterstützter Anbau von Bio-Salat. (Foto: RDB/Ex-Press/Tanja Demarmels)
Von Eveline Dudda. Probleme mit der Öko-Datenbank des Bundesamts für Landwirtschaft verzögerten ein Einsichtsgesuch um einen Monat – obwohl der Fehler in nur zwei Tagen behoben war.
«Die Informatiker arbeiten mit Hochdruck daran, uns einen korrekten Auszug der von Ihnen gewünschten Daten 2013 zu ermöglichen», teilte Sonja Eschbach, die Rechtsanwältin des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) Mitte Juli mit, «es ist ihnen jedoch noch nicht gelungen.» Das Problem muss gross gewesen sein, denn das Gesuch um Einsicht in diese Daten wurde ganze drei Wochen zuvor gestellt. An der Abfragestruktur konnte es nicht liegen. Diese war exakt dieselbe wie ein halbes Jahr zuvor und damals konnte das BLW die Daten – zwar auch mit einiger Verzögerung – zumindest liefern. Eschbach erklärt: «Die letzte Datenmigration führte zu fehlerhaften Ökoqualitätsdaten und wir möchten Ihnen gerne die richtigen Daten zustellen.» Das hiess in erster Linie warten. Denn obwohl Eschbach die Daten «innerhalb der nächsten zwei Wochen» in Aussicht stellte, wurden daraus zuerst drei, dann vier Wochen.
Mehr…
Samstag, 17. Mai 2014 |
06:36 Uhr
investigativ.ch, der Verein recherchierender Journalisten und Journalistinnen und Partnerorganisation von Öffentlichkeitsgesetz.ch, hat an seiner diesjährigen Generalversammlung am 16. Mai 2014 erstmals den «Goldenen Bremsklotz» für besondere Verdienste in der Informationsverhinderung vergeben.

Dominique Strebel und Stefanie Hablützel, Co-Präsidenten von investigativ.ch, übergeben Jürg Jordi vom Bundesamt für Landwirtschaft den Schmähpreis.
Drei Ämter waren nominiert: Auf dem dritten Platz landete die Justizdirektion des Kantons Zürich, auf dem zweiten das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Gesiegt hat das Bundesamt für Landwirtschaft, desssen Kommunikationschef Jürg Jordi die Trophäe persönlich entgegennahm.
Das BLW hat sich den Preis vor allem durch den Einfallsreichtum verdient, mit dem es – wenn auch letztlich meist erfolglos – das Öffentlichkeitsgesetz zu umgehen suchte. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch schließt sich den Glückwünschen an. Die Laudatio:
Mehr…
Sonntag, 10. November 2013 |
09:44 Uhr

Keine Lust auf hartnäckige Fragen: Pressesprecher Jordi.
Von Martin Stoll. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) stellt eine unbequeme Journalistin mit fragwürdigen Methoden kalt – und missbraucht dazu ausgerechnet das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ).
Die freie Ostschweizer Journalistin Eveline Dudda betreibt – so ihr Geschäftsslogan – «Journalismus im grünen Bereich». Das Bundesamt für Landwirtschaft sieht das ganz anders. Regelmässig debattieren Dudda und BLW-Sprecher Jürg Jordi heftig über die restriktive Informationspolitik des Schweizer Landwirtschaftsamtes. Dudda ist für die Agrarbeamten ein rotes Tuch. Was sie mache, beschied ihr BLW-Sprecher Jürg Jordi nun letzte Woche, habe «wenig mit Journalismus und viel mit Schikane zu tun». Künftig, so Jordi, verzichte er darauf, ihre Anfragen zu beantworten. «Du kannst sie alle direkt an den Rechtsdienst des BLW richten», schrieb er der unbequemen Journalistin am 6. November per Mail. Dieser würde die journalistischen Anfragen dann «als Gesuch nach BGÖ behandeln. Das gilt auch für alle andern Anfragen, die du an Mitarbeitende des BLW richtest». Mehr…
Mittwoch, 25. September 2013 |
09:31 Uhr
Von Martin Stoll. Lange wehrte sich das Bundesamt für Landwirtschaft gegen die Publikation einer Liste mit Empfängern von Subventionen. Jetzt haben die Agrarbeamten das Dokument ins Netz gestellt – aus taktischen Gründen.

Verzichtet auf die Publikation weiterer Subventions-Listen: BLW-Direktor Bernard Lehmann. (Foto: RDB, Christian Lanz)
Hartnäckig versuchte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gegenüber der Zeitschrift «Der Beobachter» den Zugang zur Liste der Milchverarbeiter zu verheimlichen, die so genannte Verkäsungszulagen erhalten. Es führte eine Reihe von Argumenten ins Feld: Es gebe kein öffentliches Interesse am Zugang zur Liste, der Schutz der Personendaten sei wichtiger. Das Gesetz sehen eine Bekanntgabe nicht vor. Krönung war eine absurde Gebührenforderung über 275.000 Franken. Diese würden fällig, weil es 2500 Milchverarbeiter kontaktieren müsse.
«Der Beobachter» verlangte ein Schlichtungsverfahren beim Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür. Dieser rügte das Verhalten des BLW dann auch mit scharfen Worten: die Gebührenrechnung sei «unverhältnismässig und geradezu stossend».
Nach der Schelte stellte das Agraramt die Liste kürzlich still und leise ins Netz. Jetzt sind die grossen Bezüger von Verkäsungszulagen publik: Emmi kassierte im letzten Jahr 46 Millionen Franken, die Züger Frischkäse AG etwas über 15 Millionen, Cremo SA, die Nachfolgerin der im 1. Weltkrieg gegründeten Butterzentrale, 7.6 Millionen und die Ostschweizer Imlig Käserei 7,1 Millionen Franken Bundesgeld.
Mehr…
Freitag, 16. August 2013 |
12:59 Uhr
Von Otto Hostettler. Das Bundesamt für Landwirtschaft muss dem Beobachter eine Liste der Milchverarbeiter herausrücken, die monatlich mehr als 100’000 Franken Subventionen erhalten. Dies entschied der eisgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrage Hanspeter Thür.

Käser schöpfen auch Subventionen ab – die Liste der Empfänger soll kein Geheimnis mehr sein. (Foto: RDB/Stephan Engler)
Die Geheimnistuerei hat ein Ende: Anderthalb Jahre lang verhinderte das Bundesamt für Landwirtschaft, dass die Öffentlichkeit erfährt, wer bei der Käseherstellung von staatlichen Geldern profitiert. Jetzt kommt der Beauftragte für Datenschutz und Öffentlichkeit Hanspeter Thür zum Schluss: Die oberste Landwirtschaftsbehörde verstösst mit ihrem Vorgehen gleich in mehreren Punkten gegen das Öffentlichkeitsgesetz. Es muss nun dem Beobachter die Liste aller Milchverarbeitungsbetriebe aushändigen, die monatlich mehr als 100’000 Franken dieser Verkäsungszulage beziehen. Und dies erst noch ohne horrende Kosten zu verrechnen. Ursprünglich verlangte das Bundesamt für eine komplette die Liste aller Subventionsempfänger vom Beobachter eine absurde Gebühr von 275’000 Franken. Kommt das Bundesamt der Aufforderung des Datenschützers nicht nach, wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen.
Mehr…