Tag:BLW

Käse vom Amt

Käseproduktion: Warum soll geheim bleiben, wer dafür Subventionen kassiert? (Foto: Keystone)

Von Otto Hostettler, Beobachter. Das Bundesamt für Landwirtschaft will eine Liste von Subventionsempfängern nur herausgeben, wenn der Beobachter 275’000 Franken zahlt.

Niemand soll wissen, welche Milchverarbeiter und Käsereien wie viel aus dem 300-Millionen-Topf der sogenannten Verkäsungszulage erhalten. Seit über einem Jahr verweigert das Bundesamt für Landwirtschaft dem Beobachter diese Auskunft. Es handle sich um «geschützte Personendaten», die zudem nicht von öffentlichem Interesse seien. Eigenartig, denn die Verkäsungszulage ist ein zentrales Instrument der neuen Milchmarktordnung. Bis heute ist unklar, ob die Zulage tatsächlich den Bauern einen besseren Milchpreis garantiert oder ob vor allem die grossen Milchverarbeiter profitieren.

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Hilfreiche Landwirtschaftsbeamte

Akte erstellt, um Akte offenlegen zu können: das BLW

Von Eveline Dudda. Die Verwaltung ist zuweilen durchaus kooperativ, und sie ist mitunter auch für Überraschungen gut. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erstellte anlässlich eines Akteneinsichtsgesuchs neue Akten einzig zum Zweck, Einsicht in dieselben zu bieten.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) habe ich an dieser Stelle für seine Gebührenpolitik auch schon gerüffelt (hier und hier). Doch kurz vor Weihnachten will ich ihm ein Kränzchen winden – auch wenn die Geschichte schon ein paar Monate her ist.

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Von der gläsernen Verwaltung zur gläsernen Vitrine

Von Eveline Dudda. Die Verwaltung präsentiert ihre Dokumente neuerdings zwar in einer Vitrine. Doch die Ausstellungsstücke sind nur gegen Cash erhältlich – und stellen sich mitunter als Mogelpackung heraus. Ein Erfahrungsbericht.

Wenig Einblick in die Branche: Milchpulverproduktion in Hochdorf LU. (Foto:Keystone)

Nachdem mein erstes Dutzend Akteneinsichtsgesuche an den Gebührenforderungen der Verwaltung scheiterten, fasste ich mir ein Herz, schlachtete mein Sparschwein und beschloss, endlich einmal – allen medienethischen Bedenken zum Trotz – mir eine Akteneinsicht zu erkaufen. Das Objekt meiner Begierde war der Rechenschaftsbericht der Branchenorganisation Milch, den diese dem Bundesamt für Landwirtschaft abliefern muss.

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Wissen ist käuflich – aber nicht immer bezahlbar

Wenn's um Informationen zur Verteilung von dreihundert Millionen Franken Verkäsungszulagen geht, wird das Bundesamt für Landwirtschaft knausrig. (Foto: Keystone)

Von Eveline Dudda. Akteneinsicht kann ins Geld gehen: Das Bundesamt für Landwirtschaft verlangt für Controllingberichte und Statistiken zuweilen bis zu 300 Franken. Für Serienbriefe darf man auch das Dreifache hinblättern. Sofern man’s. hat.

Geld spielt beim Bundesamt für Landwirtschaft, BLW, eine grosse Rolle. Zum Beispiel kontrolliert es die Verwendung von rund dreihundert Millionen Steuergeldern als Verkäsungszulage. Wenn es jedoch um eben diese Kontrollberichte geht, wird das BLW knauserig: «Für die Bearbeitung Ihres Gesuchs um Zugang zum Controllingbericht ‹Zulagen Milchpreisstützung. Monatliche Berichte mit Gesamtübersicht aus dem Jahr 2011› und zu den ‹Statistischen Unterlagen zur Milchpreisstützung 2000 bis 2010, Jahreszusammenfassung› benötigen wir rund drei Stunden.» Beim veranschlagten Stundenansatz von 100 Franken macht das 300 Franken aus. Am Kopierer liegt es nicht: Die Berichte umfassen gesamthaft weniger als 40 Dokumentseiten. Zudem muss kein einziges Wort abgedeckt werden.

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BLW muss Kommissions-Dokument herausgeben

«Gar kein amtliches Dokument»: Der ehemalige BLW-Direktor Manfred Bötsch mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann. (Foto:Keystone)

Von Claudia Schreiber. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) muss ein Dokument einer Ad-hoc-Kommission mit Vorschlägen für Begleitmassnahmen zum EU- Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich zugänglich machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beharrlich hat sich das BLW dagegen gewehrt.

Ich schlage die Ausschreibung eines Preises für die originellste Begründung für ein Nicht-Herausgeben eines Behörden-Dokumentes vor. Während längerer Zeit war mein Favorit ein Satz aus dem Bundesamt für Statistik: «Leider können wir Ihnen dieses Dokument nicht zur Verfügung stellen. Die Gründe dafür sind: (1) Es geht um eine interne Aktennotiz, die nicht für eine Veröffentlichung gedacht war und die schon veraltet ist. […]»

Dann freute ich mich eine Zeitlang über die mündliche Begründung aus einer kantonalen Verwaltung, wonach die von mir gewünschte Liste von Wasserbauvorhaben nicht herausgegeben werden könne, weil sonst eine Partei, die bis vor nicht allzu langer Zeit in eben dieser Verwaltung das Sagen hatte, sonst «alles blockieren würde». Dann kam das Dokument «Synopsis» (siehe Urteil A-1135/2011 des Bundesverwaltungsgerichtes).

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