Freitag, 14. November 2014 |
21:51 Uhr

An wen die Millionen für die Verbilligung der Presse-Zustellung geht, ist geheim. (Foto: RDB/Geisser)
Von Nick Lüthi. Jährlich zahlt der Bund 50 Millionen Franken für die Presseförderung. Mit dem Geld gewährt die Post zahlreichen Verlagen und Vereinen Vergünstigungen auf den Versand ihrer Zeitungen und Zeitschriften. Wie Medienunternehmen profitieren, bleibt geheim. Die Medienwoche verlangt nun Einsicht in die amtlichen Dokumente.
Darauf gründen Selbstverständnis und Stolz einer ganzen Branche: Die Unabhängigkeit der Medien ist ihr höchstes Gut, der Staat soll sich darum möglichst fernhalten. Das liberale Credo taugt indes oft nur als Sonntagspredigt. Geht es ums profane Geschäft nimmt man gerne, was der Staat bereithält. So erhalten Lokal- und Regionalzeitungen pro Jahr 30 Millionen Franken Ermässigung auf dem regulären Zustelltarif. Mit weiteren 20 Millionen werden in gleicher Weise Vereinspublikationen unterstützt.
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Donnerstag, 13. November 2014 |
22:05 Uhr
Von Thomas Angeli. Wer mit einem Bundesrat auf Reisen geht, tut dies nicht als Privatperson. Die Öffentlichkeit hat deshalb ein Recht, die Teilnehmerliste zu erhalten.

In seinem Schlepptau lässt sich nicht mehr anonym mitreisen: Bundesrat Johann Schneider-Ammann. (Foto: RDB/Ex-Press/Lucian Hunziker)
Wirtschaftsmissionen von Bundesräten waren bisher eine geradezu absurd geheimnisvolle Angelegenheit. Selbst Journalisten, die solche Trips begleiteten, durften manchmal nicht erfahren, wer denn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der so genannten «Swiss Business Delegation» sind, die im Windschatten des Wirtschaftsministers durch die Welt flogen.
Als nun Bundesrat Johann Schneider-Ammann im April 2013 nach Kasachstan und Aserbeidschan reiste, fragte der «Beobachter» bei der Medienstelle des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) nach der Liste. Der Bescheid war – wenig überraschend – negativ. Auch das in der Folge eingereichte Einsichtsgesuch lehnte das WBF ab. Die Begründung: Die Reiseteilnehmer hätten durch die Reise «keine bedeutenden wirtschaftlichen Vorteile» erzielt, weshalb ihre Privatsphäre höher zu gewichten sei als das öffentliche Interesse. Zwar hätten die Wirtschaftsvertreter durchaus Kontakte geknüpft, «aber dieses ‹Sondieren› ist weit entfernt von eigentlichen Vertragsverhandlungen und erst recht von Vertragsabschlüssen und führt auch eher selten dazu». Mehr…
Dienstag, 28. Oktober 2014 |
18:42 Uhr
Von Martin Stoll. Eine Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK) spricht sich für weniger Transparenz beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aus. Die Agenten der Schweiz sollen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden.

Versucht mit fadenscheinigen Argumenten Transparenz zu verhindern: NDB-Chef Markus Seiler (RDB/Remo Nägel)
Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll dem Schweizer Geheimdienst in Zukunft das Anzapfen von Telefonen und Computern erlaubt werden. In der vorberatenden SIK des Nationalrates setzte das heftige Diskussionen ab. In der Kommission umstritten war auch der vom Bundesrat beantragte Ausschluss des NDB vom Öffentlichkeitsprinzip. Überraschend billigt die Kommission dem NDB jetzt ein Agieren im Dunkeln zu. Trotz einem Antrag der Rechtskommission strich die SIK den Anti-Transparenz-Artikel nicht aus dem Gesetz.
Offenbar liessen sich die Sicherheitspolitiker vom Bericht des Bundesrats beeindrucken. Darin trägt die Regierung dick auf: Gesuchsteller hätten in der Vergangenheit Dossiers über Nachrichtendienstoperationen ausländischer Partnerdienste verlangt. «Mit Rücksicht auf die beteiligten Personen oder Partnerdienste musste der NDB die Einsicht in Beschaffungs- und Partnerdienstdossiers jeweils ablehnen», heisst es im Bericht. So wollte die Regierung dem Parlament weis machen, «dass der besondere Schutzbedarf der nachrichtendienstlichen Informationen nur ungenügend mit dem Transparenzgedanken des BGÖ vereinbar ist.» Mehr…
Dienstag, 14. Oktober 2014 |
09:24 Uhr

Eigenwillige Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in Zug: Das verlangte Protokoll wurde zu einem Grossteil unleserlich gemacht. (Foto: Stefan Kaiser/NLZ)
Von Julian Feldmann. Ein Journalist hat ein Gesuch eingereicht, um Einblick in amtliche Dokumente zu erhalten. Viel Leserliches bekam er nicht zu Gesicht.
Der freie Zuger Journalist Beat Holdener recherchiert über die Zustände in der Denkmalpflege. Darum stellte er bei der Direktion des Innern, der das Amt für Denkmalpflege unterstellt ist, ein Gesuch: Er wolle gerne Zugang zum Beschlussprotokoll der ausserordentlichen Sitzung der kantonalen Denkmalkommission vom 12. Mai 2014 erhalten.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung 2014 sollte dies kein Problem sein – sollte. Das Gesetz fördert nämlich die Transparenz über die Tätigkeit der Behörden und der Verwaltung des Kantons und der Gemeinden und regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Mehr…
Mittwoch, 1. Oktober 2014 |
08:10 Uhr

Der Nebel um den Pilatus soll weichen: Luzern will das Öffentlichkeitsprinzip einführen. (Foto: Wikimedia)
Von Marcel Hänggi. Der Kanton Luzern hat eine Vernehmlassung zur Einführung des Öffentlichkitsgesetzes durchgeführt. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende September 2014 aus. Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch hat sich daran beteiligt.
Und es werden immer weniger, die noch am alten Geheimhaltungsprinzip festhalten: Am 10. Mai ist das Zuger Öffentlichkeitsgesetz in Kraft getreten, am 15. September hat der St. Galler Kantonsrat das entsprechende Gesetz verabschiedet, das bald in Kraft treten soll. Somit halten lediglich noch sechs Kantone am Geheimnisprinzip fest: Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Ob- und Nidwalden.* Der nächste Kanton, der zum Öffentlichkeitsprinzip wechselt, dürfte Luzern sein: Hier läuft noch bis Ende September die Vernehmlassung zu einem Gesetzesvorschlag. Und in Graubünden laufen die Vorbereitungsarbeiten, nachdem Regierung und Parlament ihren Widerstand vergangenen Juni überraschend aufgegeben haben.
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