Dienstag, 19. Januar 2016 |
17:06 Uhr

Keine Wirtschaftsgeheimnisse: Das Landwirtschaftsamt des Bundes muss die Zahlen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zugänglich machen. (Foto: Capy Thomson/Getty Image)
Von Marcel Hänggi. Greenpeace hat vor Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gewonnen: Das Bundesamt muss die Verkaufszahlen von Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln bekannt geben.
Freunde eines transparenten Verwaltungsführung haben im Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einen guten Fürsprecher – zumindest mit dem Ende 2015 pensionierten Hanspeter Thür war das so. Muss der EDÖB eine Empfehlung erlassen, weil ein Gesuchsteller die Ablehnung seines Gesuchs um Zugang zu amtlichen Dokumenten nicht akzeptieren will, fällt diese mehrheitlich zugunsten des Gesuchstellers aus. Meistens werden diese Empfehlungen von Gerichten gestützt. Nun ist das BVGer in einem Fall aber sogar weiter gegangen als der EDÖB – und das in grosser Deutlichkeit.
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Mittwoch, 30. Dezember 2015 |
09:19 Uhr
Von Martin Stoll. In Streitfällen korrigierte der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zurückhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der Fälle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschlägigen Verwaltungsentscheid wehrten.

Nur wer bellt, kommt zu seinem Recht: Die Verwaltung entscheidet oft gegen Transparenz und wendet das Öffentlichkeitsprinzip fahrig an. (Foto: RDB/Daniel Ammann)
Eine Auswertung aller vom Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsfälle zeigt ein deutliches Bild. Von 55 abgegebenen Empfehlungen gab der EDÖB 41 Medienschaffenden, Privatpersonen oder Interessenvertretern ganz oder teilweise Recht. Dabei behandelte die Transparenz-Schlichtungsstelle des Bundes im letzten Jahr so viele Fälle wie noch nie.
Dauerkunden bei der Schlichtungsstelle waren 2015 das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die drei Ämter machten fast einen Drittel der behandelten Dossiers aus.
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Donnerstag, 10. Dezember 2015 |
13:08 Uhr

Muss seine Termine offenlegen: Der ehemalige Rüstungschef Ulrich Appenzeller (links) im Bundeshaus. (Bild: Alessandro della Valle/Keystone)
Von Martin Stoll. Der Terminkalender des ehemaligen Schweizer Rüstungschefs ist ein amtliches Dokument und deshalb öffentlich zugänglich. In einem Rechtsstreit, der von Öffentlichkeitsgesetz.ch finanziell unterstützt wurde, bekam der Antragssteller vom Bundesverwaltungsgericht auf der ganzen Linie Recht.
Der Journalist Titus Plattner mailte Kaj-Gunnar Sievert, Mediensprecher von Armasuisse, am 26. Mai 2014 eine Anfrage, die das Amt bis heute beschäftigt hat. Zwei Tage bevor Verteidigungsminister Ueli Maurer seinen Rüstungschef in die Wüste schickte, wollte er mehr über die Amtsführung von Ulrich Appenzeller wissen. Plattner berief sich auf das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes und verlangte den Terminkalender des Rüstungschefs der letzten zwei Jahre.
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Mittwoch, 2. Dezember 2015 |
21:21 Uhr

Mit Vehemenz gegen Einsicht in Beschaffungsdaten des Bundes: BBL-Chef Gustave E. Marchand (links) bei der Einweihung des umgebauten Bundeshauses. (Foto: RDB/SI/Reichenbach)
Von Martin Stoll. Mit viel Aufwand hat sich das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) dagegen gewehrt, dass die Namen der Hauptlieferanten des Bundes bekannt werden. Jetzt hat das Bundesgericht mit klaren Worten für Transparenz im Beschaffungswesen gesorgt.
Die Anweisung zum Schwärzen kam von ganz oben: Am 1. Mai 2013 hatte der Bundesrat die Verwaltung angewiesen, dass die Namen von Unternehmen, die den Bund beliefern, nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Grund dafür war ein Zugangsgesuch der «SonntagsZeitung» und von «Le Matin Dimanche» um Einsicht in die Statistik aller Beschaffungen. Diese wird für die ganze Verwaltung beim BBL erstellt und wurde der Öffentlichkeit bis jetzt nur anonymisiert zugänglich gemacht. Nach dem Urteil des Bundesgerichts wird die Verwaltung ihre zurückhaltende Einsichtspraxis ändern müssen.
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Freitag, 27. November 2015 |
22:30 Uhr

Wenn etwas schief geht, hat die Öffentlichkeit Anspruch auf Fakten: Produktionsüberwachung im Atomkraftwerk Leibstadt. (Foto: RDB/Reuters/Stefan Wermuth)
Von Martin Stoll. Die Nuklearaufsicht Ensi macht eine Kehrtwende und will Daten aus Abluftkaminen von Atomkraftwerken aktiv kommunizieren. Nach einem langen Streit mit Umweltaktivisten verlangt die Behörde jetzt auch von den AKW-Betreibern, dass sie dem Öffentlichkeitsprinzip Genüge tun.
«Greenpeace» biss bei der Nuklearaufsicht auf Granit, als sie vor einem Jahr genaue Angaben dazu haben wollte, was zwischen Januar 2013 und November 2014 aus dem Abluftkamin des Atomkraftwerks Leibstadt entwichen war. Wie bei früheren Zugangsgesuchen von Umweltaktivisten behauptete das Ensi, die Öffentlichkeit habe kein Anrecht auf die Messdokumente, hier greife das Öffentlichkeitsgesetz nicht.
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