Donnerstag, 22. März 2018 |
06:22 Uhr

Weil sie Zugang zu Beschaffungsdokumenten hatten, konnten Medienschaffende in der Vergangenheit gravierende Beschaffungspannen des Bundes aufdecken. (Foto: (Keystone/Monika Flueckiger)
Von Martin Stoll. In einem gemeinsamen Brief fordern der Verband Schweizer Medien, impressum und Öffentlichkeitsgesetz.ch Parlamentarier auf, dafür zu sorgen, dass das Beschaffungswesen nicht zu einer Dunkelkammer wird.
Am Montag beschäftigt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Die Gesetzesvorlage sieht vor, den Zugang zu Dokumenten des Beschaffungsverfahrens empfindlich einzuschränken.
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Samstag, 3. März 2018 |
06:30 Uhr

Bei Affären und Skandalen bleibt er wortkarg: RAB-Chef Frank Schneider (links) mit dem damaligen Justizminister Christoph Blocher. (Foto: Keystone/Peter Schneider)
Von Dominik Balmer. Die Sonntagszeitung gelangt mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht – das Ziel: Die Revisionsaufsichtsbehörde RAB muss endlich transparent werden.
Der Postauto-Skandal um die Erschleichung von Bundessubventionen führte bald zur Frage: Hätte nicht die KPMG, die Revisionsgesellschaft der Post, die systematischen Betrügereien in der Buchhaltung erkennen müssen?
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Freitag, 23. Februar 2018 |
19:10 Uhr

Keine Regeln für den Zugang zu Dokumenten: Die Konferenzen der Kantone agieren in einer Dunkelkammer. (Foto: Keystone/Lukas Lehmann)
Von Martin Stoll. Bildung, Polizei, Soziales: In interkantonalen Konferenzen werden heute wichtige Entscheide gefällt – meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nachdem Öffentlichkeitsgesetz.ch die fehlende Transparenz kritisiert hat, haben die Kantone eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Eichenparkett, Stuckmarmor-Säulen, gediegene Holzfuttertüren: Das stattliche Gebäude an der Berner Speichergasse strahlt solide Werte aus. 400 Meter vom Bundeshaus entfernt, im ehemaligen Eidgenössischen Telegraphen- und Patentamt, haben die Kantone ihre Machtzentrale installiert.
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Donnerstag, 18. Januar 2018 |
06:32 Uhr

«Grosszügige Anwendung der Ausnahmebestimmung»: Die Spitze der Bundeskanzlei mit Bundeskanzler Walter Thurnherr (Mitte) bei einer Medienkonferenz zu E-Voting im April 2017. (Foto: Keystone)
Von Florian Imbach. Im Umgang mit Journalisten haben Angestellte der Verwaltung eine robuste Abwehrhaltung entwickelt. Sie setzen auf eine breite Palette an Gründen, weshalb genau dieses oder jenes Dokument nicht öffentlich sein soll. Ein Erfahrungsbericht.
Die Gründe, mit denen der Zugang zu Dokumenten abgewehrt wird, nenne ich Intransparenta. Sie sind leider so erfolgreich wie Grippeviren in einem Altersheim. Wer das Öffentlichkeitsgesetz nicht gut kennt, lässt sich durch die erste Welle niederstrecken. Und wer das Gesetz kennt, weiss, wie lange ein Intransparenta-Ausbruch dauern kann, selbst wenn man mit dem Einsichtsgesuch ein wirkungsvolles Anti-Intransparentum einsetzt.
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Donnerstag, 11. Januar 2018 |
12:19 Uhr

Wenig Mut bei der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips: Swissmedic-Direktor Jürg Schnetzer. (Foto: Keystone/Peter Klaunzer)
Von Marcel Hänggi. Bis vor Bundesgericht wehrte sich die Heilmittelbehörde Swissmedic dagegen, bekannt zu geben, welche Experten die Gutachten verfasst haben, die im Verfahren um die Zulassung eines Medikaments eine wichtige Rolle spielen.
Folotyn ist ein Krebsmedikament des Herstellers Mundipharma. 2013 entschied Swissmedic, Folotyn zuzulassen, obwohl die Heilmittelbehörde selber in ihrer Fachinformation über Folotyn schreibt: «Ein Nutzen im progessionsfreien Überleben oder Gesamtüberleben ist nicht belegt.» Die Zulassungsbehörde der USA hatten ebenso entschieden, während die EU die Zulassung verweigerte.
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