Mehr Gesuche, weniger Gebühren
Für den Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür eine «grosse Überraschung»: Die Gebühreneinnahmen brachen im letzten Jahr ein. (Foto: Keysone)Von Marcel Hänggi. Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 vorgestellt. Das Öffentlichkeitsprinzip scheint sich langsam zu etablieren; die Zahl der Akteneinsichtsgesuche stieg gegenüber 2011 um 8 Prozent.
Der grosse Sprung fand von 2010 auf 2011 statt, als sich die Zahl der Gesuche, die bis dahin jeweils zwischen 220 und 250 pro Jahr gelegen hatte, auf 466 verdoppelte. 2012 sind nun noch einmal 8 Prozent mehr Gesuche gestellt worden, nämlich 506, wie der Tätigkeitsbericht 2012 des EDÖB zeigt. Der EDÖB wertet das als «Zeichen für den wachsenden Bekanntheitsgrad des Öffentlichkeitsgesetzes als Instrument zur Informationsbeschaffung der Bevölkerung». Im internationalen Vergleich freilich sind die Zahlen immer noch tief.
44 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen
Von den 506 Gesuchen wurde in 44 Prozent der Fälle der Zugang zu den gewünschten Informationen vollständig gewährt, 27 Prozent der Gesuche wurden abgelehnt, die restlichen Gesuche wurden entweder teilweise gewährt, zurückgezogen, oder sie sind noch hängig. Diese Anteile sind genau gleich hoch wie 2011, was für den EDÖB ein Zeichen ist, dass «bei den Behörden eine Sensibilisierung stattgefunden und sich im Umgang mit Zugangsgesuchen eine gewisse Routine und damit einhergehend auch eine gewisse Systematisierung eingestellt hat». Diese Interpretation wird indes dadurch relativiert, dass es zwischen den Departementen und Ämtern beträchtliche Verschiebungen gab. So gewährte das EDA 2011 erst bei einem Drittel aller Gesuche vollständigen Zugang, 2012 bei zwei Dritteln. Dafür wurde der Umgang des VBS mit dem Öffentlichkeitsprinzip viel restriktiver: Hatte man 2011 noch 56 Prozent der Gesuche vollständig gutgeheissen, war das 2012 nur noch bei 21 Prozent der Fall. Mitverantwortlich für das schlechte VBS-Resultat ist das Rüstungsamt Armasuisse, das nicht nur vier von sechs Gesuchen vollständig ablehnte, sondern sich darüber hinaus dem Mitwirkungsverfahren verweigerte, wie der EDÖB im Januar 2013 gleich in zwei Fällen feststellen musste.
Anzahl der Gesuche nach dem BGÖ in den Jahren 2007 bis 2012Unterschiedliche Praxis in den Ämtern
Insgesamt haben am meisten Gesuche gemeldet: die Wettbewerbskommission (Weko, 27 Gesuche), die Bundesämter für Umwelt (Bafu, 25 Gesuche), Gesundheit (BAG, 24 Gesuche) und Migration (BFM, 23 Gesuche). Als besonders restriktiv fallen (nebst Armasuisse) auf: der Nachrichtendienst des Bundes (NDB, 4 von 4 Gesuchen vollständig abgelehnt), das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl, 5 von 6 abgelehnt), die Zollverwaltung (EZV, 6 von 8 abgelehnt) und die Finanzkontrolle (EFK, 9 von 12 abgelehnt). Auf der anderen Seite finden sich die grosszügigsten Ämter im Uvek: Das Bundesamt für Strassen (Astra) hiess 4 von 4 Gesuchen vollständig gut, die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) 12 von 12, das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) 9 von 11 und das Bafu 19 von 25. Selbst das Nuklearsicherheitsinspektorat, das beim Ablehnen von Gesuchen mit grosser Phantasie aufgefallen ist, kommt statistisch nicht so schlecht weg, hiess es doch von 18 Gesuchen 6 vollständig und 7 teilweise gut.
Anzahl Gesuche nach Departement, 2012Weniger, aber abschreckende Gebühren
Ein Amt, das statistisch aus der Reihe tanzt, ist das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): 5 von 21 Gesuchen, die an das BLW gerichtet waren, wurden wieder zurückgezogen. Das BLW ist dadurch negativ aufgefallen, dass es prohibitiv hohe Gebühren in Aussicht stellte (vgl. hier und hier). Insgesamt wurden 2012 19 Gesuche von den Gesuchsstellern wieder zurückgezogen – meist wegen der in Aussicht gestellten Gebühren.
Somit bleiben die Gebühren ein Mittel, lästige Gesuchsteller loszuwerden. Doch 2012 haben nur noch fünf Ämter überhaupt Gebühren verlangt, nämlich insgesamt 6300 Franken. Das ist weniger als halb so viel wie noch 2011, was der EDÖB als «grosse Überraschung» wertet. Angesichts des Bundesgerichtsentscheids vom Mai 2013, das selbst geringe Gebühren als missbräuchlich bezeichnete, dürften die Gebühren künftig wohl noch weiter sinken.
Schlichtungsverfahren
78 Gesuchsteller haben gegen den Entscheid einer Behörde in ihrem Akteneinsichtsgesuch eine Schlichtung beim EDÖB beantragt, das ist ein Fünftel mehr als 2011. 33 dieser Anträge kamen von Journalistinnen und Journalisten. Der EDÖB konnte 6 Schlichtungen erzielen und erliess 19 Empfehlungen; die anderen Schlichtungsanträge wurden entweder zurückgezogen oder waren ungültig, weil sie den Voraussetzungen des BGÖ nicht entsprachen oder zu spät eingereicht wurden. In 10 von 25 Fällen hat sich das Schlichtungsverfahren für den Antragsteller gelohnt und führte zu einer Lösung, die ihm einen weiter gehenden Zugang zu den gewünschten Informationen gewährte, als es das Amt hatte zugestehen wollen.
Das Bundesverwaltungsgericht musste sich 2012 drei Mal mit dem BGÖ befassen.


















