20 Jahre Öffentlichkeitsgesetz: Erfolg mit neuen Rissen
Will sich weiterhin «dezidiert» gegen Transparenz-Verweigerer einsetzen: Öffentlichkeitsbeauftragter Adrian Lobsiger bei seiner Jahresmedienkonferenz. (Bildmontage: Öffentlichkeitsgesetz.ch)Von Michelle Isler und Martin Stoll. Zum 20-jährigen Gesetzesjubiläum zeichnet der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ein ambivalentes Bild – und warnt vor der Aushöhlung des Öffentlichkeitsprinzips.
Schon die Titelseite des 33. Tätigkeitsberichts vermittelt: Dieses Gesetzesjubiläum wird nicht mit Stapeln befreiter Dokumente gefeiert. 20 Jahre Transparenz visualisiert der EDÖB mit einer Dokumentenseite, durchzogen von schwarzen Balken. Diese Ambivalenz prägte auch die Pressekonferenz vom Dienstagvormittag.
Einerseits hat sich das Öffentlichkeitsgesetz etabliert, es wird intensiver genutzt denn je. Andererseits sei es auch Opfer des eigenen Erfolgs geworden, sagte der Beauftragte Adrian Lobsiger. Medien, Bürgerinnen und Bürger stellten immer mehr Zugangsgesuche, was zu einem höheren Aufwand in der Verwaltung führe. Dadurch hätten sich Abwehrreflexe entwickelt. So wollten sich Verwaltungseinheiten vom Geltungsbereich des Gesetzes ausnehmen lassen – und politische Organe folgten diesem Anliegen teilweise.
Lobsiger warnte zudem davor, dass sich künftig ganze Teile der Verwaltung vom Öffentlichkeitsgesetz ausklinken könnten. Es könne nicht Sinn des Gesetzes sein, dass am Ende nur noch Wetterdaten zugänglich seien. Zum 20-jährigen Jubiläum des Öffentlichkeitsgesetzes liest sich der aktuelle Tätigkeitsbericht deshalb nicht nur als Rückschau, sondern vor allem auch als Mahnung für die nächsten 20 Jahre.
Bereits heute sind durch 13 Lücken Tätigkeiten und Dokumente vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen. Laut Tätigkeitsbericht sind zudem weitere 11 Ausnahmen geplant. Gegen diese Entwicklung wehrt sich der EDÖB.
Der Bundesversammlung stehe es frei, den Paradigmenwechsel vom Amtsgeheimnis zum Öffentlichkeitsprinzip rückgängig zu machen. Solange dies nicht geschehe, werde er sich weiterhin «dezidiert dagegen wenden», dass Bundesorgane ihre Tätigkeit vom BGÖ ausnehmen.
Vom Amtsgeheimnis zur Transparenz
Eine Erfolgsgeschichte hat das Gesetz nichtsdestotrotz: Das «Gros der Verwaltung» habe den Paradigmenwechsel vollzogen, so der EDÖB. Seit Inkrafttreten wurden 15’000 Zugangsgesuche eingereicht und die Anzahl jährlicher Zugangsgesuche hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdreifacht.
Auch 2025 blieb die Anzahl neuer Gesuche mit 2086 auf ähnlich hohem Niveau wie im Vorjahr, wobei der leichte Rückgang von 5 Prozent mindestens teilweise auf die Korrektur einer Statistik des Bundesamts für Sport zurückzuführen sei. Allerdings: Während sich die Anzahl vollständig abgelehnter Zugangsgesuche in den letzten Jahren relativ stabil bei 10 Prozent eingependelt hat, sanken die vollständig gewährten Zugänge von 52 auf 39 Prozent.
Mit Blick auf die vergangenen 20 Jahre beurteilt Öffentlichkeitsprinzip-Leiter Reto Ammann das Schlichtungsverfahren als Erfolg. In der Mehrheit der Fälle könne das Verfahren mit einer einvernehmlichen Lösung abgeschlossen werden. Dadurch müsse die Verwaltung keine Verfügung erlassen und es komme nur in einem kleinen Teil der Fälle zu einem Gerichtsverfahren. Die Schlichtung entlaste somit sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte. Genau diese Entlastung sei eine Absicht des Gesetzgebers gewesen – und dieses Ziel sei erreicht worden.

Herausfordernd bleibe indes die Umsetzung des Gesetzes. Ein Grund dafür seien die zunehmende Zahl umfangreicher und komplexer Zugangsgesuche sowie die damit verbundenen Schlichtungsanträge. Gegenüber SRF kritisierte Lobsiger zudem den laufenden Streit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) um den Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit den Verhandlungen zwischen der Schweiz und den USA über Zölle. Dass ihm als Öffentlichkeitsbeauftragtem die vertrauliche Einsicht in die Akten verweigert werde, widerspreche der Rolle seiner Institution und führe unnötigerweise zu einem Gerichtsverfahren.
Transparenz beim Bund in Zahlen
| 2025 | 2024 | |
| Zugangsgesuche | 2086 | 2186 |
| Zugang | 39 % | 52 % |
| Verweigerung | 10 % | 8 % |
| Gebühren | Fr.7.601.- | Fr.9.950.- |
| Gemeldeter Aufwand | + 13 % (8199 Stunden) | 7256 Stunden |
| Schlichtungsanträge | 203 | 202 |




















