Öffentlichkeitsprinzip 2024: Fortschritt mit Hürden
53 Prozent mehr Schlichtungsverfahren geführt: Öffentlichkeitsbeauftragter Adrian Lobsiger. (Foto: Peter Schneider/Keystone)
Von Martin Stoll. Das Öffentlichkeitsprinzip etabliert sich zusehends im Verwaltungshandeln des Bundes. Doch längst nicht alle Stellen ziehen mit – einzelne Departemente setzen weiter auf Intransparenz und statistische Tricks.
Die Jahresberichte des Öffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (EDÖB) enthalten seit Jahren eine konstante Feststellung: «Die Zahl der Zugangsgesuche hat einen neuen Höchststand erreicht» – so auch 2024. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der Gesuche laut der offiziellen Statistik um 29 Prozent auf insgesamt 2’186.
Besonders stark nachgefragt waren laut den Zahlen des Bundes amtliche Dokumente beim Verteidigungsdepartement mit 527 Gesuchen, beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mit 324, sowie beim Aussendepartement mit 306 Zugangsgesuchen.
Wachstum mit Schönheitsfehlern
Allerdings gibt die offizielle Statistik des Verteidigungsdepartements (VBS) seit Jahren ein geschöntes Bild ab. Denn von den gemeldeten 527 Zugangsgesuchen entfallen allein 308 auf standardisierte Anfragen von Sportverbänden oder Kantonen beim Bundesamt für Sport – Abfragen der Nationalen Datenbank Sport (NDS). Diese zählt das VBS als Zugangsgesuche. Diese Datenbankabfragen entsprechen inhaltlich nicht dem typischen Anwendungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes.
Trotzdem belegen die Zahlen zu den Zugangsgesuchen unterm Strich den Erfolg des Öffentlichkeitsprinzips auf Bundesebene. Was mit vereinzelten Gesuchen – vor allem von Medienschaffenden – begann, hat sich über die Jahre zu einem festen Bestandteil demokratischer Partizipation entwickelt. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist heute ein etabliertes Instrument.
Seit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes auf Bundesebene hat sich die Zahl der Zugangsgesuche laut dem EDÖB verneunfacht.Weil Transparenz inzwischen ein zentraler Bestandteil guter Verwaltungsführung darstellt, ist es für viele Behörden heikel, hier in die Kritik zu geraten. So lassen sich auch die Versuche erklären, mit statistischen Kniffen – wie im Fall des VBS – eine tiefere Verweigerungsquote auszuweisen. Denn durch die Einrechnung von 308 standardisierten Anfragen beim Bundesamt für Sport in die Statistik erreicht das Departement eine rekordtiefe Verweigerungsquote von lediglich 4 Prozent. Betrachtet man nur die tatsächlich relevanten Zugangsgesuche, liegt die Verweigerungsquote des VBS bei rund 11 Prozent – und damit im hinteren Mittelfeld.
Das Bundesamt für Sport hält fest, dass auch Anfragen bei der J+S-Helpline zur Sport-Datenbank als Öffentlichkeitsgesuche gelten würden. In der Regel handle es sich um statistische Auswertungen aus der Gesamtdatenbank, etwa für kantonale Jahresberichte oder Forschungsprojekte. Beispielsweise wünsche ein Kanton eine Übersicht über alle im eigenen Gebiet durchgeführten J+S-Angebote, eine Hochschule fordere Daten für eine wissenschaftliche Arbeit an, oder ein nationaler Verband verlange Angaben zu den anerkannten Leiterinnen und Leitern in seiner Sportart.
Schlichtungsverfahren: Effizient, aber unter Druck
Trotz Fortschritten gibt es auf Bundesebene weiterhin auch Bereiche, in denen der Zugang zu Informationen aktiv behindert wird – etwa durch das Generalsekretariat des Finanzdepartements, das Dokumente zur Notfusion der Credit Suisse konsequent sperrt und das Öffentlichkeitsgesetz faktisch ausser Kraft setzt.
Zwar zeigt sich insgesamt eine stärkere Verankerung des Transparenzprinzips: Der Anteil vollständig gewährter Zugänge stieg 2024 leicht auf 52 Prozent (Vorjahr: 48). Doch dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Gesuchstellenden mit der Behandlung ihrer Gesuche zufrieden waren. Im Gegenteil: Die Zahl derjenigen, die mit dem Ablauf oder Ergebnis des Verfahrens nicht einverstanden waren und in die Schlichtung gingen, stieg um 53 Prozent.
Insgesamt verzeichnete der EDÖB 202 Schlichtungsanträge, davon 66 von Privatpersonen und 61 von Medienschaffenden. Die mündlich oder schriftlich geführten Schlichtungsverfahren erwiesen sich laut dem Öffentlichgkeitsbeauftragten als «effizientes Mittel, um Differenzen zu bereinigen».
Besonders hoch war die Einigungsquote bei mündlich geführten Schlichtungsverfahren: In 76 Prozent der Fälle konnte eine Einigung erzielt werden. «Da sich die Durchführung von mündlichen Schlichtungssitzungen für alle Verfahrensbeteiligten als vorteilhaft erweist, soll diese Praxis beibehalten werden», heisst es im Bericht.
Zugangsgesuche werden komplexer – Verwaltung am Limit
Angesichts der rekordhohen Zahl an Zugangsgesuchen melden auch die zuständigen Verwaltungsstellen Überlastung. Die Bearbeitung sei aufwändiger geworden, heisst es. Inzwischen sei es die Ausnahme, dass ein Gesuch nur ein einzelnes Dokument betreffe – häufig würden umfangreiche Dokumentensammlungen verlangt.
Auch laut dem EDÖB weist die Verwaltung einen zunehmenden Aufwand für die Bearbeitung von Zugangsgesuchen aus. Im Berichtsjahr meldeten Verwaltungsstellen 7’256 Stunden Aufwand – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr (6’469 Stunden). Auch der Aufwand für die Vorbereitung von Schlichtungsverfahren nahm zu: von 730 Stunden im Vorjahr auf 1’271 Stunden.
EDÖB fordert elektronische Verfahren
Auf Überlastungsklagen reagierte der EDÖB bereits im Vorjahr mit Kritik an der mangelnden Digitalisierung. Effizienz liesse sich durch elektronische Abläufe, automatisierte Schwärzung oder vorab anonymisierte Protokollfassungen steigern.
Zusätzlicher Aufwand liesse sich auch vermeiden, wenn die Verwaltung frühzeitig das Gespräch mit Gesuchstellenden sucht und gemeinsam den Fokus der angefragten Dokumente klärt – so wie es die Good-Practice-Empfehlungen von Öffentlichkeitsgesetz.ch vorsehen.
Angriff auf das Öffentlichkeitsprinzip
Der EDÖB kritisiert erneut Bestrebungen der Verwaltung, durch Spezialgesetze Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip zu schaffen. So sieht etwa die Revision des Bundespersonalgesetzes Einschränkungen im Bereich von Whistleblowing-Meldungen vor – trotz bestehender Schutzmechanismen im geltenden Recht. Auch die geplante Ausnahme der Zivilluftfahrtaufsicht lehnt der Beauftragte klar ab.
Transparenz beim Bund in Zahlen
| 2024 | 2023 | |
| Zugangsgesuche | 2186 | 1701 |
| Zugang | 52 % | 48 % |
| Verweigerung | 8 % | 10 % |
| Gebühren | Fr.9.950.- | Fr.14.226.- |
| Gemeldeter Aufwand | 7256 Stunden | 6469 Stunden |
| Schlichtungsanträge | 202 | 132 |


















