Ständeräte entscheiden sich gegen geheime ÖV-Aufsicht

Von Martin Stoll. Mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Claude Janiak (SP) hat sich die Verkehrskommission des Ständerates gegen eine Wegsperrklausel bei der ÖV-Aufsicht ausgesprochen.
In weiten Teilen waren sich die Ständerate bei der Berratung der so genannten OBI-Vorlage einig. Diskussionen gab es bei der Frage, ob das Öffentlichkeitsgesetz hier künftig ausser Kraft gesetzt werden soll.
Anlass zu Diskussionen gab der Antrag des Bundesrates, Informationen über Zwischenfälle im Bahn-, Tram- und Busverkehr in Zukunft geheim zu halten. Artikel 14 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes soll auf Antrag des Bundesamts für Verkehr (BAV) so angepasst werden, dass Audits, Berichte über Betriebskontrollen oder Inspektionen künftig vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden.
Jetzt hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates entschieden, dass das Öffentlichkeitsprinzip für den öffentlichen Verkehr auch weiterhin gilt. Sie hat einem entsprechenden Antrag mit 5 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten Claude Janiak zugestimmt.
Im Februar hatte der Nationalrat die Wegsperrklausel im Öffentlichen Verkehr diskussionslos durchgewunken. Gegen eine Einschränkung der Zugangsrechte intervenierten danach die SRG, der Verband Schweizer Medien (VSM), der Berufsverband impressum, die Gewerkschaft Syndicom und Öffentlichkeitsgesetz.ch bei der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldeweisen (KVF ) mit einem Brief.
Die Organisationen, die einen Grossteil der Schweizer Medienschaffenden vertreten, gaben ihren Befürchtungen Ausdruck, dass die Transparenzbestrebungen in der Verwaltung empfindlich geschwächt würden: Die Ausnahme hätte eine Signalwirkung und käme einer Aufforderung an andere Aufsichtsinstitutionen des Bundes gleich, sich ebenfalls vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen zu lassen.
Innert Monatsfrist haben sich Parlamentskommissionen zweimal für Transparenz und gegen die Wiedereinführung des Geheimhaltungsprinzips entschieden: Ende März hatte sich die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) ebenfalls knapp, mit 12 zu 9 und mit 13 zu 8 Stimmen gegen die Einführung von Wegsperrklauseln im neuen Beschaffungsgesetz (BöB) ausgesprochen.