Ran an die Dokumente von Verwaltung und Behörden
STOLL: Das ist interessant. In der Schweiz arbeiten viele Journalisten gerne nur mit dem Notizblock, lassen sich von den involvierten Personen informieren. Es gibt wenige, die mit Quellen arbeiten, Dokumente suchen und auswerten. Schade. Denn so kommst du zu Storys, die noch niemand anderes entdeckt hat. Rund ein Viertel meiner Geschichten sind im letzten Jahr mithilfe des BGÖ entstanden.
Woran liegt es, dass diese Art Recherche in der Schweiz weniger praktiziert wird?
ZUMSTEIN: Es liegt oft an mangelnden Ressourcen. Wenn man an einer aktuellen Geschichte arbeitet und eine Auskunft nicht erhält, hat man häufig nicht die Ressourcen, sich darum zu kümmern, ob man auf einem anderen Weg an die Information herankommt. Ausserdem braucht es Zeit, einen Antrag zu schreiben, der sich auf das Öffentlichkeitsgesetz abstützt. Mithilfe der Tools, die wir auf unserer Website anbieten, soll zumindest das schneller und einfacher gehen.
Was ist auf der Site www.oeffentlichkeitsgesetz.ch konkret geplant?
STOLL: Wir zeigen den Journalisten, wie sie vorgehen sollen, wenn sie Dokumente aus der Bundesverwaltung erhalten wollen. Ein zentrales Element ist der Online-Antrags-Generator. Mithilfe von wenigen Klicks kann man mit ihm bei einer Verwaltungsstelle ein Einsichtsgesuch stellen. Das Amt muss innerhalb von 20 Tagen darauf antworten. Läuft diese Frist ab, wird der Journalist von unserem Tool darauf aufmerksam gemacht und kann eine Mahnung an das Amt auslösen. Hat er das Dokument erhalten, kann er das Amt bewerten: Wie transparent, wie schnell wurde gearbeitet, was hat der Vorgang gekostet?
ZUMSTEIN: Wir bilden zudem auf der Site das Wissen über das Gesetz und dessen Handhabung ab. Dazu geben wir Einblick in die Rechtsprechung, die sich ja durch Schlichtungen und Gerichtsverfahren verändert. Wir stellen alle Instrumentarien zur Verfügung, die man im Umgang mit dem BGÖ braucht.
STOLL: Ausserdem richten wir eine Whistleblower-Line für Bundesangestellte ein: Sie können uns über einen sicheren Kommunikationskanal Hinweise auf „brisante” Dokumente geben, die wir dann ganz legal verlangen.
Ihr habt erwähnt, dass der Vorgang kostet – an der Medienrechtstagung habt ihr vom „Transparenzkiller Geld” gesprochen. Weshalb?
STOLL: Jedes Einsichtsgesuch ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Bei der Berechnung dieser Kosten gibt es aber grosse Unterschiede. Die Bundeskanzlei etwa verzichtet grundsätzlich auf Gebühren, gestützt auf eine Bestimmung in der Gebührenverordnung, die Medienschaffenden ein Gebührenprivileg einräumt. Die eidgenössische Finanzkontrolle hingegen hat einmal für ein 28-seitiges Dokument gegen 10 000 Franken von mir verlangt. Es hiess, drei Juristen mit einem Stundenansatz von 100 Franken müssten es durcharbeiten, weil es als vertraulich klassifiziert war. Ich erhielt schon Rechnungen von 500 bis 800 Franken für 20-seitige Berichte. Das ist zu viel. Es kann nicht sein, dass mit Geldforderungen Transparenz verhindert wird.
Stichwort Finanzen: Wie finanziert ihr Aufbau und Betrieb von Öffentlichkeitsgesetz.ch?




















