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Transparenz jetzt auch in St.Gallen per Gesetz

Von Jörg Krummenacher. Als einer der letzten Kantone hat sich auch St. Gallen ein Informationsgesetz zugelegt. Der Kantonsrat hat es in zweiter Lesung diskussionslos verabschiedet. Änderungsbedarf bestand nicht mehr, obwohl das Gesetz teilweise schwammig und nur beschränkt publikumsfreundlich daherkommt.

Angst vor Informationsüberflutung: Trotz Skepsis entschied sich das St. Galler Parlament für ein Öffentlichkeitsgesetz. (Foto: RDB/Daniel Ammann)

St. Gallen verzichtet im Gegensatz zu anderen Kantonen auf einen Öffentlichkeitsbeauftragten oder ein Schlichtungsverfahren. Wird ein Gesuch auf Einsichtnahme abgelehnt, muss die gesuchstellende Person aktiv werden und ausdrücklich eine Verfügung verlangen, um den Rechtsmittelweg beschreiten zu können. Dieser wiederum ist kostenpflichtig.

Der Zugang zu Dokumenten kann beispielsweise verweigert werden, wenn öffentliche Interessen verletzt werden «könnten». Das lässt viel Spielraum, Gesuche abzulehnen. Grund für eine Ablehnung kann auch sein, wenn der Zugang «unverhältnismässigen Aufwand verursachen würde». Auch hier bleibt grosser Interpretationsspielraum. Mehr…