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Transparenz am See: Verein gewinnt vor Bundesgericht

Wer Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss sich Transparenz gefallen lassen: Zürichsee bei Stäfa. (Foto: Walter Bieri/Keystone)

 

Von Eva Hirschi. Der Verein «Ja zum Seeuferweg» hat sich mit seinem IDG-Gesuch vor dem Bundesgericht durchgesetzt: Die Hauseigentümerin muss Einsicht geben in einen Konzessionsvertrag für ein Stück Land am Ufer des Zürichsees. Das Gericht schafft damit ein Präjudiz.

Was eine einfache Anfrage hätte sein können, schlug am Zürichsee hohe Wellen: Weil ein neues Wohnhaus auffällig nahe am Thalwiler Seeufer gebaut wurde, stellte Julia Gerber Rüegg, Präsidentin des Vereins «Ja zum Seeuferweg», ein Gesuch auf Einsicht in die kantonalen und kommunalen Baubewilligungsdokumente inklusive Konzessionsverträge.

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Endlich stand fest: Bezahlt wurden 390 000 Franken

Von Titus Plattner. Die Zeitung  «La Liberté» kämpfte bis vors Bundesgericht, um Einblick in die Abgangsentschädigung von Bundesrat Christoph Blochers Generalsekretär zu bekommen.

«La Liberté» kämpfte für Informationen zum Abgang von Blochers ex-Generalsekretär Walter Eberle (rechts) bis vor Bundesgericht. Foto: Keystone

Am 5. Februar 2008 wollte Erik Reumann, damals Bundeshausredaktor der Zeitung «La Liberté» genau wissen, was hinter den Kulissen vereinbart worden war.

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