Kategorie:Aus den Kantonen

Die Kantone kochen ihr eigenes GEVER-Süppchen

Auch Kantone arbeiten digital: Verwaltungsangestellter an der Arbeit. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)

Von Eva Hirschi. Die meisten Kantone verwenden professionelle Software zur elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER). Diese können ähnlich wie beim Bund für die Arbeit mit Öffentlichkeitsgesetzen genutzt werden.

Öffentliche Verwaltungen brauchen GEVER-Systeme, um Geschäfte, Dokumente, Adressen und E-Mails systematisch zu verwalten. Solche Systeme sind nicht nur beim Bund, sondern auch in Kantonen und Gemeinden im Einsatz. Doch die Digitalisierung verläuft hier sehr unterschiedlich, teilweise steckt sie noch in den Kinderschuhen.

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So findet man relevante Akten in den Ablagen des Bundes

Behörden-IT: Wer sie kennt, hat einen Vorteil. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)

 

Von Leo Eiholzer und Martin Stoll. Die digitale Verwaltung öffnet Türen: Mit wenig Aufwand lassen sich im System der Bundesverwaltung Listen von Themendossiers und Dokumenten erstellen. Das ermöglicht es, präzise Zugangsgesuche zu stellen.

2008 plante der Bundesrat mit dem Projekt «Single Point of Orientation» einen zentralen Aktennachweis, welcher der Bevölkerung ermöglicht hätte, vorhandene Dossiers und Dokumententitel der Bundesverwaltung abzufragen und auf dieser Grundlage Zugangsgesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz zu stellen.

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Das Nervenzentrum der Verwaltung durchschauen

Datenspeicher der Verwaltung: Randvoll mit zugänglichen Dokumenten. (Foto: Karl Mathis/Keystone)

Von Martin Stoll. Wie legen Behörden ihre Dokumente ab? Das Wissen darüber ist wichtig, um Öffentlichkeitsgesetze effektiv zu nutzen. Wir haben den Verwaltungsprozess analysiert – und geben Medienschaffenden nun Werkzeuge in die Hand, um gezielt die richtigen Dokumente aufzuspüren.

2021 stoppte der Bundesrat das Projekt eines zentralen Nachweises amtlicher Dokumente. Dies, obwohl ein Expertenbericht bemängelt hatte, dass bislang amtliche Dokumente «unzureichend» zugänglich waren. Ein zentraler Online-Katalog hätte die Dokumentensuche für Aussenstehende erleichtern sollen.

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Zuger Regierung muss ihre Sitzungsprotokolle freigeben

Kein übermässiger Aufwand für zusätzliche Transparenz: Der Zuger Regierungsrat 2023 an einer Medienkonferenz. (Foto: Urs Flüeler/Keystone)

Von Eva Hirschi. Die Redaktion von «Zentralplus» hatte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in Regierungsratsprotokolle der Zuger Regierung verlangt. Diese hat den Fall vor das Bundesgericht gezogen – und ist nun unterlegen.

Das Zentralschweizer Online-Nachrichtenportal  hatte Anfang letzten Jahres bei der Zuger Regierung Einsicht in sämtliche Regierungsratsprotokolle des Jahres 2022 verlangt. Die Staatskanzlei hatte das Gesuch zunächst gutgeheissen – und für den geschätzten Arbeitsaufwand von 180 Stunden einen Kostenvorschuss von 7320 Franken verlangt.

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Sinnvoll schwärzen: Nur im Ausnahmefall und gut erklärt

Mélissa Beutler, Juristin beim EDÖB, und der kantonale Öffentlichkeitsbeauftragte Christian Flueckiger diskutieren mit Moderator Bastien Von Wyss (links) im Café Transparence.

Von Eva Hirschi. Für Medienschaffende ärgerlich, für Behörden aufwendig: Doch wann müssen Dokumente überhaupt geschwärzt werden? Darum ging es im neusten Café Transparence.

Der Zugang zu Dokumenten der Verwaltung ist nicht grenzenlos. Dokumente dürfen geschwärzt werden, aber es gibt dafür Regeln. Muss jede Schwärzung begründet werden? Wie können Medienschaffende gegen eine Schwärzung vorgehen? Gibt es ein Recht auf Informationen zum geschwärzten Inhalt?

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