Graubünden wird transparent (ein bisschen)

graubuenden So klarsichtig ist Graubünden nach wie vor nur in der Tourismuswerbung. (Foto: Graubünden Tourismus)

Von Marcel Hänggi. Der Bündner Grosse Rat hat am 19. April die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips für den Kanton beschlossen. Damit verbleiben nur noch sechs Kantone ohne Transparenzgesetz. Das Bündner Gesetz gehört freilich zu den schwächsten der Schweiz.

Nachdem vergangenen November das Luzerner Parlament die Transparenzvorlage der Regierung versenkte und der Thurgauer Kantonsrat nicht einmal einen Entwurf ausarbeiten lassen wollte (siehe hier in unserem Blog), ist es ein Erfolg, dass der Grosse Rat Graubündens dem Gesetz – mit 98:14 Stimmen deutlich – zustimmte. Denn auch hier war der Widerstand gross – namentlich seitens der Gemeinden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Geheimhaltung konnten sich also nicht durchsetzen – oder besser gesagt: nur teilweise. Denn es ist ihnen gelungen, die Gesetzesvorlage bereits in der Vernehmlassung stark zu verwässern. Das Kantonsparlament hat nun dem schwachen Gesetz zugestimmt.

Wichtigster Schwachpunkt: Das Öffentlichkeitsprinzip gilt künftig für die kantonale Verwaltung, aber weder die Gemeinden noch die Regionen müssen transparent werden. Sogar Gemeindeversammlungen dürfen weiterhin Journalisten und andere Beobachter ausschliessen. Und das Öffentlichkeitsprinzip gilt nur für Dokumente, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes erstellt werden – eine Regelung, wie sie auch das Bundesgesetz (BGÖ) kennt, während in vielen Kantonen die Transparenz auch rückwirkend gilt. Somit hat Graubünden eines der schwächsten Öffentlichkeitsgesetze überhaupt. Neben Graubünden ist Uri der einzige Kanton, der seine Gemeinden vom Öffentlichkeitsprinzip ausnimmt.

Der Entscheid zur Beibehaltung der Intransparenz auf Gemeindeebene fiel mit 60 zu 53 Stimmen relativ knapp. Gegen mehr Transparenz wehrten sich vor allem CVP und BDP (mit je zwei Ausnahmen). Die SVP war gespalten, die FDP stimmte mehrheitlich, SP und GLP geschlossen dafür, auch die Gemeinden in die Pflicht zu nehmen, wie SRF berichtet.

Ganz dem Geheimhaltungsprinzip verhaftet bleiben nun noch Ob- und Nidwalden, Thurgau, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Luzern.