Untersuchung belastet Genfer Staatsrätin Fabienne Fischer

Staatlich unterwegs in eigener Sache: Ex-Staatsrätin Fischer an einer Medienkonferenz. (Foto: Salvatore di Nolfi/Keystone)

Von Eva Hirschi. Die ehemalige Genfer Staatsrätin hat Steuergelder für ihre Wahlkampagne missbraucht und langjährige Bekannte begünstigt. Das zeigt ein nun publizierter Bericht der kantonalen Geschäftsprüfungskommission.

Recherchen mit dem Öffentlichkeitsgesetz sorgten letzten August für viel Wirbel in Genf. Teilweise geschwärzte Dokumente, die «Léman Bleu» veröffentlichte, legten den Verdacht nahe, die damalige Grünen-Staatsrätin Fabienne Fischer habe ihre Medienverantwortlichen für den Wahlkampf eingesetzt. 

Weitere Recherchen von «Léman Bleu» und «Le Temps», ebenfalls gestützt auf das Genfer Öffentlichkeitgesetz, warfen Fabienne Fischer zudem Interessenkonflikte bei der Einstellung von Mitarbeitenden und bei der Vergabe von Mandaten vor, unter anderem an Vereine, denen ihr Ehemann nahestand (Öffentlichkeitsgesetz.ch berichtete). Für diese Recherchen war «Léman Bleu» Anfang Jahres mit dem «Prix Transparence Regio» von Öffentlichkeitsgesetz.ch ausgezeichnet worden.

Vernichtende Resultate und erschwerte Untersuchung

Der nun veröffentlichte Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Genfer Kantonsrat bestätigt die Vorwürfe. Darin ist von «Nepotismus», also Vetternwirtschaft die Rede. «Anstatt der Bevölkerung zu dienen, hat sich die ehemalige Staatsrätin bedient», sagte Jennifer Conti, SP-Kantonsrätin und Präsidentin des Unterausschusses, gegenüber den Medien.

Ebenfalls für Kritik sorgte der Ablauf der Untersuchung: Weil vier involvierte Personen eine Anhörung ablehnten, musste die Kommission sechs Monate warten, bis der Staatsrat die Anhörung aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes anordnete.

Zudem hätten mehrere Staatsangestellte E-Mails gelöscht, als die Untersuchung angekündigt wurde. Die ehemalige Staatsrätin habe sogar zwei Monate, nachdem sie ihr Amt niedergelegt hatte, E-Mails verschwinden lassen.

Strafverfahren läuft noch

Der Kanton müsse angesichts «dieses beträchtlichen Imageschadens» die Transparenz insgesamt verstärken, so die Empfehlung der Kommission.

Ob der Fall für Fischer strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist offen, das Strafverfahren läuft noch. Zwei Strafanzeigen wegen ungetreuer Geschäftsführung im öffentlichen Interesse waren bei der Staatsanwaltschaft eingereicht worden.

Im Zusammenhang mit der Affäre Fischer überprüft der Genfer Rechnungshof derzeit die von der Kantonsverwaltung an Dritte vergebenen Mandate.

Fabienne Fischer ihrerseits bestreitet die Resultate dieses Berichts entschieden. Sie sagt, sie habe ihr Amt als Staatsrätin unter strikter Einhaltung der Gesetze und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeübt.