Machen Angestellte des Kantons Genf Wahlkampf?

E-Mails zur Öffentlichkeitsarbeit werfen Fragen auf: ehemalige Genfer Staatsrätin Fabienne Fischer. (Foto: Keystone/Salvatore di Nolfi)

Von Eva Hirschi. Ein Genfer Kantonsparlamentarier verlangt mit dem Öffentlichkeitsgesetz E-Mails von der Kommunikationsabteilung der damaligen Staatsrätin Fabienne Fischer. Der Vorwurf: Sie soll Staatsgelder missbraucht haben.

 

Am Anfang der Affäre steht ein Bundesordner mit fast 300 Seiten an Dokumenten, darunter Emails sowie Auszüge aus den Agenden zweier Staatsangestellter, die der Kanton Genf Anfang August herausgeben musste. Grund dafür war ein Einsichtsgesuch gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, das Daniel Sormanni, Kantonsrat des Mouvement Citoyens Genevois (MCG), vier Monate zuvor gestellt hatte. Das hat der Fernsehsender «Léman Bleu» publik gemacht.

Der Verdacht des Kantonsparlamentariers: Mediensprecher der Grünen-Staatsrätin Fabienne Fischer hätten für sie während der Arbeitszeit Wahlkampf betrieben. Denn während persönliche Mitarbeitende mit einem privatrechtlichen Vertrag angestellt sind, sind Medienverantwortliche Staatsangestellte, die ihrem Departement, nicht aber den persönlichen Interessen dessen Vorsteherin zu dienen haben.

Mit der Einsicht in die Kommunikation der entsprechenden Personen wollte Daniel Sormanni herausfinden, ob Fabienne Fischer Wahlkampf auf Kosten des Staats statt ihrer Partei betrieb.

Slogans und Botschaften

Die nun herausgegebenen und teilweise geschwärzten Dokumente zeigen eine offensive Kommunikationstätigkeit der beiden angestellten Personen. Darunter befinden sich auch Bemerkungen zu Slogans, politischen Botschaften, öffentlichen Auftritten, Social-Media-Aktivitäten und zahlreiche Interviews. Das sei Wahlkampf, findet Daniel Sormanni.

Die im April nicht wiedergewählte Fabienne Fischer hält dagegen. Durch ihren Anwalt, den ehemaligen Ständerat Robert Cramer, lässt sie verlauten, es habe sich bei diesen Aktivitäten um übliche Aufgaben von Departementsangestellten am Ende einer Legislatur gehandelt.

In Genf wird deshalb die Frage diskutiert, wo die Grenze zu ziehen ist. Ein Reglement zum Aufgabenheft von Mediensprechern gibt es im Kanton Genf nicht.

Einige Dokumente fehlen noch

Daniel Sormanni hat allerdings noch nicht alle geforderten Dokumente erhalten. Diejenigen einer dritten Angestellten der Kommunikationsabteilung fehlen. Die damalige Missionschefin hatte ursprünglich ihr Einverständnis für die Herausgabe der E-Mails und der Agenda gegeben, sofern der Staatsanwalt einverstanden sei. Doch obwohl dieser grünes Licht gab, hat sie die Herausgabe der Dokumente nun auf dem juristischen Weg verhindert, wie «Léman Bleu» berichtet.

Der Öffentlichkeitsbeauftragte des Kantons Genf, Stéphane Werly, ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. In einer Empfehlung schreibt er, das Wirtschaftsdepartement solle «den während des Mediationstreffens eingegangenen Verpflichtungen nachkommen und Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewähren».

Auch ihr Lebensgefährte involviert

Das scheint noch nicht alles zu sein: Weitere Recherchen von «Léman Bleu» und «Le Temps» zeigen nun, dass Fabienne Fischer während ihrer Zeit als Staatsrätin Mandate an zwei Vereine vergeben hat, in welchen ihr Lebensgefährte involviert war. Der damalige Grossrat war bei der Wahl seiner Partnerin Fabienne Fischer in die Regierung zwar von seinen politischen Ämtern sowie aus den Vereinen ausgetreten, stand diesen Vereinen aber weiterhin nahe, wie Beiträge auf seinem Blog zeigen.

Pikant: Ihr Departement hatte von der Vergabe dieser Mandate abgeraten. Fabienne Fischer hat diese trotzdem vergeben. Rund 283‘000 Franken an öffentlichen Geldern wurden für Berichte und Analysen unter dem Entscheid von Fabienne Fischer insgesamt ausgegeben – das zeigen Dokumente, die die Medien mittels Öffentlichkeitsgesetzes erhalten haben.

Strafverfahren läuft

Auch der Staatsanwalt ist inzwischen involviert. Weil Daniel Sormanni gehört habe, dass im Wirtschaftsdepartement seit seinem Einsichtsgesuch fleissig E-Mails gelöscht würden, hatte er am 24. April Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht. Das Verfahren läuft; der Staatsanwalt muss jetzt prüfen, ob Straftatbestände erfüllt sind.