Der Nachrichtendienst möchte die Schotten dicht machen

Von Martin Stoll. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verlangt mehr Ermittlungskompetenzen für weniger Transparenz: Er möchte sich weitgehend vom Öffentlichkeitsgesetz dispensieren lassen. 

«Zum Teil beträchtlicher Aufwand»: Der Nachrichtendienst behandelte in drei Jahren fünf Gesuche - und lehnte alle ab. (Foto: Keystone)

Das neue Nachrichtendienstgesetz, das der Bundesrat vor Wochenfrist in die Vernehmlassung gab, sieht einen deutlichen Ausbau der Überwachungskompetenzen vor. Der Schweizer Geheimdienst soll in Zukunft in Computer eindringen, Telefone im Inland überwachen und bei Cyber-Attacken aktiv zurückschlagen können. Von der Öffentlichkeit bislang unbemerkt blieb: Der Dienst will nicht nur mehr Kompetenzen, sondern auch deutlich weniger Transparenz.

Auf den letzten Seiten des bundesrätlichen Berichts zum Gesetz, unter der Marginalie «Änderung von Erlassen», schlägt der Bundesrat die weitgehende Dispensation des NDB vom Öffentlichkeitsgesetz vor. Der Nachrichtendienst habe die Erfahrung gemacht, «dass der besondere Schutzbedarf der nachrichtendienstlichen Informationen nur ungenügend mit dem Transparenzgedanken des BGÖ vereinbar ist», argumentiert der Bundesrat. Die Gesuche hätten teils grossen Aufwand verursacht. Das Öffentlichkeitsgesetz solle deshalb nur noch für Verwaltungsgeschäfte, nicht aber für den Kernbereich, die Informationsbeschaffung gelten.

Vergleichsweise wenig Gesuche beim NDB

Die Zahl der Einsichtsgesuche, die an den NDB gestellt wurden, sind allerdings bescheiden. 2010 ging bei ihm kein einiziges ein. In den nächsten zwei Jahren waren es nur 5 Gesuche. Zum Vergleich: Das Bundesamt für Gesundheit behandelte alleine im Jahr 2011 insgesamt 33 Gesuche.

Sorge macht dem NDB, dass im laufenden Jahr bereits 5 Gesuche gestellt worden sind. Das kommt allerdings nicht von ungefähr. In den letzten Monaten wurden Missstände beim Nachrichtendienst öffentlich breit thematisiert: Bekannt wurde, dass ein Informatiker eine grosse Menge heikler Geheimdienstdaten verkaufen wollte und dass Personendaten regelwidrig gespeichert werden.

Dabei zwingt das Öffentlichkeitsgesetz den NDB nicht, einfach so heikle Dokumente öffentlich zu machen. Er kann die Einsicht verweigern, wenn er die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet sieht. In Zukunft möchte der Nachrichtendienst aber gar nicht mehr argumentieren müssen, ob eine solche Gefahr gegeben ist.

Kein einziges Einsichtsgesuch bewilligt

Bereits heute tritt der NDB bei Einsichtsgesuchen vorschnell auf die Bremse. Das stellte auch der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür fest, nachdem einem Journalisten der Einblick in einen Bericht über islamistische Imame in der Schweiz verweigert wurde: Das geheim gehaltene Papier enthalte über weite Strecken Informationen, die ohne Risiko für die innere Sicherheit zugänglich gemacht werden könnten. Dass der NDB den Transparenzgedanken nicht gerade pflegt, macht auch ein Blick in die Statistik klar: Von den gestellten Gesuchen bewilligte er kein einziges.

Der grüne Nationalrat Daniel Vischer äussert sich genüber der SonntagsZeitung kritisch zur Dispensierung: «Der Nachrichtendienst soll weiterhin bei jedem Gesuch begründen müssen, warum er die Einsicht verweigern will.»

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Bundesamt in Sachen Transparenz Sonderrechte einfordert. 2011 verlangte die Eidgenössische Finanzkontrolle, vom BGÖ entbunden zu werden. Mit dem Anliegen blitzten sie bei Justizministerin Simonetta Sommaruga aber ab.

Immer wieder foutieren sich Geheimdienste um Transparenzgesetze. Glückerweise werden sie von der Politik und Gerichten auch in die Schranken gewiesen. Ende Woche erlitt der US-Geheimdienst CIA eine Niederlage, nachdem er sich geweigert hatte, Einsichtsgesuche zu den umstrittene Targeted-Killing-Programm, den tödlichen Angriffen mit Drohnen, zu behandeln. Jetzt muss der Geheimdienst der «American Civil Liberties Union» Auskunft geben. Ob die Schweiz ihrem Geheimdienst einen Platz im Dunkeln ermöglicht, ist offen.