Die Ver­wal­tung ver­steckt ih­re Mit­ar­bei­ten­den

«Für Medienschaffende im Laufe der Jahre unnahbar geworden»: Aktenablage der Steuerverwaltung. (Foto: Gaetan Bally/Keystone)

KOMMENTAR Die Bundesverwaltung zieht sich zunehmend hinter anonyme Strukturen zurück – zum Nachteil von Öffentlichkeit und Medien.

Am 4. Ja­nuar 2022 er­schien der letz­te «Staats­ka­len­der» – ein 1199 Sei­ten star­kes Buch, in dem seitenweise Angestellte der Bundesverwaltung mitsamt Funktionen und Tätigkeitsgebieten aufgeführt waren, inklusive Telefonnummer. Seither muss eine stark abgespeckte Onlineversion als Ersatz dienen.


So ist die Verwaltung auch für Medienschaffende im Laufe der Jahre unnahbar geworden. Detailstrukturen bleiben unklar, der Kontakt wird kanalisiert – für Medienschaffende über Medienstellen, für Bürgerinnen und Bürger über anonyme Infoadressen. Hintergrundgespräche mit Expertinnen und Experten sind selten und schwer umsetzbar. Kurz: Zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit ist eine Mauer entstanden.

Das hat direkte Auswirkungen auch auf die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips. Grundsätzlich gilt zwar: Zugangsgesuche sollen präzise gestellt werden – nach klar bezeichneten Dokumenten oder Datensätzen. Doch um ein Thema einzugrenzen, braucht es Gespräche mit Wissenden. Dafür müssten Fachpersonen der Verwaltung unkompliziert und niederschwellig zugänglich sein. Das ist heute nicht immer der Fall.  

Allerdings beklagt die Verwaltung einen wachsenden Aufwand mit Zugangsgesuchen: Immer mehr und umfangreichere Dossiers würden angefragt. Doch: Ein Teil der Arbeit wäre vermeidbar durch frühzeitige, niederschwellige Gespräche, wie es unsere Good-Practice-Empfehlungen vorsehen. 

Beispiele wie die Frontex-Akten, in denen die Verwaltung proaktiv das Gespräch suchte, sind selten. Die Entwicklung geht in die entgegengesetzte Richtung – in Richtung anonyme Verwaltung. Die Verwaltung argumentiert, sie müsse ihre Mitarbeitenden in einem rauer werdenden gesellschaftlichen Klima vor Persönlichkeitsverletzungen schützen. Deshalb kein «Staatskalender» mehr, deshalb schwärzt auch das Bundesamt für Justiz in zugänglich gemachten Dokumenten die Namen von niederrangigen Angestellten konsequent. Das sorgt in einer internen  Arbeitsgruppe zwar für Kritik. Geändert hat sich an der Praxis aber nichts. 

Das Öffentlichkeitsprinzip wurde geschaffen, um das Verhältnis zwischen Verwaltung und Gesellschaft zu verbessern. Wenn sich Behörden nun zunehmend verstecken, entsteht ein Paradox. Was es braucht: eine sichtbare Verwaltung, die hinsteht und Wissen teilt – eine Verwaltung mit Köpfen und Gesichtern, nicht eine, die aus Angst vor Kritik die Schotten dicht macht. Martin Stoll


Martin Stoll ist Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch