Zürcher Kantonsrat will Einblick bei Bezirksbehörden
Unzufrieden mit der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips: Zürcher Kantonsrats. (Foto: Ennio Leanza/Keystone)Von Eva Hirschi. Die Zürcher Bezirksbehörden sollen Entscheide konsequent publizieren. Der Kantonsrat unterstützt mit einer klaren Mehrheit eine entsprechende parlamentarische Initiative.
Die zwölf Bezirksbehörden des Kantons Zürich seien regelrechte Dunkelkammern, die sich nicht ans Öffentlichkeitsprinzip halten würden – so sieht es die Mehrheit im Kantonsrat. Deshalb sollen sie per Gesetz zu mehr Transparenz gezwungen werden.
Der Kantonsrat hat eine Parlamentarische Initiative des Winterthurer GLP-Kantonsrat Urs Glättli (Öffentlichkeitsgesetz.ch berichtete) unterstützt, die fordert, dass Bezirksräte und Statthalterämter ihre Entscheide «koordiniert publizieren».
Aktuell seien die meisten Entscheide nicht auffindbar. Die meisten würden ihre Entscheide «nach Gusto» und «irgendwann mal» im Internet veröffentlichen, so Urs Glättli. Stimmrechtsrekurse finde man erst, wenn sie vom Verwaltungsgericht als zweite Instanz entschieden worden seien.
Ausnahme: Strafbefehle
Zwar ist das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Zürich bereits im Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verankert. Offenbar scheitert es aber an der Umsetzung. Eine Ausnahme sieht der Kantonsrat in diesem Fall allerdings vor: Strafbefehle sollen von der Publikation im Internet ausgenommen werden.
Der von GLP, Mitte, SP, EVP, FDP und AL eingereichte Vorstoss holte 124 Stimmen von 60 nötigen Stimmen. Die SVP war gegen die vorläufige Unterstützung; dies sei bei rund 2800 Rekurse und Beschwerden ein unverhältnismässig grosser Aufwand, so die Kritik.
Die Parlamentarische Initiative geht nun an die zuständige Kommission, die einen Gesetzesentwurf ausarbeitet. Dann kommt das Geschäft erneut in den Kantonsrat.


















