«Die breite Öffentlichkeit erfährt in der Regel nichts»
Fordert Transparenz über die Tätigkeit von Bezirksbehörden: GLP-Politiker Glättli.Von Eva Hirschi. Die Zürcher Politik fordert von Bezirksräten und Bezirksgerichten mehr Transparenz. Der Winterthurer Kantonsrat Urs Glättli (GLP) hat eine breit abgestützte Transparenzinitiative lanciert.
Für den Kantonspolitiker ist die Veröffentlichungspraxis der Zürcher Bezirksbehörden unzureichend. Nur wenn das Öffentlichkeitsprinzip umgesetzt werde, könne sich eine informierte Öffentlichkeit in die Diskussion einbringen und eine effektive parlamentarische Oberaufsicht sei gewährleistet.
Urs Glättli, im Zürcher Kantonsrat haben Sie eine Transparenzinitiative gestartet. Sie fordern, dass Bezirksräte ihre Entscheide künftig offenlegen. Warum?
Der Bezirksrat Winterthur, die Aufsichtsbehörde der Stadt also, fällt Entscheide, die wir im Stadtparlament nie zu Gesicht bekommen. Weder die Zürcher Regierung noch die Aufsicht über das Bezirkswesen haben es je zustande gebracht, dass Bezirksräte ihre Beschlüsse konsequent im Internet aufschalten.
Der Bezirksrat im Kanton Zürich nimmt eine zentrale Überwachungs- und Regulierungsfunktion wahr. Zu seinen Aufgaben gehört die Aufsicht von Gemeinden, Sozialbehörden sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Darüber hinaus steht es jeder Person frei, eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat einzureichen, falls bei einer Gemeinde Mängel wahrgenommen werden. Als weitere Aufsichtsbehörde dient der Regierungsrat, der als zweite Instanz fungiert. Neben diesen Aufsichtsfunktionen ist der Bezirksrat auch für die Bearbeitung von Rekursen gegen Entscheidungen von Gemeindebehörden verantwortlich.
In den letzten 20 Jahren wurden gerade mal fünfzehn Beschlüsse publiziert. Dabei gilt das Öffentlichkeitsprinzip für den Bezirksrat schon lange. Ich verstehe nicht, warum sie das nicht transparent handhaben. Für die parlamentarische Oberaufsicht in den Städten ist es notwendig, dass die Aufsichtskommissionen, aber auch interessierte Personen, sprich die breite Öffentlichkeit, Zugang zu diesen Dokumenten haben. Die Regierung macht das schon lange: Alle nicht geheimen Beschlüsse werden veröffentlicht.
Warum ist diese Transparenz wichtig?
Anwaltskanzleien, Gerichte, andere Gemeinden, aber auch das Volk, das den Bezirksrat wählt, müssen wissen können, wie die Praxis ihrer zuständigen Bezirksräte aussieht. Wie entscheiden sie? Auch die Wissenschaft muss die Möglichkeit haben, Studien und Analysen durchzuführen, etwa zur Frage, ob es eine einheitliche Verwaltungspraxis gibt oder nicht. Der Bezirksrat Bülach verfasste vor rund 15 Jahren beispielsweise Zwei-Zeilen-Entscheide ohne weitere Informationen oder Begründungen. Das ist rechtsstaatlich fragwürdig. Wenn man diese Dokumente nicht sieht, werden sie auch nicht kritisiert. Ganz grundsätzlich geht es um «Checks und Balances».
Was kann man aus den Beschlüssen lesen?
Ein Beispiel sind die gebundenen Ausgaben, also vorgegebene Ausgaben, welche die Exekutive ohne Spielraum bewilligen muss, ohne den Weg über das Parlament zu nehmen. Diese Beschlüsse werden in Winterthur bereits publiziert. Dies soll jetzt auf alle Gemeinden ausgeweitet werden. Ein entsprechender Vorstoss ist im Kantonsrat hängig. Gerade finanzdemokratisch ist dies sehr wichtig. Die Behörde, welche gebundene Ausgaben bewilligt, entscheidet auch, ob die Gebundenheit gegeben ist, und sie muss das begründen. Erst mit der Publikation des Beschlusses wird auch die Begründung publik. Die Möglichkeit für einen Rekurs beträgt fünf Tage – das heisst heute: Ohne die Publikation dieser Beschlüsse kann man sie praktisch nicht anfechten.
Wie relevant sind diese Beschlüsse für die Bevölkerung?
Sie können sehr relevant sein. Trotzdem werden über Bezirksratsentscheide heute nur die betroffenen Parteien informiert. Die breite Öffentlichkeit erfährt in der Regel nichts. Wird zum Beispiel ein Gemeindepräsident vorzeitig aus seinem Amt entlassen, sieht man den Entscheid und die Begründung des Bezirksrates nirgends, das ist stossend. Ein anderes Beispiel ist der Entscheid über Investitionskredite für Strassen. Auch hier geht es um die Frage der Gebundenheit der Kosten. Im Bereich Strassenbau gibt es viele Rekursentscheide, die nie publik werden.
Sie haben auch eine Motion zur Transparenz in den Bezirksgerichten eingereicht. Was fordern Sie da?
Laut Verfassung und gemäss Bundesgerichtsurteilen besteht eine Pflicht zur Justizöffentlichkeit. Meine Motion fordert, dass die Bezirksgerichte ihre Urteile systematisch publizieren. Beim Obergericht, aber auch beim Verwaltungsgericht Zürich existiert eine Datenbank für Gerichtsentscheide. Bei den Bezirksgerichten braucht es eine stringentere Handhabung. Diese Datenbank wird nicht wirklich gepflegt. Nur das Bezirksgericht Zürich publiziert regelmässig Entscheide, andere Bezirksgerichte nicht. Das Bezirksgericht Andelfingen etwa hat noch kein einziges Urteil veröffentlicht. Das darf nicht sein. Auch Bezirksgerichte haben Transparenzpflichten, ihre Arbeit muss nachvollziehbar sein. Heute schaut diesen Gremien kaum jemand auf die Finger. Das muss sich dringend ändern.


















