Wie die Genfer Behörden das Volk um 2 Milliarden prellte
Eigenmächtig über Pensionskassengelder verfügt: Genfer Verwaltung verweigerte die Transparenz. konsequent. (Foto: Jean-Christophe Bott)Von Eva Hirschi. «Le Temps» erhält nach langem Rechtsstreit ein aufschlussreiches Protokoll der Genfer Pensionskasse. Es belegt Missstände beim Vorsorgewerk und fehlende Verwaltungstransparenz.
Dreieinhalb Jahre musste die Westschweizer Zeitung «Le Temps» auf ein einziges Dokument der Genfer Pensionskasse warten – obwohl das Bundesgericht das öffentliche Interesse festgehalten und zwei Mal zugunsten der Transparenz entschieden hatte.
Beim Dokument handelt es sich um das Protokoll einer ausserordentlichen Sitzung des Vorstands der Pensionskasse des Kantons Genf von Ende 2019. Diese Sitzung wurde im Nachgang zur Abstimmung der Genfer Bevölkerung einberufen, in welcher die Genferinnen und Genfer der Sanierung der Pensionskasse zugestimmt hatten. Die Steuerzahler kommen für die 4,4 benötigten Milliarden Franken zur Rekapitalisierung auf, ohne dass die Leistungen gesenkt werden.
Nur: Es werden schlussendlich rund 6 Milliarden sein. Hinter dem Rücken der Bevölkerung und der Politik beschloss der Vorstand eine Änderung der Sterbetafeln und die Senkung des technischen Zinssatzes. Dies zeigt das Protokoll dieser Vorstandssitzung.
Mit renitenter Behörde zwei Mal vor Bundesgericht
Die vorgeschlagenen Änderungen, die diese erheblichen Zusatzkosten zulasten der Steuerzahler verursachen, hätten eigentlich mit dem Staatsrat und dem Kantonsparlament abgesprochen werden müssen. Doch dazu kommt es nicht. Es wird intern beschlossen – und dies, obwohl zu diesem Zeitpunkt mehrere Vertreter von Arbeitgeberseite fehlen. So werden die Änderungen quasi oppositionslos angenommen.
Erst durch den Jahresbericht des Rechnungshofs im Frühling 2020, welcher explizit aufzeigt, dass diese zwei Änderungen des Vorstands zwei zusätzliche Milliarden kosten, wird dieser Umstand öffentlich. «Le Temps» verlangt daraufhin per Zugangsgesuch das Protokoll der besagten Sitzung. Doch die Pensionskasse wehrt sich vehement. Es folgt ein langwieriger Rechtsstreit.
Zuerst argumentiert die Pensionskasse, die juristische Grundlage fehle. Am 22. März 2022 urteilt das Bundesgericht, die Pensionskasse unterstehe sehr wohl dem Genfer Öffentlichkeitsgesetz (LIPAD). Doch die Genfer Pensionskasse gibt nicht auf. Am 16. November 2023 muss das Bundesgericht erneut entscheiden, dieses Mal verfügt das Gericht die Herausgabe des Protokolls.
«Das ist ein schöner Sieg für die Transparenz», wird der kantonale Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Stéphane Werly in «Le Temps» zitiert. Dieses Urteil sowie ein weiteres, kürzlich ergangenes Urteil würden Präzedenzfälle schaffen und dem Behörden-Reflex des Zurückhaltens entgegenwirken.
Dieses Problem scheint es im Kanton Genf tatsächlich zu geben. In seinem Kommentar spricht «Le Temps»-Redaktor David Haeberli seitens der Genfer Behörden von einer «systematischen Zurückhaltung» von Dokumenten bei Zugangsgesuchen, obwohl das Genfer Öffentlichkeitsgesetz bereits 2002 in Kraft getreten sei.
Der lange Rechtsstreit hat somit nicht nur die Missstände in der Verwaltung der Genfer Pensionskasse aufgezeigt, sondern auch den offenbar fehlenden Willen der Genfer Behörden zur Transparenz .




















